Kulturelle Teilhabe

Über Ver.Di habe ich vom Kölner Kabarett-Festival kommende Woche in Köln erfahren, bei dem sich Top-Kabarettisten der sozialen Ungerechtigkeit im Land widmen. Zu den Veranstaltungen gehört Die große Hartz-IV-Gala:

Hochkarätige Kabarettisten zünden ein Pointen-Feuerwerk auf dieser „Gala von unten“. Charity, Spenden, Hartz IV – Almosen der Reichen für die Armen? Unter dem Motto „Lacht kaputt, was euch kaputt macht!“ wird heute zurückgewitzt. Gegen Sozialabbau, schlechte Bildungschancen, Zwei-Klassen-Medizin und den sonstigen Klassenkampf von Oben.

Da haben die vielen Hartz-IV-Empfänger im Publikum endlich Mal etwas zu lachen. Oder auch nicht:

Preis: 24,- Euro (ermäßigt 18,- Euro für Schüler, Studierende, Auszubildende, KölnPass-Inhaber)

18 Euro sind für Bedürftige ein stolzer Preis — gerade für Hartz-IV-Empfänger. Es ist fast die Hälfte dessen, was für einen ganzen Monat Freizeitgestaltung und Kultur zur Verfügung steht. Und das obligatorische Kölsch wurde ja auch gestrichen. Die „Gala von unten“ wird daher wohl eine Gala aus der Mitte sein. Und Merkel-Westerwelle-Witze ziehen da immer.

Von Polizist zu Polizist

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Niedersachsen informiert seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit über das neuste verbale Scharmützel zwischen dem niedersächsischen Innenminister Schünemann und der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Das liest sich dann so:

Am 06.04.2011 berichtete die Presse über einen verbalen Angriff des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann CDU gegen die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung. „Sie muss sich hier bewegen. Es ist mehr als problematisch, dass wir hier noch keine Regelung haben”, sagte Innenminister Schünemann am 06.04.2011 in Hannover und wurde dafür als Hardliner gescholten, der über das Ziel hinausgeschossen sei.

Die Rollen sind klar verteilt: der ausgewogen-rationale Landes-Polizeiminister und das keifende liberale Berlin.

Doch irgendwie hatte ich das Wortgefecht anders in Erinnerung. Oder um die dapd zu zitieren:

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung attackiert Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als „Sicherheitsrisiko“. „Die Justizministerin schützt durch ihre ideologische Blockadehaltung Pädophile und Terroristen und wird damit selber zu einem Sicherheitsrisiko in unserem Land“, sagte Schünemann der Zeitung „Die Welt“

Solche allzu zielgruppenorientierte Information macht mich regelmäßig ratlos. Glaubt der BDK-Landesverband, dass seine Mitglieder keine Nachrichten hören, keine Zeitung lesen? Oder gilt die Parole, dass sich die braven Beamten nur klammheimlich über die Tiraden ihres Arbeitgebers freuen dürfen? Oder will man sich von der Wortwahl distanzieren, möchte dem politischen Gegner aber keinen Fußbreit entgegen kommen?

Keine Panik!!! Alles Natur!

Super-GAU! Aber am anderen Ende der Welt.  Panik oder nicht Panik? Bild.de versucht beides.

Der derzeitige Aufmacher beginnt so:

„Landstriche, wie platt gewalzt. Skelette von Gebäuden. Was ich sah, wird mich mein Leben lang an Apokalypse erinnern, an Weltuntergang. “BILD-Reporter Herbert Bauernebel flog gestern mit dem Helikopter in das Katastrophengebiet von Sendai. Sein Bericht.

Das in Japan ist keine einfache Naturkatastrophe. Es ist der Weltuntergang. Und unserer christlich-jüdisches kulturelles Erbe sieht hier Gott am Werk, der die Guten von den Bösen trennt, den Tag des Jüngsten Gerichts einläutet.

Im zugehörigen „Ratgeber“ jedoch ist von Panik keine Spur. Denn: wir Deutschen sind augenscheinlich nicht betroffen. Unser Fisch kommt nicht aus Japan, japanische Autos werden weltweit gebaut — wir Deutschen sind aus dem Schneider. Nicht Mal einen Geigerzähler sollen wir kaufen, da wir eh nicht damit umgehen können.

Alles ist OK. Davon ist Bild.de so überzeugt, dass die Begründung offenbar nicht so wichtig ist. So erfahren wir, dass wir ruhigen Gewissens Konsumartikel aus Japan kaufen können, denn sie „werden in geschlossenen Fabriken hergestellt.“ Ja, vier Wände und ein Dach sind das perfekte Mittel gegen Radioaktivität. Richtig kurios ist die Begründung, warum wir auf keinen Fall voreilig den Stromanbieter wechseln sollen.

Soll ich meinen Atom-Strom-Vertrag kündigen?  Bedenken Sie, dass die Ursache der Katastrophe natürlich war (Erdbeben, Tsunami). Moderne Atomkraftwerke gelten als sehr sicher.

Keine Panik. Alles Natur!

Es kann nicht sein, was nicht sein darf

Durch meine Timeline jagen Botschaften von Leuten, die sehr befremdet darauf reagierten, dass so viele Menschen der Pro-Guttenberg-Gruppe auf Facebook angehörten. Leute, von denen man eigentlich eine gute Meinung hatte. Denen man sich verbunden fühlte – zumindest so verbunden man durch eine Facebook-Freundschaft ist. Und diese Leute fanden plötzlich Guttenberg, den gegelten Populisten und Plagiator gut.

Wie konnten sie nicht sehen, was da abgeht? Wie konnten sie der Realität den Rücken zukehren und die Schandtaten des Ministers als Nebensache abtun? Diese Leute mussten die Augen und Ohren fest verschlossen haben, wenn sie nach wie vor an die linke Verschwörung der Hauptstadtpresse glaubten. Da schreiben sie, es seien ja nur Zitate „nicht ausreichend markiert“ worden, als ob das eine lässliche Sünde sei. Dabei wäre eine ausreichende Markierung einem einem Geständnis gleich gekommen.

Ganz klar: die Pro-Guttis leiden unter Realitätsverlust. Sie haben sich einen Wahrnehmungsfilter gebastelt, der alles ausblendet, was die Integrität ihres Lieblings gefährdet. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. Aber was bedeutet das für uns, die Guten, die Aufrechten, die Netizens? Schließlich war die Facebook-Massengruppe bisher unser Ding.

Aber nein, das kann doch nicht wahr sein. „Das Netz“ ist nicht für jemanden, der so entgegen unseres Geschmacks ist. Der gelogen hat, betrogen, verarscht, verspottet. Der im Zwielicht steht.

Eigentlich kann das nicht mit rechten Dingen zugehen. Also auf an die Tasten. Schreiben wir es auf:

Nein, Beweise gibt es dafür nicht. Nicht mal Indizien. Aber verbreiten wir es Mal. Denn es kann ja nicht sein, was nicht sein darf.

BP zu Guttenberg

Grade verkündet die Tagesschau, dass Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg dauerhaft auf das Führen des Doktorgrades verzichten will. Damit erinnert er mich immer mehr an die Öffentlichkeitsarbeit von BP nach der Explosion von Deepwater Horizon. Vertuschen, kleinreden, andere beschuldigen. Über Tage hat der CSU-Politiker seine Partei und Koalitionspartner in Geiselhaft gehalten: Unterstützt mich. Ihr braucht mich! 21,9 Prozent! Afghanistan!

Das Problem ist nur: Mit einem Verzicht ist es nicht getan. Nun muss die Universität Bayreuth prüfen und – ohne vorverurteilen zu wollen – ich vermute, das Ergebnis sieht nicht gut aus. Die Frage ist: hat er betrogen? Zwar hat laut Guttenberg-fanclub.de Bild.de zu Guttenberg bei einer Wahlkampfveranstaltung seine eigene mühevolle Arbeit als „Blödsinn“ bezeichnet und Reue gezeigt. Aber wieder einmal schreckt er vor dem Schritt zurück, der mir unvermeidlich scheint: eigene Verantwortung zu übernehmen.

„Ich habe Fehler gemacht, ich habe sie nicht bewusst gemacht”, sagte er.

Genau das erscheint mir nach dem derzeitigen Informationsstand ausgeschlossen. Sieben Druckseiten aus einem Zeit-Artikel kopieren, über 20 Prozent der Textmasse plagiieren — das passiert nicht einfach. Guttenberg schützt Unkenntnis vor, um die eigene Ehre zu retten. Vielleicht sogar mit Erfolg: denn seine Gefolgschaft weiß es ja auch nicht oder will es nicht besser wissen.

Man könnte es nun auf sich beruhen lassen, so zumindest die Pro-Guttenberg-Fans. Er hat sich ja entschuldigt. Doch leider ist durch die anhaltende Nicht-Übernahme der Verantwortung dieser Weg versperrt. Er hat sich immer nur für die Light-Version des Geschehenen entschuldigt, immer nur die Hälfte von dem zugegeben, was eigentlich nicht mehr zu Leugnen war.

Journalisten werden weiter bohren, weiter bohren müssen. Denn der Klärungsbedarf ist groß: wie konnte die renommierten Prüfer so offenkundige Mängel übersehen? Wie tief ist der Sumpf, in dem solcher Blödsinn nicht nur durchgewunken, sondern mit Auszeichnungen belegt werden? Welche politischen Deals werden geschlossen, um Oberfranken vor der Bedeutungslosigkeit zu retten?

P.S.: In der öffentlichen Diskussion kommt die tätige Reue etwas zu kurz. Nach wie vor entschuldigt sich Minister Guttenberg für eine lässliche Sünde, die er aus vermeintlicher persönlicher Größe als schwere Verfehlungen bezeichnet. Das ist natürlich nur ein persönlicher Eindruck.

Was mir aber eindeutig fehlt: Bevor man eine Entschuldigung akzeptieren kann, muss der Entschuldigende reinen Tisch machen. Doch das hat er bis heute nicht. Er hat nicht erklärt, wie viel er geschummelt hat, er hat nicht erklärt, wieso er geschummelt hat und seine Professoren haben nicht erklärt, wie sie die Arbeit mit summa cum laude bewerten konnten, obwohl der Prüfling selbst die Arbeit nun als „Blödsinn“ bezeichnet.

Alles gutt

In der süddeutschen Zeitung von heute nennt Kurt Kister BILD das „Zentralorgan der Guttenberg-Verteidigung“. Ist das berechtigt? Sicherlich.

Kleines Beispiel: Mit einer Umfrage versichert sich die Redaktion heute der unverbrüchlichen Guttenberg-Treue ihrer Leser.

Wo ist der Unterschied zwischen „Er macht eine unglückliche Figur“ und „Ihm ist der Erfolg zu Kopf gestiegen“? Nun: es gibt keinen. Die Umfrage ist so konstruiert, dass die Guttenberg-Unzufriedenen zwischen drei indifferenten Antwort-Optionen wählen müssen, die unerschütterten Guttenberg-Anhänger versammeln sich hingegen bei einer Antwort-Option.

Praktischerweise unterscheidet die Option A nicht zwischen Amtsführung und Plagiatsvorwürfen, und fragt ausdrücklich nicht nach Konsequenzen. Trotzdem verkündet BILD.DE stolz:

Dennoch – einen Rücktritt lehnt die Mehrheit der BILD.de-User ab. Mehr als 50 Prozent sagen: Guttenberg macht seinen Job GUTT!

Hätte Bild.de einfach die Frage gestellt: „Soll Guttenberg zurücktreten – Ja oder Nein?“ — ich glaube, die Leser von Bild.de hätten den Rücktritt (noch) mehrheitlich abgelehnt. Aber so sicher scheint man sich im Axel-Springer-Haus nicht gewesen zu sein.

Nachtrag, 22. Februar: Ein wenig zu lange hat Bild.de die Umfrage in seine Guttenberg-Artikel eingebaut. Nun lautet das Ergebnis tatsächlich so:

Und war die Umfrage zum Beispiel am Samstag noch ein Beleg dafür, was Deutschland denkt, findet sich in dem heutigen Artikel kein Hinweis mehr auf das Ergebnis.

Netzethik als Loriot-Film

Die Bundesregierung will uns mit einer Netz-Ethik beglücken. Und geht gleich forsch dabei vor – ohne falsche Schüchternheit.

Wettengel stört sich an den gängigen „Phantasienamen“ in Online-Foren. Normalerweise sei es ein Zeichen von Höflichkeit, dass sich der Bürger „zu sich selbst bekennt“. Er warf die Frage auf, was die „ständige Verwendung“ von Pseudonymen „für Rückwirkungen auf die reale Welt haben wird“.

Ja, was mag das für Auswirkungen haben? Ich war zum Beispiel heute am Supermarkt und habe mich weder an der Metzgereitheke, noch an der Kasse vorgestellt. Dabei wissen wir doch, wie das korrekt ablaufen muss. Das Vorbild der Netzethik des Herrn Wettengel ist offenbar Loriots Pappa ante Portas: „Guten Tag, mein Name ist Lohse! Ich kaufe hier ein!“

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Mal im Ernst: die Phantasienamen stammen daher, dass im digitalen Raum unsere Umgangsformen eingeschränkt sind. Was ist das für einer, unser Gegenüber? Wir sehen ihn nicht. Wir wissen nicht wie alt er ist, wie er sich kleidet, wer er ist. Und da im Netz Millionen von Fremden mit Millionen von Fremden zu tun haben, ist es sogar ganz praktisch, wenn das Gegenüber sich durch einen Nicknamen etwas mehr zu erkennen gibt. Was weiß ich, wenn mir jemand „Lohse“ ins Kommentarfeld schreibt? Nichts.

Darüberhinaus wird man im Netz ständig nach seiner Identität gefragt. Ich weiß gar nicht mehr, wann ich mich in der „realen Welt“ das letzte Mal den Personalausweis vorzeigen musste — ich glaube, es war als ich in ein Flugzeug steigen wollte. Der Normalfall ist, dass wir uns nicht ausweisen, sondern einfach sind. In der stofflichen Realität tragen wir Kapuzenpullis oder Krawatte, Nasenpiercing oder Halbglatze, im Netz tragen wir Nicknamen. Es ist wenig, aber es ist etwas. Es ist eine Notwendigkeit, wenn man unter Fremden ohne große Angst kommunizieren will. Man stelle sich vor, die Stammkneipe verlangt Ausweise und schickt uns alle paar Minuten einen misstrauischen Aufseher vorbei, der gerne alle Gäste abmahnen würde.

Bezeichnend ist auch dies:

Derzeit werde das von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ausgearbeitete „Gesetz zur Verhinderung schwerer Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht“ in den Ministerien abgestimmt, das besser bekannt sei unter dem Titel „Rote-Linie-Gesetz“.

Rote-Linie-Gesetz? Ich weiß, dass der US-Kongress seinen Gesetzen gern blumige Namen gibt – aber im bürokratischen deutschen Gesetzes-Slang soll diese frivole Namensgebung wohl auch ein Signal sein: Hier ist die rote Linie!“, sagt uns der Innenminister. Denn wir sind 6-jährige Rotzlöffel, denen man Grenzen setzen muss. Anscheinend steht hier nicht der Schutzgedanke an erster Stelle, sondern ein Erziehungsauftrag. Herr de Maizière erklärt uns, wie man sich zu benehmen hat.

Mein Name ist Torsten. Ich werde hier bloggen, Herr Minister.

„Polizeilich erforderlich“

Der AK Vorratsdatenspeicherung übt sich derzeit in einer merkwürdigen Informationspolitik: um einer vermeintlichen „BKA-Propaganda“ entgegenzutreten, lesen die Internetaktivisten aus wenig bis gar nicht aussagekräftigen Zahlen das Gegenteil dessen heraus, was denn die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung behaupten.

Nach einer ausführlichen Analyse unsererseits sind die BKA-Zahlen „irrelevant“ und belegen „keine blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung oder Schutzlücken“. Auch Dr. Michael Kilchling vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg kritisierte: „Für eine seriöse wissenschaftliche Stellungnahme fehlt jede Basis“. Dennoch ist ausgerechnet die Bundesjustizministerin dem unhaltbaren, vom Bundesinnenminister im Rahmen einer politischen Kampagne in Auftrag gegebenen BKA-Bericht aufgesessen.

Der Widerspruch liegt auf der Hand: wenn das Material keine wissenschaftlich fundierten Aussagen erlaubt, sind sowohl die Aussagen der Befürworter als auch die Aussagen der Gegner einer Vorratsdatenspeicherung gleichermaßen unfundiert. Die „Propaganda“ des einen ist die „Analyse“ des anderen.

Dabei ist der AK Vorrat auf eine argumentative Goldgrube gestoßen: Die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung ist eben auch nur sehr eingeschränkt effektiv:

Die vom Justizministerium offenbar übernommene Behauptung des Bundeskriminalamts, 72,82% nicht beantworteter Auskunftsersuchen beträfe „die Straftatbestände Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften“, ist auf abenteuerliche Art und Weise zustande gekommen: Beispielsweise lagen 209 der vom BKA ergebnislos angefragten Internetverbindungen länger als 10 Tage zurück, die Anfragen waren wegen der dem BKA bekannten, kürzeren Speicherfristen der Provider von vornherein sinnlos. 147 weitere angefragte Internetverbindungen lagen sogar länger als sechs Monate in der Vergangenheit!

Die hier nicht erwähnten Schlussfolgerungen sind:

  • Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung wird weniger positive Effekte haben als dargestellt und
  • nach der Einführung einer sechsmonatigen Speicherung wird es auch wieder Forderungen nach einer Ausweitung der Speicherfrist geben.

Der AK Vorrat nimmt dies zum Anlass die Vorratsdatenspeicherung mit der kompletten Kriminalstatistik aufzurechnen, was allenfalls Spielerei ist — selbst Herr Ziercke hat nirgends behauptet, dass er mit der Vorratsdatenspeicherung zum Beispiel die einfache Diebstähle verhindern oder die Aufklärung derselben erhöhen könnte.

Aber ein genauerer Blick in das vom AK Vorrat verlinkte offizielle BKA-Dokument offenbart Mängel in der Darstellung – mögen sie auf Schludrigkeit oder Absicht zurückgehen.

Auf Seite 12 heißt es:

g.) Polizeilich erforderlicher Zeitraum der Speicherung
Abschließend wurde bezüglich der negativ beschiedenen Auskunftsersuchen erhoben, für
welchen Mindestzeitraum eine Speicherung der Verkehrsdaten aus polizeilicher Sicht
erforderlich gewesen wäre.
Die Verteilung betreffend des aus polizeilicher Sicht für erforderlich erachteten
Mindestspeicherzeitraums stellt sich wie folgt dar:
In

  • 24,09 % der Fälle (212 Anschlüsse, davon 211 IPs) wäre ein Mindestspeicherzeitraum
    von einem Monat,
  • 49,55 % der Fälle (436 Anschlüsse, davon 404 IPs) wäre ein Mindestspeicherzeitraum
    von zwei bis fünf Monaten und in
  • 26,36 % der Fälle (232 Anschlüsse, davon 215 IPs) wäre ein Mindestspeicherzeitraum
    von sechs Monaten

erforderlich gewesen.

Lange Rede, kurzer Sinn: mit der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung wäre der „polizeilichen Erforderlichkeit“ voll Genüge getan.

Auf dem Erhebungsbogen Seit 49 und 50 der PDF-Datei findet sich jedoch zum Beispiel dieser Fall:

Umfangreiches Ermittlungsverfahren der brasilianischen Bundespolizei gegen mehrere brasilianische Tatverdächtige mit internationalen Bezügen wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornographischem Material über das Filesharing-Netzwerk von Gigatribe. Über den BKA-VB Brasilia wurden 147 IP-Adressen und 17 Gigatribe-Nicknames zu potentiellen deutschen Tatverdächtigen übermittelt. Anhand der festgestellten IP-Adressen, denen zur jeweiligen Tatzeit die von den Tatverdächtigen verwendeten Gigatribe-Pseudonyme (Nicknames) zugeordnet waren, wurden auch Bezüge nach Deutschland hergestellt. Die Zeitstempel der IP-Adressen (Tatzeiten) bewegen sich zwischen dem 29.05.2009 und dem 11.09.2009. Die diesbezüglich am 25.05.10 – sofort nach Eingang der Informationen aus Brasilien – bei den betreffenden deutschen sechs Providern durchgeführten Anschlussinhaberfeststellungen verliefen negativ.
Eine eindeutige Täteridentifizierung hinsichtlich der von der brasilianischen Polizei mitgeteilten Nicknames war nicht möglich, da Pseudonyme in Gigatribe nicht zwingend (vor allem über einen längeren Zeitraum hinweg) personenbezogen sind.
Insofern wären Täteridentifizierungen zu dem von der brasilianischen Polizei mitgeteilten Sachverhalt nur über eine IP-Anschlussinhaberfeststellung unter Angabe der relevanten
Tatzeiten über die entsprechenden deutschen Provider möglich gewesen. Diese Daten liegen aufgrund des BVerfG-Urteil nicht mehr vor.

Darüber heißt es:

Polizeilich wäre eine Speicherung der Verkehrsdaten für folgende Dauer erforderlich gewesen: 6 Monate

Hier hat der Beamte offenkundig zwei Mal die Unwahrheit im Erhebungsbogen vermerkt: Die Daten lagen nicht „aufgrund des BVerfG-Urteils“ nicht mehr vor – sie hätten auch vor dem Urteil nicht vorgelegen.

Aus Formular-Sicht eine Vorratsdatenspeicherung von über einem Jahr „polizeilich erforderlich“ gewesen um die Täter zu überführen. Wenn man das Formular beiseite lässt und den gesunden Menschenverstand einschaltet, wäre hingegen eine bessere internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden erforderlich gewesen.

Henkel: Negativ-Werbung gegen sich selbst

Seit ich einen digitalen Videorekorder habe, bekomme ich nur noch wenige Werbespots mit. Aber einer erwischte mich dann doch. Die sehr rothaarige Esther Schweins steht lässig-souverän an der aufgeklappten Waschmaschine und sagt in die Kamera:

„Wussten Sie, dass Erdöl die Basis fast aller Waschmittel ist?“

Das Ganze ist eine Werbekampagne für Henkels neues Öko-Waschmittel „Terra“, das auf pflanzlicher Basis entwickelt wurde und eben nicht wie „fast alle“ Waschmittel ist.

Kleines Problem dabei: „Fast alle“ ist vor allem das Produktportfolio von Henkel selbst. Aus dem Konzern stammen zum Beispiel:

  • Persil
  • Spee
  • Weißer Riese
  • dato
  • Perwoll
  • Sil
  • Vernell
  • Pril
  • Somat
  • ATA
  • Biff
  • Bref Power
  • Der General
  • Dor
  • Sapur
  • Sidol
  • Sidolin
  • Sofix
  • WC Frisch

Wer also noch weiter auf das böse Erdöl setzen will, ist bei Henkel gut aufgehoben. Und statt in großem Stil umzuschwenken, etabliert Henkel einen Versuchsballon, weil die Konsumenten halt fast stündlich neue Produkte verlangen. Zieht die Öko-Schiene nicht, bleibt Persil halt wie es ist. Außer dass es jedes Jahr natürlich viel, viel weißer wäscht.

Meinungsfreiheit, Kinderpornographie und Konsequenz

In höchstem Maße ärgerlich sind Politiker, die jeden Widerstand gegen untaugliche Gesetze gegen Kindesmissbrauch als Versuch abzuqualifizieren, Kinderpornografie als Meinungsäußerung zu legalisieren. Wie absurd diese Argumente werden, fasst die österreichischen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Gespräch mit „Die Presse“ sehr schön zusammen:

„die Worte Meinungsfreiheit und Kinderpornografie in einem Satz zu verwenden, das ist für mich einfach unmöglich“.

Offenbar war es ihr doch möglich.