Die Legende von der linken Spur

Wir haben alle so unsere kleinen Defizite und Missverständnisse. Der eine glaubt bis zur fünften Klasse, dass Seepferdchen Fabelwesen sind, der andere begreift bis 30 nicht, dass lautes Rülpsen kein überall gewürdigtes Kompliment für gutes Essen ist. In letzter Zeit stoße ich vermehrt auf ein spezielles Missverständnis, das offenbar von vielen Leuten geteilt wird. Lasst es mich mal klarstellen.

ES GIBT KEIN UNBEDINGTES RECHT AUF ÜBERHOLEN!

Ich fahre nicht viel Auto, ich gehöre zum Glück nicht zu den Leuten, die Tag für Tag 100 Kilometer pendeln müssen. Dennoch begegne ich auf Autobahnen immer wieder Leuten, die dem gleichen Missverständnis unterliegen. Fast jeder deutsche Autofahrer wird den Moment kennen: Man überholt eine lange Kolonne von LKWs, Wohnmobilen und Pferdetransportern. Sagen wir mit der Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Plötzlich sieht man im Rückspiegel: Von hinten kommt jemand mit 170, 180 oder gar 200 km/h angerast.

Eigentlich kein Problem: Freie Sicht, für jeden muss klar sein, dass die linke Spur besetzt ist. Der eilige Autofahrer müsste nicht mal bremsen — es reicht vielleicht schon, den Fuß vom Gas zu nehmen — und die linke Spur ist wieder frei, bevor man sich auch nur ins Gehege kommen könnte. Doch nach 20, 30 Sekunden kommt die Erkenntnis: Der Nachfahrende geht nicht vom Gas. Bleifuß, Bleifuß, Bleifuß. Als ob die linke Spur frei wäre. Erst wenn eine Kollision fast unausweichlich scheint, macht der Nachfolgende eine rapide Bremsung und bleibt auf minimalem Abstand — vielleicht 10 Meter, vielleicht auch nur 5 Meter — bis denn die linke Spur wieder frei ist.

DAS IST NÖTIGUNG! UND LEBENSGEFÄHRLICH!

Eigentlich sollte jedem klar sein: Das Verhalten, das ich hier schildere ist nicht nur illegal, sondern lebensgefährlich. Wenn auch nur eine kleine Unachtsamkeit passiert oder schlicht ein unerwartetes Schlagloch auftaucht, wenn ein Spatz genau zur falschen Zeit über die Autobahn fliegt, stoßen die beiden Autos auf der Überholspur zusammen. Ab in die Leitplanke und dann nach rechts in die Kolonne aus Urlaubern und LKW-Fahrern. Ein Glück, dass Autos, die 200 km/h fahren die besten Airbags und Fahrgastzellen der Welt haben. Alle anderen: Who cares?

Wenn ich die Situation in sozialen Medien schildere, kommt immer, aber auch immer Widerspruch. „Aber wenn man sieht, dass jemand von hinten kommt, muss man doch die linke Spur frei machen!“ Oder gar: „Sobald ich genötigt werde, mein Bremspedal zu berühren, werde ich behindert und damit genötigt.“ Ich paraphrasiere hier, aber übertreibe nicht. Eine erstaunliche Menge an Leuten mit Führerschein und dicken Autos sind tatsächlich der Auffassung, dass es eine Art Vorfahrt für Leute gibt die 180 km/h oder schneller fahren. Das ist falsch. Deshalb nochmal explizit:

ES GIBT KEINE VORFAHRT FÜR LEUTE, DIE 180 FAHREN!

Mit dieser Realität konfrontiert, kommt die Partei der Überholfreunde ins Schwimmen. Aber es gibt doch das Rechtsfahrgebot! Und: Man darf nicht einfach ausscheren, wenn man sieht, dass man überholt wird. Das stimmt beides. Beides steht sogar explizit im Gesetz. Insbesondere StVO Paragraph 5 sollte man mal lesen. Hier steht sogar eine Menge anderes. Zum Beispiel darf man, wenn überholt wird, nicht einfach aufs Gas drücken, um ein kleines Rennen zu veranstalten. Und man darf nicht mit 105 km/h auf Dauer die linke Spur blockieren, wenn auf der rechten Spur 100 km/h gefahren wird. Man darf aber mit 105 km/h überholen, wenn rechts 70 km/h gefahren wird.

Denn was in der StVO nicht steht: Das schnellere Auto hat Vorfahrt. Es gibt kein unbedingtes Recht aufs Überholen. Wer zu Recht auf der Überholspur ist, ist zu Recht auf der Überholspur. Wer dabei 120 km/h fährt, hat genau so viel Rechte wie jemand, der gerne 60, 80 oder gar 100 km/h schneller fahren würde. Man schaut in den Rückspiegel, man blinkt, man überholt zügig und dann ist man im wesentlichen mit der Verkehrsordnung im Reinen.

WER RASEN WILL, MUSS BREMSEN KÖNNEN!

Tatsächlich gibt es in anderen Ländern andere Regeln. In der Schweiz etwa gibt es die explizite Verpflichtung die linke Spur freizumachen, wenn denn jemand überholen will. Natürlich nur im Rahmen der realistischen Möglichkeiten — aber immerhin. Warum kann es die Regel dort geben und nicht auf deutschen Autobahnen? Die Antwort ist eigentlich offensichtlich: Die Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz ist 120 km/h. Meinen oben geschilderten Fall kann es dort laut Gesetz gar nicht geben. Weder darf Fahrer A die LKWs mit 130 km/h überholen, noch kann plötzlich von hinten ein enorm schnelleres Auto auftauchen. Wenn alle Leute maximal 120 statt maximal 220 km/h fahren, hat jeder einzelne Fahrer Welten mehr Zeit auf den umliegenden Verkehr zu achten, muss weniger Abstand halten, kann einfacher zurück auf die rechte Spur einscheren. Und wer links 120 km/h fährt, muss im normalen Verkehr eh keinen Platz machen, da er sowieso nicht überholt werden darf.

Sprich: Weil wir in Deutschland kein allgemeines Tempolimit haben, ist es eine logische Notwendigkeit, dass insbesondere die schnellen Fahrer auf der Autobahn vorausschauender fahren müssen. Und vorausschauenderes Fahren heißt übersetzt: Man muss bremsen. Denn je größer er Tempounterschied zwischen den Autos ist, um so geringer die Vorwarnzeit bei einem Überholmanöver. Wer also ganz alltäglich einen Lastzug überholt, kann keine Ahnung haben, ob hinter ihm jemand kommt, der gerne — BRUMM BRUMM — viel schneller überholen würde. Den Überholvorgang abzubrechen würde nur wieder neue Gefahren bringen und zu Stockungen auf der rechten Spur führen. Denn die linke Spur ist für alle da.

Das war jetzt viel Text. Deshalb nochmal das TL;DR:

ES GIBT KEINE VORFAHRT FÜR LEUTE, DIE 180 FAHREN!

Und: Gute Fahrt!

It’s a poker way of life

Das Problem des Hype-Begriffs „Internet-Sucht“. Das Internet ist mittlerweile so universal und wichtig, dass man durchaus zehn Stunden täglich online sein kann ohne arbeitslos vor dem Bildschirm zu vereinsamen. Viele Menschen arbeiten den ganzen Tag im Internet und organisieren ihre Freizeit darüber.

Ist das auch bei der viel gescholtenen Online-Spielsucht so, die die Landespolitiker (die ganz und gar nicht auf die Einnahmen des Glücksspielmonopols schielen) vor sich hertragen und die als Begründung für den Glücksspiel-Staatsvertrag dienen soll. Heir hat mir ein Artikel auf Slate.com einen interessanten Einblick verschafft. Ein professioneller Online-Poker-Spieler erzählt:

In 2005, the year I left my job waiting tables to play poker full time, an entire society formed around online poker. People from all over the world competed for real money every day, and it became commonplace to encounter people, many in their late teens and early 20s, who were making a living playing poker. Scores of otherwise aimless college dropouts were in the process of accumulating six- and seven-figure bankrolls and refining the necessary skill set—a combination of discipline and objective analysis pitched against an inherent component of risk—to maintain their success. Since then, online poker has only gotten bigger. These days, it seems everyone I meet knows someone who plays poker for a living.

Ist Online-Poker also keine Sucht, die es zu verteufen gilt, sondern ein Lebensstil und legitimer Broterwerb?

One of the essential advantages of online poker is the ability to have a steady positive expectation on a relatively small bankroll. For example, a player who plays 20 tournaments online each day, each with an average buy-in of $100 and a 20 percent average return on investment, can expect to make $400 a day in the long run.

Also doch nur eine Luftnummer, eine Blase, die auf die eine oder andere Weise zum Platzen gebracht werden musste? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.

Bürgerrechte: Erst Mal die Grundlagen klären

Die Hoffnungen der Gegner von Websperren und Voratsdatenspeicherung ruhen derzeit auf der FDP. Dass die sich komplett durchsetzen kann, ist kaum zu vermuten – zumal die Liberalen in den letzten Jahren auch eher andere Schwerpunkte gesetzt und in den unterschiedlichen Landesregierungen ein sehr zwiespältiges Bild abgeliefert haben.

Deshalb wäre es vielleicht gut, wenn man eine Ersatzforderung einbringt. Wenn die falschen Entwicklungen der letzten Jahren nicht sofort beseitigt werden können, sollte die Politik sich nach den Wahlen endlich Mal den Grundlagen widmen und fundierte wissenschaftliche Untersuchungen initiieren. Denn viele Fragen werden bisher nur ideologisch oder von anderen Interessen geleitet beantwortet.

Als da wären:

  • Welchen Einfluss haben Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung auf das reale Kommunikationsverhalten?
  • Wie hoch ist das Missbrauchspotenzial von solchen Maßnahmen
  • Wie funktioniert der reale Kinderporno-Markt wirklich?
  • Hat irgendein Land über Websperren tatsächlich den Konsum von Kinderpornografie messbar reduzieren können?
  • Welche Faktoren kommen bei jugendlichen Extrem-Gewalttätern zusammen? Kann man diese über allgemeine und schwer durchsetzbare Verbote überhaupt adressieren?

Die Liste kann man lange fortsetzen…

Lachen mit Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Pakistan etabliert ein antiterroristisches Lachverbot: Wer Witze über den Präsidenten per SMS oder E-Mail verbreitet, kann bis zu 14 Jahre lang im Knast landen:

The country’s interior minister, Rehman Malik, announced the Federal Investigation Agency (FIA) had been asked to trace electronically transmitted jokes that „slander the political leadership of the country“ under the new Cyber Crimes Act.

Mr Malik, said the move would punish the authors of „ill motivated and concocted stories through emails and text messages against the civilian leadership“.

Was in der ausgiebigen Berichterstattung nicht wirklich erklärt wird: Mit einem solchen Gesetz muss natürlich eine Zensur-Infrastruktur etabliert werden, die den Zugriff auf alle E-Mails und SMS ermöglicht. Mehr noch: Statt wie hierzulande gezielt nach den Kommunikationsdaten von Verdächtigen und ihrer Kontaktpersonen zu suchen, müssen die Pakistaner für ihr Vorhaben quasi alle Daten nach bestimmten Stichworten durchsuchen.

Unmöglich? Nein, mit modernen Datenbanken und ein wenig Expertenwissen ist das kein Problem. Zu den Mobilfunk-Providern in Pakistan gehört das Unternehmen Etisalat, das im Staatsbesitz der Vereinigten Arabischen Emirate ist und sich auch in Pakistan eingekauft hat. Etisalat ist kürzlich dabei ertappt worden, dass sie Blackberry-Anwender ausspionieren wollten, mit einer Software die wegen ihrer Unzuverlässigkeit vom indischen Telekommunikationsministerium abgelehnt wurde. Schließlich soll der Bespitzelte nicht bemerken, dass er bespitzelt wird.

Etisalat hat damit weniger Probleme. Zwar ist die Spionage-Attacke aufgeflogen und hat weltweit Schlagzeilen gemacht, aber Etisalat lügt unbeirrt weiter. Die Zeitschrift Arabian Business, die vor ein paar Tagen lautstark Antworten gefordert hat, wurde durch Exklusiv-Interview mit Etisalat-Manager Abdulla Hashim halbwegs ruhig gestellt. Die Redaktion gibt sich mit einem wortreichen und absolut unglaubwürdigen Dementi zufrieden, erwähnt nicht einmal mehr die erdrückenden Beweise gegen Etisalat oder die brisanten Details der Stellungnahme von Blackberry-Hersteller RIM. Der hat die Etisalat-Kunden sogar explizit davor gewarnt, das von Etisalat als Deinstallionsprogramm verteilte Update zu installieren. Wahrscheinlich wird das Spionageprogramm dadurch nur besser versteckt. Die Leser von Arabian Business werden hingegen ermuntert, in diese weitere Überwachsungs-Falle zu laufen. Man legt sich halt nicht gerne mit den Spitzen von Wirtschaft und Staat gleichzeitig an.

Immerhin die Arab News scheinen noch am Ball zu sein und zeigen ganz klar, dass die Behauptungen von Etisalat von vorne bis hinten falsch sind:

However, a telecom network expert and software programmer has dismissed Etisalat’s claim that the software it released to its Blackberry users was designed to aid 2G to 3G handovers as “rubbish” and “completely bogus.” Rudolf Van Der Berg, an expert in the field of telecommunications and based in Holland with experience of implementing telecoms interception and surveillance systems said the statement from Etisalat was “completely bogus.”

Die Tücken des Stoppschilds

Joerg-Olaf Schaefers und Stefan Tomik beleuchten die Probleme der Datenspeicherung bei den Kinderporno-Stoppschildern.

Um einen Einblick in die tatsächlich ablaufenden Verfahren zu bekommen, habe ich mich in Urteilsdatenbanken umgesehen und bin immer wieder auf solche Passagen gestoßen:

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen wurden von dem Computer, dessen IP-Adresse dem Beamten zugewiesen ist, am 12.05.2006 in der Zeit von 12:09:59 bis 12:16:04 insgesamt 156 Zugriffe auf zwei verschiedene Webseiten mit Kinderbildern genommen, von denen laut Staatsanwaltschaft lediglich 2 Fotos als Kinderpornografie strafrechtlich inkriminiert sein sollen. Den vom Dienstherrn vorgelegten Unterlagen ist nur zu entnehmen, dass von dem Computer aus in einem Zeitraum von 6 Minuten und 5 Sekunden 156 Bilder aufgerufen wurden, wobei es sich ganz überwiegend um Bildergalerien handelte, d. h. es erschienen mehrere kleine Bilder zugleich auf dem Bildschirm.

In diesem Fall hat das Verwaltungsgericht Meiningen eine Durchsuchung aufgrund dieser Beweislage abgelehnt (6 D 60001/09).

Dazu fallen mir zwei Punkte ein:

  • Die Vorstellung, dass Kinderporno immer nur auf eigenen – sperrbaren – Servern liegen, ist naiv oder stammt aus den Neunziger Jahren. Heute kann man Material einfach überall ins Netz fluten: One-Click-Hoster, Bilderbörsen, gehackte Server, Chats, Foren und alle möglichen Amateur-Porno-Seiten stehen zur Verfügung – warum sollen die Kriminellen noch selbst zentrale verwundbare Infrastrukturen betreiben?
  • Und: Selbst im Bereich Kinderporno ist ein großer Teil der Fälle nicht eindeutig. Wenn ich mich richtig erinnere, ist sogar einer großen deutschen Boulevardzeitung das Bild einer halbnackten 16jährigen auf die Seite 1 durchgerutscht. Sämtliche Käufer dieser Ausgabe wären – übertragen auf die Stoppschild-Pläne – verdächtig gewesen. In Kalifornien, wo für Porno-Darsteller ein Altersnachweis gesetzlich vorgeschrieben ist, scheinen die Frauen bis Mitte 20 durchweg als „Teen“ vermarktet zu werden, und werden dann übergangslos zur „MILF“. Wenn in diesen gewaltigen Bilderpool dann noch Amateur-Porno, Pseudo-Amateur-Porno und japanische Zeichentrickfilme gemischt werden, verschwimmen die Grenzen zunehmend – und ob ein Bild strafbar ist, ist spätestens seit dem Jugendpornografie-Paragrafen sehr interpretierungsfähig. Nicht das tatsächliche Alter der Personen ist entscheidend, sondern alleine der Eindruck.

Porno-Liebhaber sollten sich also spätestens jetzt einen sehr zuverlässigen Lieferanten suchen, der ausschließlich Pornos mit Darstellerinnen sichtlich über 30 anbietet. Denn wenn auf die oben beschriebene Weise weiter ermittelt wird, wird die Anzahl der Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sehr stark ansteigen – die der ertappten Sexualstraftäter aber kaum.

Vorbild Türkei

Wer sich fragt, wo denn der Unterschied zwischen den willkürlichen Internet-Sperren in der Türkei und den hiesigen geplanten Access-Blockaden liegt: die Türken lassen die Sperren zumindest ab und an von Richtern absegnen.

Reporter ohne Grenzen meint nun, die türkische Regierung müsse ihre Gesetzgebung zur Regulierung der Internet-Nutzung überarbeiten, statt willkürlich Inhalte zu zensieren. Laut Gesetz kann die Staatsanwaltschaft Webseiten innerhalb von 24 Stunden blockieren lassen, falls sie befindet, der Inhalt befördere Selbstmorde, Pädophilie, Drogenmissbrauch, enthalte obszöne bzw. pornografische Szenen oder verletze das Gesetz, das Angriffe auf die Erinnerung an Atatürk verbietet.

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In der vom Bundesfamilienministerium verbreiteten Weltkarte zur Kinderpornographie-Gesetzgebung erreicht die Türkei damit immerhin ein blasses Rosa – das steht für „inadeguate laws“(sic!). Bemängelt wird nicht das Übermaß an Zensur, sondern der Mangel an noch weiter gehenden Gesetzen.

Passenderweise fehlt bei den Hintergrund-Materialien der Bundesregierung Angaben darüber, welche Mängel das sein mögen. Aufklärung bringt die ICMEC, die sich in einer vergleichenden Studie auf Interpol-Angaben stützt. Und siehe da: die Türkei landet in der unteren Kategorie, weil das Land keine spezifische Definition von Kinderpornografie habe, keine Meldepflicht der Provider existiere und weil in der Gesetzgebung „computer facilitated offenses“ nicht genug gewürdigt werden – das bedeutet: es gab keine Sondergesetze für Vergehen, die irgendwie mit Computern zusammenhängen.

In order to qualify as a computer‐facilitated offense, we were looking for specific mention of a computer, computer system, Internet, or similar language (even if such mention is of a “computer image” or something similar in the definition of “child pornography”).

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Die Studie stammt aus dem Jahr 2006, das Datenmaterial ist schon älter – es sieht so aus, als ob die Türkei mindestens in zwei entscheidenden Punkten nachgebessert hat. Damit verdient das Land das etwas sattere Violett, das auch den westeuropäischen Ländern Ehre macht.

PS: In der Studie wurde auch Deutschland als Land identifiziert, das nicht alle gesetzlichen Kriterien erfüllt. Allerdings wurden nicht etwa fehlende Access-Sperren bemängelt, es hakte einzig am Punkt „ISP reporting“:

While some countries may have general reporting laws (i.e., anyone with knowledge of any crime must report the crime to the appropriate authorities), only those countries that specifically require ISPs to report suspected child pornography to law enforcement (or another mandated agency) are included as having ISP reporting laws. Note that there are also provisions in some national laws (mostly within the European Union) that limit ISP liability as long as an ISP removes illegal content once it learns of its presence; however, such legislation is not included in this section.

Eine solche Vorschrift ist nicht Gegenstand der aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.

Es mag makaber klingen…

Der baden-württembergische Ministerpräsident äußert sich zu geplanten Waffengesetzänderungen.

Auch nach dem Vierfachmord von Eislingen will Oettinger die Beratungen nicht beschleunigen. „Es mag makaber klingen, aber ein Schnellschuss wäre dem Thema nicht angemessen.“

Ja, es ist makaber. Warum es also überhaupt sagen? Könnte man als professioneller Kommunikator statt „Schnellschuss“ nicht „übereiltes Gesetz“ sagen? Wäre ein Statement wie „Wir müssen sorgfältig arbeiten, um Tragödien in Zukunft zu vermeiden“ so unzitabel?