Spielen Online berichtet über das geplante Ende des Pornofilm-Verleihs:
Denn laut dem Jugendschutzgesetz sind Pornos generell indiziert. „Sexfilme sind schwer jugendgefährdende Medien und damit auch ohne eine eigene Überprüfung durch uns automatisch indiziert“, sagt eine Sprecherin der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Nur der Verkauf indizierter Filme in separaten Räumen, sowie der unentgeldliche Verleih wäre noch erlaubt.
Die Lage ist nicht aussichtslos. Denn in der Porno-Branche gibt es schon lange auch den Tauschhandel. So erinnere mich schon vor Jahren im Schaufenster einer nicht-jugendfreien Videothek ein Tauschangebot gesehen zu haben. IIRC war der Kurs: zwei gebrauchte Pornos gegen einen neuen.
Natürlich lässt sich das bei einem Verleih-Verbot durchaus preisgünstiger beziehungsweise flexibler organisieren. Die Verleiher müssen sich an Preisklassen orientieren und mit der Provision heruntergehen. Positiver Effekt für die Pornozuschauer: sie können die Filme so lange behalten wie sie wollen und sie können die Filme auch zu einer anderen Videothek bringen.
Für die Verleiher wäre das natürlich ein ganz neues Geschäft. Aber es wäre ausweitungsfähig. Wenn man zum Beispiel Tauschticket und Hitflip betrachtet, scheint es durchaus Bedarf für Gebrauchtwarentausch zu geben. Statt nur Pornos könnten auch CDs und Bücher getauscht werden. Die Musikindustrie wird sich bedanken. Oder sie steigt in den Pornotausch ein. Wenn ich mir Viva betrachte, wäre es kein wirklicher Medienbruch.