Wenn die Anwälte erst Mal im Spiel sind

Aprospos PR-Interviews: die Teleschau hat Herrn Albers zu seinem neuen Atze-Schröder-Film befragt. Dabei kommt auch sein Rechtsstreit mit der Wikipedia zur Sprache:

teleschau: Wie kam es zum erbitterten Streit um Ihren Eintrag in der Online-Enzyklopädie ‚Wikipedia‘?

Schröder: Das war eine Geschichte, die sich schnell hochgeschaukelt hat. Da stand von meiner Seite aus kein Plan dahinter. Plötzlich stand bei ‚Wikipedia‘ im Vordergrund, wie mein bürgerlicher Name lautet und wie mein privates Umfeld aussieht. Ich habe auch nichts gegen ‚Wikipedia‘, bin wahrscheinlich sogar einer der eifrigsten Nutzer, doch hätten die mich ja vorher auch mal fragen können. Dann wäre es gar kein Problem gewesen. Dann hat sich die ganze Sache verselbstständigt, und wenn erst einmal die Anwälte im Spiel sind, dann übernehmen die das Ruder. Ich bin aber mit der jetzigen Lösung einverstanden.

Diese Version passt zwar nicht so ganz zu den Fakten – aber verzichten wir mal auf Nachfragen.

Übrigens: Schröder beherzigt die Branchenregeln und lästert nicht über den Film, sondern nur über die letzten drei Staffeln seiner Fernsehserie. RTL wird nicht mehr gebraucht, das Kinopublikum schon.

PS: Ich rechne es ihm hoch an, dass er immer das Autorenteam erwähnt, das die Witze für Atze Schröder schreibt. Andererseits: Ich habe vor Jahren zwei Live-Auftritte von ihm gesehen – ohne Skript ist er einfach nur traurig.

Transatlantisches Recht

Die StudiVZ-PR ist aufgewacht und beschert uns diese Stellungnahme, die auf der Presseseite von StudiVZ bisher fehlt. Natürlich sind die Vorwürfe aus Sicht von StudiVZ haltlos. Wirklich interessant ist der juristische Teil:

Im Vorfeld von amerikanischen Anwälten von Facebook erhobene Vorwürfe haben studiVZ veranlasst, bereits am Freitag Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart einzureichen. Diese hat das Ziel, von den zuständigen deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind.

Beide Unternehmen haben einen Punkt. Natürlich war StudiVZ eine Eins-zu-Eins-Kopie von Facebook. Und natürlich ist die Klage von Facebook durch die Konkurrenzsituation im deutschsprachigen Raum motiviert. Jetzt streiten sich beide Parteien darum, vor welchem Gericht sie streiten dürfen. Im Zweifel vor beiden.

Spannend – falls es denn soweit kommt: von welcher Seite werden die Samwer-Brüder und Ehssan Dariani als Zeugen geladen werden?

PS: Es kursiert schon wieder, dass Facebook mit 15 Milliarden Dollar bewertet worden sei. Ob PR-Lüge oder Milchmädchenrechnung – das ist schlichtweg falsch. Microsoft hat einen umfangreichen Deal mit Facebook abgeschlossen, nur ein geringer Teil der 240 Milliardonen Dollar flossen für die winzige Beteiligung am Unternehmen.

Die Zeugen Iustitias

Heute bin ich am Schwarzen Brett bei den Briefkästen auf etwas Neues gestoßen. Zwischen kaum gebrauchten Matratzen und Kellerplatzgesuchen fand sich eine professionell gestaltete Karte. Der Titel: „Anwalt gut, alles gut.“ Eine kleine Werbung von vier Anwälten in der Nachbarschaft.Nette Idee, eigentlich. Man will ja nicht erst einen Anwalt suchen, wenn man im Verhörraum sitzt. Das System juristische Nachbarschaftswerbung ist aber sicher ausbaufähig.

Anwaltswerbung am Schwarzen Brett

Ich seh es schon vor mir: Wenn es in Zukunft an der Tür klingelt, steht da wohl auch manchmal ein gut gekleideter Herr, eine Broschüre in der Hand. Titel: „Der Schuldturm“. Er stellt sich kurz vor, kommt dann aber schnell zur Sache: „Glauben Sie eigentlich an das UWG? Ich würde gerne mit Ihnen über Ebay sprechen…

Abmahnung unter Kollegen?

Mit den Namen der Konkurrenten zu werben, ist schon unter normalen Umständen recht riskant. Wenn die Konkurrenten beide Rechtsanwälte sind, könnte das spannend werden.

Auf DWDL.de sah ich heute zufällig diese Google-Anzeige.

Abgemahnt?

Der Link in der linken Anzeige führt auf die Seite musiktausch-recht.de, die von der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte betrieben wird. Zwar steht dort die euphemistische Formulierung „betreut von mzs Rechtsanwälte“ – mir erscheint das Angebot aber als Werbeseite für die Kanzlei, die zur Anwerbung von Mandanten dienen soll.

Bildblog: Fotografiert Kai Diekmann!

Das Bildblog wendet BILD-Methoden auf den BILD-Chef an: Fotografiert Kai Diekmann! heißt die Aktion, bei der Bildblog-Leser aufgerufen werden, Dieckmann in privaten Situationen zu fotografieren.

Ob diese Aktion Früchte trägt bleibt abzuwarten. So fehlt die Prämie, die BILD seinen Aushilfs-Paparazzi bezahlt. Zudem weiß man nicht, ob das Blog wirklich eine kritische Masse erreicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein BILD-Leser einen pinkelnden Polizisten sieht und fotografiert, ist wesentlich größer als dass ein Bildblog-Leser den wohlhabenden Manager mal eben sieht und auch spontan knipst.

Wahrscheinlicher ist, dass die Aktion darauf zielt, ein Anwaltsschreiben aus dem Hause Springer zu provozieren. Wenn der Springer-Manager mehr Privatsphäre einfordert als er dem Rest der Bevölkerung zugesteht, wäre das schwer zu begründen.