Spannende Entwicklung: Die österreichische Wettbewerbesbehörde will gegen den Google ermitteln, weil der Konzern, gegen den schon ein Verfahren bei der EU-Kommission wegen dessen Praktiken in Zusammenhang mit dessen marktbeherrschenden Stellung im Werbemarkt läuft.
Der ORF, dessen Spitze in letzter Zeit sehr offensiv gegen den Werbe-Konkurrenten Google zu Felde zieht und selbst Beschwerde eingelegt hat, fasst die Situation so zusammen:
Konkret geht es um Werbeblocker: Die Wettbewerbshüter vermuten, dass Google mit einem befreundeten Werbeblocker-Unternehmen gemeinsame Sache machen könnte und dadurch nur Werbung von zahlenden Google-Kunden gezeigt wird.
Jein. In der Tat ist es ein offenes Geheimnis, dass Adblock Plus von Google bezahlt wird. Das Unternehmen hinter dem Werbeblocker lässt sich von Werbetreibenden bezahlen, dass sie in eine Ausnahmeliste aufgenommen werden. Das klingt nach einem eindeutigen Fall von Wettbewerbsmissbrauch. Doch gleichzeitig ist diese Aufnahmeliste vor allem an die Bedingung geknöpft, dass die Werbetreibenden nur „nicht-nervende“-Werbung anzeigen: Flash ist verboten, Blinken und Tönen sowieso. Der ORF selbst hätte selbst dann keine Chance seine meist großflächige Bewegtbildwerbung auf seinen Webseiten freischalten zu lassen, wenn er Adblock Plus viel Geld bezahlte. Google hingegen, das weitgehend auf milliardenfach gezielt ausgespielte Textwerbung setzt, kann die Kriterien mit Leichtigkeit erfüllen.
Dennoch würde eine Wettbewerbs-Untersuchung sehr spannend werden. Denn Adblock Plus weigert sich nämlich bisher mit offenen Karten zu spielen. Denn manche Webseitenbetreiber sollen für die Ausnahmeregelung zahlen, andere hingegen nicht. Allenfalls ein paar Zahlen veröffentlicht das Unternehmen hinter dem Open-Source-Werbeblocker. Nur 10 Prozent von 148 Ausnahmen sollen Anfang Oktober gezahlt haben. Wer das ist, kann man sich ungefähr ausmalen, wenn man sich die Liste der Ausnahmen durchliest: Amazon steht drauf, Google, Yahoo, Web.de und GMX. Genau wissen kann man es aber nicht, da Adblock Plus sich hinter Verschwiegenheitsklauseln versteckt. Medien — wie t3n oder Heise — werden laut Adblock Plus kostenlos aufgenommen, können aber meist nur wenige Werbeplätze für die „nicht-nervende“ Werbung reservieren. Gleichwohl wäre Adblock Plus in Erklärungsnot, wenn Nicht-Zahler nicht auf die Ausnahmeliste kommen, obwohl ihre Werbung „nicht-nervend“ ist.
Der BGH hatte einst den Werbeblocker für das Fernsehen erlaubt — allerdings ohne den durchschlagenden Erfolg: Auch fast 10 Jahre danach können TV-Sender ihre Werbung noch ungestört in die Wohnzimmer der Kundschaft senden. Hätte die Fernsehfee damals hingegen von den Sendern Ausnahmelistenplätze verkauft hätte, hätte das Urteil des Bundesgerichtshofs wohl komplett anders ausgesehen, es wäre ein komplett anderes Verfahren gewesen.