Wir haben alle so unsere kleinen Defizite und Missverständnisse. Der eine glaubt bis zur fünften Klasse, dass Seepferdchen Fabelwesen sind, der andere begreift bis 30 nicht, dass lautes Rülpsen kein überall gewürdigtes Kompliment für gutes Essen ist. In letzter Zeit stoße ich vermehrt auf ein spezielles Missverständnis, das offenbar von vielen Leuten geteilt wird. Lasst es mich mal klarstellen.
ES GIBT KEIN UNBEDINGTES RECHT AUF ÜBERHOLEN!
Ich fahre nicht viel Auto, ich gehöre zum Glück nicht zu den Leuten, die Tag für Tag 100 Kilometer pendeln müssen. Dennoch begegne ich auf Autobahnen immer wieder Leuten, die dem gleichen Missverständnis unterliegen. Fast jeder deutsche Autofahrer wird den Moment kennen: Man überholt eine lange Kolonne von LKWs, Wohnmobilen und Pferdetransportern. Sagen wir mit der Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Plötzlich sieht man im Rückspiegel: Von hinten kommt jemand mit 170, 180 oder gar 200 km/h angerast.
Eigentlich kein Problem: Freie Sicht, für jeden muss klar sein, dass die linke Spur besetzt ist. Der eilige Autofahrer müsste nicht mal bremsen — es reicht vielleicht schon, den Fuß vom Gas zu nehmen — und die linke Spur ist wieder frei, bevor man sich auch nur ins Gehege kommen könnte. Doch nach 20, 30 Sekunden kommt die Erkenntnis: Der Nachfahrende geht nicht vom Gas. Bleifuß, Bleifuß, Bleifuß. Als ob die linke Spur frei wäre. Erst wenn eine Kollision fast unausweichlich scheint, macht der Nachfolgende eine rapide Bremsung und bleibt auf minimalem Abstand — vielleicht 10 Meter, vielleicht auch nur 5 Meter — bis denn die linke Spur wieder frei ist.
DAS IST NÖTIGUNG! UND LEBENSGEFÄHRLICH!
Eigentlich sollte jedem klar sein: Das Verhalten, das ich hier schildere ist nicht nur illegal, sondern lebensgefährlich. Wenn auch nur eine kleine Unachtsamkeit passiert oder schlicht ein unerwartetes Schlagloch auftaucht, wenn ein Spatz genau zur falschen Zeit über die Autobahn fliegt, stoßen die beiden Autos auf der Überholspur zusammen. Ab in die Leitplanke und dann nach rechts in die Kolonne aus Urlaubern und LKW-Fahrern. Ein Glück, dass Autos, die 200 km/h fahren die besten Airbags und Fahrgastzellen der Welt haben. Alle anderen: Who cares?
Wenn ich die Situation in sozialen Medien schildere, kommt immer, aber auch immer Widerspruch. „Aber wenn man sieht, dass jemand von hinten kommt, muss man doch die linke Spur frei machen!“ Oder gar: „Sobald ich genötigt werde, mein Bremspedal zu berühren, werde ich behindert und damit genötigt.“ Ich paraphrasiere hier, aber übertreibe nicht. Eine erstaunliche Menge an Leuten mit Führerschein und dicken Autos sind tatsächlich der Auffassung, dass es eine Art Vorfahrt für Leute gibt die 180 km/h oder schneller fahren. Das ist falsch. Deshalb nochmal explizit:
ES GIBT KEINE VORFAHRT FÜR LEUTE, DIE 180 FAHREN!
Mit dieser Realität konfrontiert, kommt die Partei der Überholfreunde ins Schwimmen. Aber es gibt doch das Rechtsfahrgebot! Und: Man darf nicht einfach ausscheren, wenn man sieht, dass man überholt wird. Das stimmt beides. Beides steht sogar explizit im Gesetz. Insbesondere StVO Paragraph 5 sollte man mal lesen. Hier steht sogar eine Menge anderes. Zum Beispiel darf man, wenn überholt wird, nicht einfach aufs Gas drücken, um ein kleines Rennen zu veranstalten. Und man darf nicht mit 105 km/h auf Dauer die linke Spur blockieren, wenn auf der rechten Spur 100 km/h gefahren wird. Man darf aber mit 105 km/h überholen, wenn rechts 70 km/h gefahren wird.
Denn was in der StVO nicht steht: Das schnellere Auto hat Vorfahrt. Es gibt kein unbedingtes Recht aufs Überholen. Wer zu Recht auf der Überholspur ist, ist zu Recht auf der Überholspur. Wer dabei 120 km/h fährt, hat genau so viel Rechte wie jemand, der gerne 60, 80 oder gar 100 km/h schneller fahren würde. Man schaut in den Rückspiegel, man blinkt, man überholt zügig und dann ist man im wesentlichen mit der Verkehrsordnung im Reinen.
WER RASEN WILL, MUSS BREMSEN KÖNNEN!
Tatsächlich gibt es in anderen Ländern andere Regeln. In der Schweiz etwa gibt es die explizite Verpflichtung die linke Spur freizumachen, wenn denn jemand überholen will. Natürlich nur im Rahmen der realistischen Möglichkeiten — aber immerhin. Warum kann es die Regel dort geben und nicht auf deutschen Autobahnen? Die Antwort ist eigentlich offensichtlich: Die Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz ist 120 km/h. Meinen oben geschilderten Fall kann es dort laut Gesetz gar nicht geben. Weder darf Fahrer A die LKWs mit 130 km/h überholen, noch kann plötzlich von hinten ein enorm schnelleres Auto auftauchen. Wenn alle Leute maximal 120 statt maximal 220 km/h fahren, hat jeder einzelne Fahrer Welten mehr Zeit auf den umliegenden Verkehr zu achten, muss weniger Abstand halten, kann einfacher zurück auf die rechte Spur einscheren. Und wer links 120 km/h fährt, muss im normalen Verkehr eh keinen Platz machen, da er sowieso nicht überholt werden darf.
Sprich: Weil wir in Deutschland kein allgemeines Tempolimit haben, ist es eine logische Notwendigkeit, dass insbesondere die schnellen Fahrer auf der Autobahn vorausschauender fahren müssen. Und vorausschauenderes Fahren heißt übersetzt: Man muss bremsen. Denn je größer er Tempounterschied zwischen den Autos ist, um so geringer die Vorwarnzeit bei einem Überholmanöver. Wer also ganz alltäglich einen Lastzug überholt, kann keine Ahnung haben, ob hinter ihm jemand kommt, der gerne — BRUMM BRUMM — viel schneller überholen würde. Den Überholvorgang abzubrechen würde nur wieder neue Gefahren bringen und zu Stockungen auf der rechten Spur führen. Denn die linke Spur ist für alle da.
Das war jetzt viel Text. Deshalb nochmal das TL;DR:
ES GIBT KEINE VORFAHRT FÜR LEUTE, DIE 180 FAHREN!
Und: Gute Fahrt!