Althaus: Bürgergeld statt Solidarität

Der rekonvalezente Dieter Althaus hat eine neue Webseite. Die einen mögen sich mokieren, dass das Design ein wenig zu sehr an ein bekanntes Vorbild erinnert. Aber ich gebe dem Inhalt eine Chance. Also klicke ich als erstes auf das groß annoncierte Programm Solidarisches Bürgergeld

Das Solidarische Bürgergeld ist ein bedingungsloses Grundeinkommen von 800 Euro pro Monat für alle Erwachsenen. Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich am soziokulturellen Existenzminimum.

Jede Arbeit ist existenzsichernd. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.600 Euro im Monat fällt keine Einkommensteuer an. Das Bürgergeld sinkt mit wachsenden eigenen Einkünften.

Die Flat-Tax: Ab einem Bruttoeinkommen von über 1.600 Euro im Monat bezahlt man 25 Prozent Steuern auf seine Einkünfte. Die Steuerschuld verringert sich um das Bürgergeld in Höhe von 400 Euro im Monat.

[…]

Kranken- und Pflegeversicherung: Im Solidarischen Bürgergeld sind 200 Euro Gesundheits- und Pflegeprämie enthalten. Diese setzt jeder bei einer Kasse seiner Wahl ein.

Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge entfallen. Die Arbeitgeber bezahlen stattdessen für Arbeitnehmer eine Lohnsummensteuer von 10 bis 12 Prozent, mit der die Zusatzrente finanziert wird.

Ein sehr solidarisches Programm. 800 Euro für jeden! Hurra!

Aber schauen wir mal genauer hin:

  • Wenn sich das Bürgergeld am „soziokulturellen Existenzminimum“ orientiert, dann bedeutet das im Klartext: Bedürftige bekommen keinen Cent mehr. Der Regelsatz von Hartz IV mag zwar deutlich darunter liegen, nicht berechnet wird Wohngeld, Heizkosten, etcetera. Die zahlt der glückliche Bürgergeldempfänger in Zukunft selbst. Falls auf dem Papier doch ein paar Euro mehr rausspringen sollten, keine Bange – die bekommt Herr Althaus sicher schnell rausgekürzt.
  • „Gesundheits- und Pflegeprämie“ klingt zwar toll, es ist aber das genaue Gegenteil von Solidarität. Es bedeutet nämlich, dass die gesetzliche Krankenkasse abgeschafft wird. Du bist chronisch krank und musst höhere Beiträge zahlen: Pech für Dich, stell einen Antrag.
  • Besonders schön ist die „Flat-Tax“ von 25 Prozent. Statt einer Steuerprogression zahlt jeder das gleiche. Klingt wie die Grunddefinition von „gerecht“ – ist es aber nicht. Denn im Vergleich zu heute wird der Spitzensteuersatz fast halbiert, der Eingangssteuersatz für Geringverdiener hingegen um 10 Prozentpunkte erhöht. Und das ist nur die Einkommenssteuer. Wird dazu noch an der Umsatzssteuer-Schraube gedreht, zahlen die Geringverdiener noch mehr drauf.

Blame Game

Politiker beuten den Amoklauf aus! Medien vergessen jede Ethik, amoktwittern, provozieren neue Gewalttaten geradezu! Die Polizei und der Innenminister haben falsch informiert, gelogen! Die Waffenlobby tut unschuldig, wo man doch weiß, was das für gun nuts sind! Das Publikum ist sensationsgeil: seht nur die Einschaltquoten und Auflagenzahlen! Spiele-Fans haben den Blick für die Realität verloren, attackieren alle, die auch nur Gewaltspiele erwähnen! Die Spießer der Nation wollen mit dieser Tragödie das Rat der Zeit zurückdrehen!

Laufende Ermittlungsverfahren kommentiere ich nicht

Die Hannoveraner Neuen Presse hat heute ein Interview mit Bundesfamilienministerin von der Leyen veröffentlicht.

Neue Presse: Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss steht unter Verdacht, Kinderpornos besessen und getauscht zu haben. Ein Beleg, dass diese Verbrechen in allen Kreisen der Gesellschaft vorkommen?

Ursula von der Leyen: Laufende Ermittlungsverfahren kommentiere ich nicht. Wenn es um die Verbreitung geht, kann ich aber grundsätzlich sagen: Wir wissen, dass wir es mit einem großen Markt für Voyeure zu tun haben. Im Internet werden nicht nur Bilder angesehen, es wird auch das Bedürfnis gestärkt, Fantasien in der Wirklichkeit ausleben zu wollen.

Schnell, schnell, eine Forderung

Seelsorger müssen Trost spenden, Lehrer müssen Vorbild sein, Politiker müssen fordern:

Nach dem Amoklauf von Baden-Württemberg ist in der Politik die Forderung nach einem Einsatz von Metalldetektoren an Schulen laut geworden.

Tolle Idee. Ein nervendes Piepen hilft absolut zuverlässig gegen eine durchgeladene und entsicherte Baretta. Nicht nur das: in der langen Schlange vor dem Detektor können die Schüler morgens noch ihre Hausaufgaben erledigen – also gibt es weniger Frust-Potenzial. Und die Taschenkontrolle ist endlich mal eine vernünftigen Beschäftigung für die vielen Lehrer, die aufgrund der Lehrerschwemme sonst nichts zu tun haben.

Noch eine viel bessere Idee:

Man sollte über automatische Zugangssicherungssysteme nachdenken, gestützt auf Chipkarten oder Schülerausweise, sagte Freiberg weiter.

Man braucht lediglich eine fünf Meter hohe Mauer um jede Schule, Sicherheitsschleusen und eine digitale Vollerfassung jedes einzelnen Kindes. Kein Problem.

Wieder auf die Straße trauen

Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische (Anti-)Versammlungsgesetz in Teilen gekippt. Die Richter führen an, dass Gesetze eben nicht nur Wirkung auf Leute haben, die gezielt dagegen verstoßen:

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das „Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann“, heißt es.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sieht sich trotzdem im Recht:

Der Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gegen das Bayerische Versammlungsgesetz ist weitgehend erfolglos geblieben. Das Gesetz wurde in seinem Kern von Karlsruhe nicht beanstandet. Wichtig ist in meinen Augen auch, dass die gegen rechtsradikale Umtriebe gerichteten Regelungen des Versammlungsgesetzes unangetastet bleiben.

Hat sich das Bundesverfassungsgericht also hinter diese Regelungen gestellt? Dem ist keineswegs so, wie man auf der Webseite des Gerichts nachlesen kann:

Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung liegt eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Landesverbände von Gewerkschaften und Parteien sowie anderer nichtstaatlicher Organisationen gegen annähernd das gesamte BayVersG zugrunde. Die Beschwerdeführer rügen einen versammlungsfeindlichen Charakter des Gesetzes als Ganzes sowie seiner Regelungen im Einzelnen. Die Vorschriften führten zu bürokratischer Gängelei und Kontrolle der Bürger, die von der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit abschreckten. Ausdrücklich ausgenommen von den Angriffen sind allerdings die Vorschriften, die spezifischen Gefahren rechtsextremistischer Versammlungen begegnen sollen (Art. 15 Abs. 2 Nr. 1a und 2 BayVersG).

Das Gericht hat sich also – noch – gar nicht um die Teile des Gesetzes gekümmert, die – noch – unangetastet blieben. Aber es kommt noch härter:

Dagegen scheidet eine vorläufige Außerkraftsetzung der den Bußgeldvorschriften zugrunde liegenden versammlungsrechtlichen Ge- und Verbote aus. Eine solche hätte zur Folge, dass es dem Bayerischen Versammlungsrecht bis zur Entscheidung über die Hauptsache an zentralen Vorschriften, wie etwa schon generell an einer Anzeigepflicht, fehlte. Damit wäre eine sichere Wahrnehmung des Versammlungsrechts zumindest erheblich gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht müsste wenigstens einige der angegriffenen Vorschriften durch eine gerichtliche Anordnung ersetzen.

Was heißt das konkret? Heribert Prantl formuliert es etwas knackiger:

Aus der Begründung der Eilentscheidung folgt, dass in der Hauptsache-Entscheidung vom Gesetz kaum mehr etwas übrig bleiben wird. Das höchste Gericht hat in seiner Eilentscheidung nur deshalb nicht das ganze Gesetz aufgehoben, weil sonst in Bayen ab sofort überhaupt keine Regeln für Versammlungen vorhanden wären.

Wenn man das weiß, kann man die Dummdreistigkeit dieser Stellungnahme erst richtig einschätzen:

Der Innenminister: „Bei dieser Sachlage kann von einer “kräftigen Watschn“ für den bayerischen Gesetzgeber, wie die SPD behauptet, keine Rede sein. Das belegt schon die Kostenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Antragstellern zwei Drittel der Verfahrenskosten auferlegt hat. Insofern steht es zwei zu eins für die Staatsregierung.

Wenn ein Gesetz nur teilweise verfassungswidrig ist, ist das für Herrmann offenbar ein echter Gewinn. Aber ob dem so ist, wissen wir noch nicht.

Abschalten

Aus einer dpa-Meldung:

Vier Bundesländer haben ihre V-Leute in der rechtsextremen NPD abgeschaltet. Die SPD will so einen neuen Anlauf zu einem Verbotsverfahren ermöglichen.

V-Leute abschalten? Das klingt ein bisschen nach einem US-Krimi aus den Goldenen Achtzigern. Der Gangsterboss sagt „Schalt ihn aus“, der vernarbte Killer nickt langsam und bringt den wichtigen Zeugen um. Wenn es hingegen um V-Leute geht, da würde der Krimi-Kommissar eher einen Identitätswechsel und ausgiebigen Personenschutz verschreiben. V-Leute abschalten?

In diesem Fall heißt es schlicht: Ein paar NPD-Funktionäre werden nun nicht mehr staatlich bezuschusst.

Ernüchterung

Grade im Handelsblatt entdeckt:

Die Manager wollen dem Ernst der Lage Rechnung tragen und weniger feiern, dafür intensiver beraten. Guido Westerwelle statt Naomi Campbell heißt denn auch der Stargast bei der Burda-Party in diesem Jahr.

Die neue politische Arena?

Auf Netzpolitik findet sich die dritte Kurzstudie zur Politik im Web 2.0. Was mir fehlt: eine erste Erfolgsbilanz. Was kann ein deutscher Politiker in welchem Forum gewinnen? Nicht nur ich frage mich: Braucht ein Bundestagsabgeordneter einen Facebook-Account?

Was haben die Bürger davon, wenn der Spitzenkandidat herumtwittert? Und was hat der Politiker davon? Betrachten wir die ach so sympathischen Experiment einiger Spitzenpolitiker mit Twitter. So sorgt zuletzt Thorsten Schäfer-Gümbels Microblog für Mini-Aufsehen. Inhalte werden nicht wirklich transportiert, im Kurz-Wahlkampf kann der hessische Spitzenkandidat den Rückkanal der Wähler kaum nutzen. Er war nicht mal für einen Hack wichtig genug. Die Follower passen in ein Bierzelt und müssen wohl kaum noch von ihm überzeugt werden. Und falls sie es müssten: Mit den Micro-Frotzeleien macht er keinen Stich. Eine lustiger PR-Stunt – mehr nicht.

tsgtwitter

Warum also überhaupt auf jeder Hochzeit mittanzen? Politiker sind Berufskommunikatoren – sie müssen auf allen Ebenen mit Dutzenden von Kanälen umgehen. Sicher gehören neue Medien dazu – aber muss man unbedingt auf Facebook sein? Denn Inhalte können dort kaum kommuniziert werden, zur Mobilisierung der Anhänger funktioniert auf eigenen Plattformen besser. Überhaupt sind die sozialen Plattformen in Deutschland bemerkenswert unbemerkenswert. Und die gesammelten Twitteraner konnten nicht mal Twitter dazu bringen, die IM-Anbindung wiederherzustellen oder OAuth zu implementieren.

Die Lebkuchen-RAF

Irgendwie bekomme ich das nicht zusammen. Die Meldung beginnt so:

CSU-Chef Seehofer sieht im Attentat auf den Passau Polizeichef einen „Angriff auf unseren Rechtsstaat“, sein Innenminister Herrmann und CDU-Innenexperte Bosbach ziehen Parallelen zu Taten der RAF. Indes tappen die Fahnder tappen im Dunkeln.

Und so hört sie auf:

Das Messer, mit dem die Tat begangen wurde, gehörte ihm selbst. Er hatte das Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge wegen einer Nachbarschaftsaktion vor der Tür seines Reihenhauses hingelegt. Im Freien waren Adventskalender mit Lebkuchen aufgehängt. Mit daneben liegenden Messern konnten sich andere Anwohner Lebkuchen abschneiden. Unklar ist, ob das Messer den Täter zu dem Attentat animiert hat.

Erinnert sich noch jemand an den 5. September 1977 als ein paar Terroristen auf der Vincenz-Statz-Straße ein Bündel Waffen fanden und die Gelegenheit nutzten, die fünf Begleiter des Hanns-Martin Schleyer zu erschießen? Oder an die zwei Handfeuerwaffen, die Jürgen Ponto auf seiner Veranda aufbewahrte?

Gelegenheit macht Diebe – aber auch Terroristen?