Der Wall

Bundesfamilienministerin von der Leyen hat dem Hamburger Abendblatt ein Interview gegeben:

Abendblatt: Was unternimmt die Regierung?
Von der Leyen: Das Allerwichtigste ist, dass das BKA wie bisher Täter ermittelt und gezielt Quellen schließt. Das reicht nicht. Ich will einen Damm bauen gegen die Flut der Bilder, indem wir den Zugang für den Kunden blockieren.

Abendblatt: Heißt konkret?
Von der Leyen: Wir schließen die Datenautobahn der Kinderpornografie. Das BKA erstellt Listen der kinderpornografischen Websites. Jetzt sollen die Zugangsanbieter gesetzlich verpflichtet werden, die Listen zu beachten und solche Websites unverzüglich zu schließen. Der Kunde klickt an und läuft ins Leere – kein Anschluss unter dieser Nummer. Das ist technisch möglich, und es ist rechtlich möglich.

Klingt toll, oder? Das Problem: Es ist eine politische Version der Wahrheit – um nicht zu sagen: eine Lüge. Es gibt keine separate „Datenautobahn der Kinderpornographie“.

Kinderpornoseiten kann man überall schließen, wo man einen funktionierenden Rechtsstaat hat. Das wird heute schon gemacht. Das reicht Frau von der Leyen nicht. Sie plädiert in dem Interview nicht etwa dafür, Seiten zu schließen – sie will sie lediglich für Deutsche unzugänglich machen.

Wie geht das? Die politische Vision: Jeder deutsche Internetprovider bekommt einen schlauen, grauen Kasten, der das gute Internet vom bösen Internet unterscheidet. Aber wir wissen ja, wie gut graue Kästen bei solchen Fragen arbeiten. Und die Kinderpornos bleiben weiter online, die Verbrecher verdienen weiter Geld.

Der „Wall“, den die Ministerin aufschütten will, ist eine schöne Metapher. Denn Wälle alleine halten niemanden ab, im schlechtesten Fall braucht man eine Leiter um sie zu überwinden. Oder man umgeht sie einfach. Will Frau von der Leyen die Verbreitung wirklich ein wenig einschränken, dann muss der Wall schon etwas höher werden. Und aus solidem Stein gebaut sein. Und muss mit Tausenden von Soldaten besetzt sein. Man nennt es auch die Große Firewall von China, eine der massivsten und repressivsten Zensurmaßnahmen, die wir bisher kannten.

Und selbst diese Mauer ist durchlässig.

PS: Wenn Frau Leyen nach der „Einstiegsdroge“ sucht, kann sie ja mal VIVA einschalten.

Post verweigert Zustellung wegen strafrechtlich relevanter Inhalte?

Grade habe ich in den WDR2-Regionalnachrichten aus Köln eine merkwürdige Meldung gehört:

Die Deutsche Post hat ihre Entscheidung verteidigt, 300000 Zeitungen von Pro-Köln nicht zuzustellen. Nach Angaben der Post hatten die Mitarbeiter Bedenken wegen des Inhalts bekommen und daraufhin die Rechtsabteilung des Unternehmens eingeschaltet. Die habe festgestellt, dass Pro-Köln in der Zeitung Behauptungen aufstellt, die strafrechtlich relevant sein könnten. Die unter dem Verdacht des Rechtsextremismus vom Verfassungsschutz beobachtete Vereinigung erwägt nun rechtliche Schritte gegen die Post.

Die Inhalte könnten strafrechtlich relevant sein? Ich hoffe doch mal, dass die Post eine bedeutend bessere Erklärung zu bieten hat, Post nicht zuzustellen. Wenn die strafrechtliche Relevanz denn gegeben ist, sollten die Verfasser zur Verantwortung gezogen werden.

Die Nachrichtenagentur AP weiß mehr:

Wegen des Inhaltes habe man Bedenken gegen die Verteilung gehabt, sagte Post-Sprecher Uwe Bensien am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP. Man hätte sich damit eventuell einer Straftat schuldig machen können. Die Entscheidung sei «ganz klar auf einer rechtlichen Grundlage» getroffen worden.
[…]
Die Post lehnte die Auslieferung der Zeitung nach Angaben von Pro Köln mit der Begründung ab, sie enthalte Tatsachenbehauptungen über den Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma, die geeignet seien, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die Wahrheit der Aussagen sei nicht ersichtlich.

Vermeintlich unwahre Tatsachenbehauptungen über Fritz Schramma? Mehr nicht? Irgendwie reicht mir das nicht als Begründung für ein eigenmächtiges Handeln der Post. Hätte Schramma gehandelt und eine Einstweilige Verfügung erwirkt, sähe die Sache anders aus.

Es ist so schwer, von Zensur zu lassen

In den letzten Tagen war Rottenneighbor von einigen deutschen Massenprovidern aus nicht erreichbar. Während die Kollegen an eine Sperre im Zusammenhang mit der vorher geäußerten Kritik glaubten, erschien mir ein technischer Fehler viel wahrscheinlicher. Ohne ein Statement der Seitenbetreiber selbst oder belastbare Indizien wollte ich jedenfalls nicht vor mich hinspekulieren.

Gerade bei solch jungen und plötzlich massenhaft genutzten Seiten – man erinnere sich an StudiVZ oder Twitter – sind Ausfälle eher die Regel denn die Ausnahme. Es gibt so viel, was falsch laufen kann: Routingfehler, eine wild gewordene Firewall, ein überlasteter Server, ein Bagger, der die falsche Leitung kappt. Alle Indizien in diesem Fall sprachen in meinen Augen für ein kaputtes Loadbalancing. Addieren wir dazu einen Betreiber, der auf Mailkontakte schlichtweg nicht reagiert, ist eigentlich alles normal. SNAFU.

Nun hat der Westen endlich die klärende Stellungnahme bekommen. Die Autorin griff zum Telefon und ließ sich nicht abwimmeln:

Er bestätigt allerdings einen sprunghaften Anstieg in deutschen Zugriffen „von mehreren tausend auf mehrere hunderttausend am Tag“ innerhalb des vergangenen Monats, die „zu viele unserer Ressourcen beansprucht“ hätten. Es seien daher für einige Tage Konfigurationsarbeiten am Server durchgeführt worden, um des Ansturms aus Übersee besser Herr zu werden.

Nun – das Mysterium wäre denn geklärt. Könnte man meinen. Obwohl – manche können einfach nicht davon lassen, eine finstere Sperrungsverschwörung herbeizufantasieren. Wenn man so viel Zeit und Energie investiert hat, muss doch dahinter etwas stecken. Muss es aber (leider) nicht.

PS: Offenbar wirkt Kritik der Medienwächter zu einer Art DDOS-Angriff der Neugierigen.

Anti-Porno-Mauer um Deutschland?

Der BGH hat ein Urteil zur Altersverifikation im Internet verkündet. Misstrauisch macht diese Passage:

Der BGH hat auch das Argument der Beklagten zurückgewiesen, dass deutsche Anbieter pornographischer Inhalte durch die Jugendschutzbestimmungen gegenüber ausländischen Anbietern diskriminiert würden. Die Zugangsbeschränkungen des deutschen Rechts für pornographische Inhalte im Internet erfassten grundsätzlich auch ausländische Angebote, die im Inland aufgerufen werden könnten. Die Schwierigkeiten der Rechtsdurchsetzung bei Angeboten aus dem Ausland führten nicht zu einem Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.

Zum Hintergrund: Vor ein paar Wochen hatte der Provider Arcor auf Verlangen eines deutschen Porno-Anbieters drei ausländische Porno-Webseiten für seine Kunden gesperrt – nach einer Woche die Blockade wegen erwiesener Sinnlosigkeit aufgehoben. Die Kommission für Jugendmedienschutz macht sich derzeit Gedanken darüber, ob und wie man jugendgefährdende Inhalte bei Provider sperren lassen kann. Im November soll ein Gutachten fertig gestellt werden.