Wat dem een sin Uhl is den annern sin Nachtigall. Ja, es ist wahr: Es gibt nicht nur verschiedene Geschmäcker – manchem gefällt das eine nur deshalb gut, weil es dem anderen bitter aufstößt. Wenn es bei den Spießern verpönt ist, muss es ja gut sein.
Diese Denkweise erklärt wohl diese Werbung auf der deutschen Startseite von Comedy Central:
Ich persönlich finde, dass die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kein Argument zum Einschalten ist. Aber vielleicht baut man auf die Big-Brother-Zuschauer, die endlich harten Stoff haben wollen. Keine albernen Endemol-Spielchen, sondern echte Enthüllungen, Konfrontation, Demütigung. Es soll ja solche Leute geben.
Peinlich wird es aber, wenn man sich im Volltextarchiv der „Tageszeitung“ – vulgo: die taz – auf die Suche nach dem Zitat macht. Der offenbar einzige Artikel zu Sven Nagels Engagement bei Comedy Central erschien im Kulturteil der taz Nord. Es handelt sich aber nicht um eine entrüstete Rezension. Nein: es ist ein unaufgeregter Bericht über einen Rechtsstreit zwischen einer RTL-Moderatorin und Comedy Central. Ob Nagel nun tatsächlich gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, schreibt die taz nicht. Das vollständige Zitat sieht so aus:
Durch einen Sketch des in Kiel geborenen und in Braunschweig zur Szene-Größe gereiften Kabarettisten Sven Nagel hat sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen – einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg – und Aus.
Hmmm – also entrüstet sich nicht mal das moderne Spießer-Fachblatt taz über Comedy Central. Das Zitat ist nicht nur verfälscht, sondern schlicht falsch. Noch peinlicher wird es, wenn man weiter liest.
Denn besonders kämpferisch ist der Witzkanal, Mitte Januar mit viel Vorschusslorbeeren gestartet, nicht: Das Prozessrisiko, so die Verlautbarung, sei die Ausstrahlung nicht wert. Man ist eingeknickt.
Vielleicht sollte Comedy Central seine Werbung ergänzen?
Sven Nagel verletzt Persönlichkeitsrechte… solange es den Sender nichts kostet und kein Anwalt zuschaut. Denn dann kneift er.