Fall 1:
Die Verkehrsbetriebe von San Francisco (BART) schalten den Handyempfang ab, um Aktivisten daran zu hindern, einen Protest zu koordinieren. Weil: Proteste am Bahnsteig sind gefährlich. Und die Bahnsteige sind für zahlende Gäste und Angestellte vorbehalten. Proteste können gerne in dafür vorgesehenen Arealen abgehalten werden.
Ein grober Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder wenigstens gegen die Richtlinien der Telekommunikations-Aufsichtsbehörde FCC? Wahrscheinlich nicht, denn nicht die Mobilfunkunternehmen haben den Empfang abgeschaltet, sondern BART hat einfach die Signalverstärker in den eigenen Tunneln und Bahnhöfen deaktiviert. Also keine staatliche Unterdrückung des legitimen Protests nach einem gewaltsamen Todesfall, sondern lediglich eine vernünftige Hausrechts-Umsetzung eines staatseigenen Betriebs.
Fall 2:
Nach der Randale in Großbritannien wollen die gebeutelten britischen Bürger und die attackierten Kommunen Genugtuung. Die Jugendlichen, die aufbegehrten, brandschatzten und Konsumgüter gierig nach Hause trugen, sollen zahlen. Dem Rat des Londoner Bezirks Wandsworth geht es gar nicht schnell genug. Die Bezirksoberen haben einer Frau den Räumungsbescheid für ihre Sozialwohnung zugestellt. Denn ihr 17jähriger Sohn war an der Randale beteiligt. Zumindest ist er dessen angeklagt.
Sippenhaft? Vorverurteilung? Aber nein! Denn um eine Sozialwohnung zu bekommen, musste die Frau unterschreiben, dass sie nichts unternehmen würde, was ihre Sozialwohnung gefährden würde. Und diese Unterschrift galt nicht nur für sie, sondern für den geamten Haushalt. Und außerdem: Falls die Räumung nicht rechtens sein sollte, kann die Frau ja den Rechtsweg beschreiten.
Liebe Bürgerrechtsaktivisten. Gehen Sie weiter. Hier gibt es nicht zu sehen. Wenn Sie doch etwas zum Klagen haben, findet sich bestimmt ein nettes Fleckchen. Irgendwo. Melden Sie sich bei dem Bürgerkontaktbüro.