Über die Vorstellung hinaus

Bei der Bundestags-Debatte zu den Access-Blockaden wegen Kinderpornografie ist mir besonders der Redebeitrag von Michaela Noll aufgefallen:

Und wenn ich – das sag ich jetzt mal als Familienpolitikerin – wenn ich mir dieses Tatort Internet angucke und wenn ich mir vorstelle, was dort an Missbrauch tatsächlich sichtbar ist, dann übersteigt das jede Vorstellung. Es sind die Kinder, es sind die Kleinsten…

Die Polemik ist einfach zusammengereimt: Was sich Frau Noll vorstellt, übersteigt jede Vorstellung. Aber es hat einen ganz realen Hintergrund. Diese Politiker wurden – gezielt oder nicht gezielt – mit etwas Unvorstellbaren konfrontiert. Und nun reimen sie sich den Rest zusammen: Die Leute, die den Kindern das antun, das können keine normalen Menschen sein – nein, das sind organisierte Banden. Zuhälter. Mörder. Schänder. Und sie haben es aufs Geld abgesehen.

Diese Vorstellung steckt hinter dem Ansatz der Kinderporno-Sperren: ein kommerzieller Markt existiert, den man zerschlagen oder zumindest behindern kann. Aber diesen einen Markt gibt es wohl schon lange nicht mehr. Zwar wird Kinderpornografie zweifellos gehandelt – aber die Hersteller bekommen von dem Geld wohl gar nichts ab. Und die Händler sind dem World Wide Web schon längst drei Schritte voraus.

Fazit: Es wird die Vorstellung von Kinderpornografie bekämpft, nicht die Realität.

Vorbild Türkei

Wer sich fragt, wo denn der Unterschied zwischen den willkürlichen Internet-Sperren in der Türkei und den hiesigen geplanten Access-Blockaden liegt: die Türken lassen die Sperren zumindest ab und an von Richtern absegnen.

Reporter ohne Grenzen meint nun, die türkische Regierung müsse ihre Gesetzgebung zur Regulierung der Internet-Nutzung überarbeiten, statt willkürlich Inhalte zu zensieren. Laut Gesetz kann die Staatsanwaltschaft Webseiten innerhalb von 24 Stunden blockieren lassen, falls sie befindet, der Inhalt befördere Selbstmorde, Pädophilie, Drogenmissbrauch, enthalte obszöne bzw. pornografische Szenen oder verletze das Gesetz, das Angriffe auf die Erinnerung an Atatürk verbietet.

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In der vom Bundesfamilienministerium verbreiteten Weltkarte zur Kinderpornographie-Gesetzgebung erreicht die Türkei damit immerhin ein blasses Rosa – das steht für „inadeguate laws“(sic!). Bemängelt wird nicht das Übermaß an Zensur, sondern der Mangel an noch weiter gehenden Gesetzen.

Passenderweise fehlt bei den Hintergrund-Materialien der Bundesregierung Angaben darüber, welche Mängel das sein mögen. Aufklärung bringt die ICMEC, die sich in einer vergleichenden Studie auf Interpol-Angaben stützt. Und siehe da: die Türkei landet in der unteren Kategorie, weil das Land keine spezifische Definition von Kinderpornografie habe, keine Meldepflicht der Provider existiere und weil in der Gesetzgebung „computer facilitated offenses“ nicht genug gewürdigt werden – das bedeutet: es gab keine Sondergesetze für Vergehen, die irgendwie mit Computern zusammenhängen.

In order to qualify as a computer‐facilitated offense, we were looking for specific mention of a computer, computer system, Internet, or similar language (even if such mention is of a “computer image” or something similar in the definition of “child pornography”).

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Die Studie stammt aus dem Jahr 2006, das Datenmaterial ist schon älter – es sieht so aus, als ob die Türkei mindestens in zwei entscheidenden Punkten nachgebessert hat. Damit verdient das Land das etwas sattere Violett, das auch den westeuropäischen Ländern Ehre macht.

PS: In der Studie wurde auch Deutschland als Land identifiziert, das nicht alle gesetzlichen Kriterien erfüllt. Allerdings wurden nicht etwa fehlende Access-Sperren bemängelt, es hakte einzig am Punkt „ISP reporting“:

While some countries may have general reporting laws (i.e., anyone with knowledge of any crime must report the crime to the appropriate authorities), only those countries that specifically require ISPs to report suspected child pornography to law enforcement (or another mandated agency) are included as having ISP reporting laws. Note that there are also provisions in some national laws (mostly within the European Union) that limit ISP liability as long as an ISP removes illegal content once it learns of its presence; however, such legislation is not included in this section.

Eine solche Vorschrift ist nicht Gegenstand der aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.

Wenn Gamer politisch werden

Nach dem Kinderporno-Verglich von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, schlagen die Gamer-Funktionäre erbittert zurück.

Der ESB erbittet vom Bayerischen Innenminister eine deutliche Entschuldigung Solange dieses nicht geschieht fordert der ESB seine Mitglieder auf, deutliche politische Signale gegen die CSU zu setzen“ , so Sliwka abschließend.

Ob die CSU diesem gewaltigen politischen Druck standhalten kann? An lustigen Ideen scheint es ja nicht zu mangeln.

Laufende Ermittlungsverfahren kommentiere ich nicht

Die Hannoveraner Neuen Presse hat heute ein Interview mit Bundesfamilienministerin von der Leyen veröffentlicht.

Neue Presse: Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss steht unter Verdacht, Kinderpornos besessen und getauscht zu haben. Ein Beleg, dass diese Verbrechen in allen Kreisen der Gesellschaft vorkommen?

Ursula von der Leyen: Laufende Ermittlungsverfahren kommentiere ich nicht. Wenn es um die Verbreitung geht, kann ich aber grundsätzlich sagen: Wir wissen, dass wir es mit einem großen Markt für Voyeure zu tun haben. Im Internet werden nicht nur Bilder angesehen, es wird auch das Bedürfnis gestärkt, Fantasien in der Wirklichkeit ausleben zu wollen.

Die Selbstkontrolle und die Polizei

Peter Robbins, Chef der Internet Watch Foundation hat ZDNEt ein Interview zu den bemerkenswerten Fehlleistungen seiner Organisation gegeben.

Darin beschwert er sich über übermäßige Kritik:

Unfortunately the debate was touched off around censorship, but that’s not our function. We publish a list [of content] that organisations block on a voluntary basis. But that is secondary to our main [activities], which have always been our hotline, and notice and takedown. That’s what self-regulation brought about.

Selbstregulierung und nicht Zensur, das ist der Grundgedanke der IWF. Die Provider tun etwas und darum muss der Staat nicht tätig werden. Alles klar getrennt – oder etwa nicht?

Offenbar ist das nicht so ganz klar – denn direkt im Anschluss sagt Robbins dies:

We heard later on that people could get around the [Wikipedia] blocking. Other attempts to evade blocking will be dealt with by the police.

Zahlenspielereien

Auch in den USA beherrscht man Zahlenspielereien:

Congressman Smith: “Of the nearly 600,000 images of graphic child pornography found online and reported to law enforcement officials, only 2,100 of these children have been identified and rescued.

Warum steht da „of these“? Wird von jedem missbrauchten Kind exakt ein Bild gemacht und wird davon jeweils exakt eine Kopie gefunden? Nein. In Wahrheit stehen die beiden Zahlen in keinem Verhältnis. Von den 2100 identifizierten Opfern können Hunderttausende Bilder kursiert haben. Derzeit entwickeln gleich mehrere Organisationen Techniken um die Opfer des Missbrauchs besser zuzuordnen.

BKA: DNS heißt VDN

Der Chaos Computer Club hat einen Entwurf des Vertrags veröffentlicht, den das BKA mit den Providern abschließen möchte, die sich an der ersten Runde von Kinderporno-Sperren beteiligen.

Kurze Zusammenfassung:

  • Das BKA stellt den Providern werktäglich bis 10 Uhr eine Liste von „Vollqualifizierten Domainnamen“ zur Verfügung. Die Provider haben sechs Stunden Zeit, die neue Liste einzuspielen. Diese Verzögerungen werden die Maßnahme jedoch weitgehend ins Leere Laufen lassen.
  • Die DNS-Sperre ist nicht das einzige Mittel. In Paragraph 3 heißt es:

    Die Sperrmaßnahmen erfolgen mindestens auf Ebene des VDN. Der ISP entscheidet auf der Grundlage des jeweiligen Stands der Technik, auf welche Weise die Erschwerung des Zugangs vorgenommen wird. Dabei stellt der ISP sicher, dass eine mögliche Beeinträchtigung der Rechte unbeteiligter Dritter auf das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Minimum begrenzt wird.

    Das heißt: das BKA hätte gerne bessere Filterungs-Optionen – wie zum Beispiel das britische Cleanfeed-System, das nicht nur ganze Domains, sondern einzelne Dateien blockieren kann. Das Problem: Da laut Vertrag nur die Domainnamen geliefert werden, kann der Provider keine Filterung nach Hashes oder IP-Nummern draufsetzen.

  • Um grundgesetzlich unzulässige Eingriffe in die Telekommunikation zu vermeiden, möchte das BKA mit der Sperre so wenig zu tun haben wie möglich. Die Server der Stopp-Seite werden von den Providern selbst betrieben, die IP-Nummern der vermeintlichen Konsumenten von Kinderpornos werden nicht ans BKA weitergegeben:

    Dem Bundeskriminalamt sind jeweils montags bis 12.00 Uhr Statistiken über die Anzahl der abgewehrten Zugriffe pro Tag unter Benennung der Zugriffsziele für die vergangene Woche zu übersenden.

    Das Problem: Ein Loggen der IPs beim Provider ist nicht verboten. Ein zuständiger Admin kann – Schweigeverpflichtung hin oder her – mit den Daten seine eigenen Geschäfte machen. Bei einer Handvoll Provider ist das Problem vielleicht zu kontrollieren, aber kaum bei einer 100-prozentigen Umsetzung, die jeden Mini-Provider einschließt.

  • Im Falle von Störungen gibt es ein kleines Problem: Paragraph 5 lautet:

    Sollten das Bundeskriminalamt oder der ISP Umstände feststellen, die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung gefährden (Störung), sind beide Parteien verpflichtet, einander hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Störung zu unternehmen. Betrifft die Störung die vom Bundeskriminalamt nach § 1 Abs. 1 S. 1 erstellte Sperrliste, verwendet der ISP bis zur Beseitigung der Störung die zuvor vom Bundeskriminalamt bereit gestellte und umgesetzte Sperrliste.

    Laut Paragraph 3 Absatz 6 ist der Provider aber verpflichtet die Liste vom Vortag „unverzüglich zu löschen“. Sprich: wenn die Störung auftritt und die BKA-Verantwortlichen gerade nicht erreichbar sind, kann der Provider seinen Pflichten nicht nachkommen.

Die Kinderporno-Bots

Netzpolitik.org über die Bundestagsanhörungen zum Thema Kinderporno-Sperren:

Laut Maurer wird Kinderpornografie im Netz per Botnet-Spam beworben, die Links zu entsprechenden Seiten beinhalten. Eine Sperrung der Seiten mittels Stopp-Seite könne User in einer solchen Situation auf die Unrechtsmäßigkeit hinweisen und Access-Versuche gleich noch protokollieren.

Das klingt logisch. Die pauschale Sperrung für Kinderporno wird durch massenhaften Spam bedingt. Ich hab zwar nie solchen Spam gesehen, aber es klingt logisch. Dann gehen die BKA-Erläuterungen aber weiter:

Nach seinen Vorschlägen schickt schickt das BKA dann täglich 10 Uhr eine Liste mit Domains auf sicherem Weg an ISPs, welche diese dann innerhalb von 6 Stunden in ihr Filter-System pflügen, damit die Seiten spätestens 24 Stunden später für Endnutzer gesperrt sind.

Nach den Informationen die ich bekommen habe, sind die allermeisten Kinderporno-Seiten – von denen übrigens 80 Prozent in den USA gehostet werden – nur wenige Stunden erreichbar. Ein täglich aktualisierte Liste kann hier keinen Blumentopf gewinnen. Das BKA bekäme dann nur noch eine Statistik, wie viele Leute vermeintlich einen Tag zu spät auf Porno-Spam klicken.

Aber das ist vielleicht nicht schlecht. Denn würden die Mechanismen wirken und den Kinderporno-Verkäufern das Wasser abgraben, wären die Kriminellen technisch schon längst drei Schritte weiter. Zum Beispiel hat Microsoft grade eine Belohnung von 250.000 Dollar auf den Autoren des Conficker-Wurms ausgesetzt. Der generiert immer neue Domainnamen, auf denen er Anweisungen sucht. Im Prinzip kann diese Technik auch zum bulletproof hosting eingesetzt werden. Steigt auch nur ein Kinderporno-Verbreiter auf diese Technik um, wird die Filtertliste nicht 5000 bis 10000, sondern Millionen Einträge haben müssen. Die Kosten für die Kriminellen sind relativ gering.

Mögliche Nebenwirkung der Kinderporno-Sperren

Ich bin höchst gespannt auf die klaren gesetzliche Regelungen zum Access-Blocking. Wenn sie die Provider von jeglicher Haftung beim Access-Blocking freistellen, dann könnten sich daraus – wie bei praktisch jedem Gesetz – unbeabsichtigte Folgen ergeben.

Zum Beispiel, wenn ein Provider die Seiten von Konkurrenten oder Kritikern nicht mehr anzeigen will, wie schon geschehen. Ein etwas zu großzügig formuliertes Gesetz und die „digitale Wirtschaft“ hat ein lukratives neues Geschäftsmodell.