Die jüngste Abmahnwelle vom Media-Markt scheint ein Ende zu haben. de.internet.com berichtet in Berufung auf die FAS dass das Landgericht München die Abmahnaktionen gestoppt hat.
Zur Begründung hatte das Gericht angeführt, beim Vorgehen des Media-Marktes dominiere das „Gebührenerzielungsinteresse“. Die Anträge würden „nahezu wortidentisch“ verfasst, in „textbaussteinartigen“ Schriftsätzen eingereicht. Das Münchner Landgericht habe in zwei Monaten 80 Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung erhalten, an einem einzigen Tag 18 Eilanträge, zitiert die Zeitung aus dem Beschluss der Kammer.
Ich wollte zu dem Anlass mal die Historie von gerichtlich gestoppten Werbekampagnen großer Elektronik-Discounter heraussuchen. Aber wozu lange suchen? Das OLG Karlsruhe hat gerade Details zu einem kürzlich ergangenen Urteil online gestellt.
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat die Entscheidung des Landgerichts Mannheim, das den Media Markt verurteilt hatte, im entscheidenden Punkt bestätigt. In den Gründen führt der Senat aus, es sei irreführend, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, wenn dieser zuvor nicht verlangt worden sei.