Der Wall

Bundesfamilienministerin von der Leyen hat dem Hamburger Abendblatt ein Interview gegeben:

Abendblatt: Was unternimmt die Regierung?
Von der Leyen: Das Allerwichtigste ist, dass das BKA wie bisher Täter ermittelt und gezielt Quellen schließt. Das reicht nicht. Ich will einen Damm bauen gegen die Flut der Bilder, indem wir den Zugang für den Kunden blockieren.

Abendblatt: Heißt konkret?
Von der Leyen: Wir schließen die Datenautobahn der Kinderpornografie. Das BKA erstellt Listen der kinderpornografischen Websites. Jetzt sollen die Zugangsanbieter gesetzlich verpflichtet werden, die Listen zu beachten und solche Websites unverzüglich zu schließen. Der Kunde klickt an und läuft ins Leere – kein Anschluss unter dieser Nummer. Das ist technisch möglich, und es ist rechtlich möglich.

Klingt toll, oder? Das Problem: Es ist eine politische Version der Wahrheit – um nicht zu sagen: eine Lüge. Es gibt keine separate „Datenautobahn der Kinderpornographie“.

Kinderpornoseiten kann man überall schließen, wo man einen funktionierenden Rechtsstaat hat. Das wird heute schon gemacht. Das reicht Frau von der Leyen nicht. Sie plädiert in dem Interview nicht etwa dafür, Seiten zu schließen – sie will sie lediglich für Deutsche unzugänglich machen.

Wie geht das? Die politische Vision: Jeder deutsche Internetprovider bekommt einen schlauen, grauen Kasten, der das gute Internet vom bösen Internet unterscheidet. Aber wir wissen ja, wie gut graue Kästen bei solchen Fragen arbeiten. Und die Kinderpornos bleiben weiter online, die Verbrecher verdienen weiter Geld.

Der „Wall“, den die Ministerin aufschütten will, ist eine schöne Metapher. Denn Wälle alleine halten niemanden ab, im schlechtesten Fall braucht man eine Leiter um sie zu überwinden. Oder man umgeht sie einfach. Will Frau von der Leyen die Verbreitung wirklich ein wenig einschränken, dann muss der Wall schon etwas höher werden. Und aus solidem Stein gebaut sein. Und muss mit Tausenden von Soldaten besetzt sein. Man nennt es auch die Große Firewall von China, eine der massivsten und repressivsten Zensurmaßnahmen, die wir bisher kannten.

Und selbst diese Mauer ist durchlässig.

PS: Wenn Frau Leyen nach der „Einstiegsdroge“ sucht, kann sie ja mal VIVA einschalten.

Der Schein trügt… nicht

Auf der Webseite des Bundeskriminalamts bin ich über eine Personenfahndung gestolpert:

Geburtsdatum: 20.03.1965

Personenbeschreibung:
Größe: 160 cm
Äußere Erscheinung:

* scheinbares Alter: ca. 40 Jahre

Offensichtlich eine ganz gerissene Betrügerin. Sie scheint zirka 40 Jahre alt zu sein, in Wahrheit beträgt ihr faktisches Alter aber schon 42 Lebensjahre. Gerissen…

Online-Durchsuchung? Von wegen

In einem CHIP-Exklusiv wird die Sicht des BKA auf die Online-Durchsuchung vorgestellt:

Haben diese Undercover-Ermittler einen „Gefährder“ hinreichend ausgespäht, obliegt es einem BKA-Team, einen Weg zum PC des Verdächtigen zu finden. Das mag in seltenen Fällen tatsächlich ein E-Mail-Trojaner sein; aufgrund der mageren Erfolgsaussichten bevorzugt man in Wiesbaden aber robustes Agenten-Handwerk: heimlich in die Wohnung eindringen und Images von allen PC-Festplatten ziehen. Diese Daten analysiert dann der BKASoftware- Entwickler und bastelt ein Tool, das perfekt auf die Rechner-Umgebung zugeschnitten ist.

Seinen Weg in den Ziel-PC findet das modular aufgebaute Programm namens Remote Forensic Software (RFS) ebenfalls auf eher analoge Weise. Spezialisten machen die Wohnung noch einmal auf und installieren das Tool. Das winzige Programm gleicht also eher einer Wanze als einem Trojaner. Das BKA betont, dass nicht nur das generelle Vorgehen, sondern auch die Technik auf den konkreten Fall abgestimmt wird: Jede RFS ist ein Unikat, dessen Quellcode aus Gründen der Beweissicherung dem zuständigen Richter vorliegt.

Mal abgesehen davon, dass ich das Szenario hier schon beschrieben habe (I said so!!) – bekommt die Online-Durchsuchung eine ganz andere Qualität.

Denn die Polizei will offenbar mehrfach in Wohnungen eindringen, um dort heimlich Dinge zu verändern. Mal abgesehen davon, dass dies mit der grundgesetzlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung nur schwer zu vereinbaren ist – wer garantiert, dass nicht eben auch die passenden Beweisen untergeschoben werden? Ein manipulierter Computer kann alles mögliche von sich geben. Polizeiliche Durchsuchungen müssen nicht ohne Grund vor Zeugen durchgeführt werden.