Der BGH hat ein Urteil zur Altersverifikation im Internet verkündet. Misstrauisch macht diese Passage:
Der BGH hat auch das Argument der Beklagten zurückgewiesen, dass deutsche Anbieter pornographischer Inhalte durch die Jugendschutzbestimmungen gegenüber ausländischen Anbietern diskriminiert würden. Die Zugangsbeschränkungen des deutschen Rechts für pornographische Inhalte im Internet erfassten grundsätzlich auch ausländische Angebote, die im Inland aufgerufen werden könnten. Die Schwierigkeiten der Rechtsdurchsetzung bei Angeboten aus dem Ausland führten nicht zu einem Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.
Zum Hintergrund: Vor ein paar Wochen hatte der Provider Arcor auf Verlangen eines deutschen Porno-Anbieters drei ausländische Porno-Webseiten für seine Kunden gesperrt – nach einer Woche die Blockade wegen erwiesener Sinnlosigkeit aufgehoben. Die Kommission für Jugendmedienschutz macht sich derzeit Gedanken darüber, ob und wie man jugendgefährdende Inhalte bei Provider sperren lassen kann. Im November soll ein Gutachten fertig gestellt werden.