Da Stefan Niggemeier Urlaub macht, kann ich ja auch mal was zu Call-In-Sendungen schreiben. Und ich muss mir dazu nicht mal eine Sendung ansehen oder recherchieren, denn das haben Focus und Tagesspiegel schon getan:
Parallel entscheidet laut „Focus“ der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, ob Call-TV überhaupt Rundfunk oder eher Werbung oder Teleshopping ist. Wie das Magazin unter Berufung auf den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts berichtet, dürfte das Urteil Anruf-TV als Teleshopping einstufen. Teleshopping ist bei normalen Fernsehsendern auf maximal drei Stunden täglich begrenzt.
Teleshopping? Ich weiß, dass Grenzbereiche schwer zu definieren sind – aber was ist die Handelsware von Call-In-Shows? Hirnverbrannte Rätsellösungen? Aber immerhin soll es ja auch solche Sendungen geben, wo sich die Moderatorinnen entkleiden oder die Zukunft vorhersagen. Diese Waren mögen nicht greifbar sein, sie sind aber zuverlässige Umsatzbringer.
Die Unternehmensberatung Goldmedia schätzt das TV-Geschäft mit allen der sogenannten Telefonmehrwertdienste bei Sendern wie DSF, Neun Live, MTV oder Super RTL auf 350 Millionen Euro jährlich.
Wow. Davon kann man einige Anwälte finanzieren.