„Licht aus“ ein gewaltiger Reinfall

Wie erfährt man, ob der Aufruf zum symbolischen Licht-Ausschalten ein Erfolg war? Daran dass das Stromnetz zusammenbricht, wie die Vor-Berichterstattung nahe legte? Nicht wirklich. Ein paar ausgeschaltete Lampen, während Kühlschränke, Heizungen und Fernseher weiter laufen – wenn unser Stromnetz nicht mal das aushhält, haben wir ein Problem.

Woran merkt man hingegen, dass die Aktion eine gewaltige Pleite war? Nun – solche Erfolgsmeldungen legen es zumindest nahe:

Rund um den Kölner Dom versammelten sich mehrere Dutzend Menschen bei Regen und stürmischem Wind, um das Bauwerk für fünf Minuten im Dunkel verschwinden zu sehen.

Ein stark übergewichtiger Systemadministrator könnte die selbe Reaktion ernten, wenn er nachts um 3 Uhr nackt über die Domplatte tanzt. Ohne medialen Bohei.

Sueddeutsche.de: Petzen reicht nicht

Sueddeutsche.de schränkt die Leserkommentare ein:

[…]

In den vergangenen Monaten ist die Zahl der Nutzerkommentare ständig angestiegen. An Wochentagen werden nun rund 2.000 Kommentare an sueddeutsche.de geschickt. Auch dieser Wert ist zunächst erfreulich, er zeigt das große Interesse unserer Leser am Austausch.

Elementare Voraussetzung jeder Diskussion ist der gegenseitige Respekt und ein fairer Umgang miteinander. Da dies nicht immer eingehalten wurde, haben wir gemeinsam mit den Nutzern eine Nettiquette entwickelt und neue Funktionen – wie das Petzen oder das Bewerten – eingeführt. Außerdem entfernen Mitarbeiter von sueddeutsche.de unangemessene Kommentare.

In letzter Zeit mussten wir allerdings feststellen, dass diese zurückhaltende Moderation nicht mehr genügt. Insbesondere nachts und am Wochenende gehen zuweilen Kommentare online, die mit einer sinnvollen Form von Meinungsäußerung nichts mehr zu tun haben. Wir haben uns deshalb entschlossen, in Zukunft stärker moderierend einzugreifen.

Eine solche intensivere Betreuung erfordert die ständige Präsenz aktiver Moderatoren. Deshalb werden die Kommentarfunktion ab sofort zwischen 19 Uhr abends und 8 Uhr morgens einfrieren. Das bedeutet, dass in dieser Zeit auf sueddeutsche.de keine Kommentare publiziert werden können. Dieser „Freeze“ gilt auch für die Zeit am Wochenende – zwischen Freitag, 19 Uhr, und Montag, 8 Uhr – sowie für Feiertage.

Bitte haben Sie Verständnis für diesen Schritt. Wir hoffen, dass wir damit die Qualität der Diskussionen und damit auch das Niveau einzelner Kommentare deutlich aufwerten.

Die Chefredaktion

Passend dazu rässonniert Bernd Graff über die neuen Idiotae:

Sie zerfleddern – wie es gerne auch wir Zeitungsmenschen tun – jedes Thema. Sie tun dies aber oft anonym und noch öfter von keiner Sachkenntnis getrübt. Sie zetteln Debattenquickies an, pöbeln nach Gutsherrenart und rauschen dann zeternd weiter. Sie erschaffen wenig und machen vieles runter. Diese Diskutanten des Netzes sind der Diskurstod, getrieben von der Lust an Entrüstung.

Haben wir Entrüstung gesagt? Setzen Sie dafür bitte beliebig ein: Sabotage, Verschwörung, Häme, Denunziation, Verächtlichmachung, Hohn, Spott. Ja, wir müssen uns die Kräfte des freien Meinungsmarktes als äußerst destruktiv vorstellen.

Ausführliche Fehlermeldung

Eins der frustrierendsten Erlebnisse beim Computern sind Fehlermeldungen. Sie lesen sich meist so verständlich wie „Unzulässiger Schreibzugriff auf Sektor AS213453DJKL546546DSKADJ.“ oder sind so ausführlich wie „Error„. Was macht man? Man klickt auf „Okay“ und züchtet neue Magengeschwüre.

Mein KDE-Desktop hat mir heute ein anderes Exemplar präsentiert. Ausführlich, mit klaren Handlungsanweisungen und auf Deutsch:

Fehlermeldung KDE

Was soll ich sagen? Danke, hat geklappt. (Mein Vater hätte gleichwohl nichts davon verstanden.)

TCP/IP und Demokratie

Ich lese grade:

…das Recht auf freie Meinungsäußerung in einem demokratischen Medium wie dem Internet auf diese Weise zu beschneiden….

Ist das Internet so viel demokratischer als – sagen wir mal – Lotto spielen oder Zebrastreifen?

Industriestandard im Speicherverbrauch

Aus einer Symantec-Pressemitteilung:

Mit Norton AntiVirus 2008 und Norton Internet Security 2008 stellt Symantec die aktuellen Versionen der bewährten Sicherheitslösungen vor. Beide wurden nochmals deutlich bezüglich Schnelligkeit und Leistung optimiert: so benötigt die Software im Schnitt 69 Prozent weniger Speicher als der Industriestandard.

Da hat wohl jemand den Durchschnitt mit einem Standard verwechselt.

Das Bundesfinanzministerium hilft

Stefan hat ein Problem:

Der Richter betonte, ich hätte auch deshalb verschärfte Prüfungspflichten, weil ich Kommentare unter Pseudonym zuließe. Mal abgesehen davon, dass im Kommentarfeld dieses Blogs die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekennzeichnet ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Praxis, wenn ich es wollte, sicherstellen, dass nur Leute unter ihrem richtigen Namen bei mir kommentieren?

Die Lösung ist einfach: die Steuer-ID, mit der uns der Bundestag beglücken will. In Zukunfts gibt man bei Blog-Kommentaren einfach seine eindeutige Steuer-Nummer an – und ist dann für die deutsche Gerichtsbarkeit leicht erreichbar. So werden teure Missverständnisse vermieden und stefan spart jeden tag drei Stunden Moderatonsarbeit. Das Finanzministerium wird sicherlich bald die entsprechende API veröffentlichen, die WordPress-Plugins werden prompt folgen.

Netzneutralität in den 50ern

Auf der Konferenz zur Netzneutralität in Bonn habe ich von einem interessanten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehört, dass IMHO recht gut den Grundkonflikt der Netzneutralität illustriert:

Die Wikipedia-Zusammenfassung:

Das zeitweilig von Ernst Aust herausgegebene Blinkfüer (1952-1969,13), niederdeutsch für Blinklicht, war eine Hamburger Wochenzeitung, die in ihrer Fernsehbeilage auch das Fernsehprogramm der DDR abdruckte. Nach dem Mauerbau 1961 forderten der Axel-Springer-Verlag und der Verlag der Welt, die eine marktbeherrschende Stellung auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt innehatten, die Hamburger Zeitungshändler auf, keine Zeitungen mehr zu verkaufen, die „ostzonale Rundfunk- und Fernsehprogramme“ abdruckten. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, drohten Springer und Welt, sie müssten sonst ggf. die Geschäftsbeziehungen zu diesen Händlern abbrechen. Nachdem der BGH eine zivilrechtliche Klage des Herausgebers von Blinkfüer abgewiesen hatte, erhob dieser Verfassungsbeschwerde. Das BVerfG hob das BGH-Urteil auf.