taz: Gravenreuth wegen versuchten Betrugs verurteilt

Die taz berichtet:

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

[…]

Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen „Chaos“ in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend.

There goes the Rechtsstaat

Muss man das noch kommentieren?

US-Präsident George W. Bush hat den früheren Stabschef von US-Vizepräsident Dick Cheney, Lewis „Scooter“ Libby, die zweieinhalbjährige Haftstrafe erlassen. Bush bezeichnete eine Freiheitsstrafe als übertrieben. Die Geldstrafe von 250.000 Dollar und die zweijährige Bewährungsstrafe hielt er aber aufrecht. Dies sei immer noch eine „harte Bestrafung“ für Libby, erklärte Bush.

Nachtrag: Atze Schröder

Vorgestern habe ich über die juristischen Auseinandersetzungen über den bürgerlichen Namen des TV-Comedians Atze Schröder berichtet. Die kuriose Situation: Obwohl die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dem Comedian eine eindeutige Abfuhr erteilt hat, liegt dort kein Urteil zur Sache selbst vor.

Ein solches Urteil liegt hingegen in Berlin vor. Das Landgericht Berlin bewertet die selbst gewählte Anonymität des TV-Prominenten als höchst schützenswert und hat einem Bremer Zeitungsverlag per Einstweiliger Verfügung verboten, den öffentlich längst bekannten Namen zu erwähnen. Dieser Verlag hat nun die juristischen Waffen gestreckt und will nicht länger gegen das Urteil vorgehen.

Sprich: die Rechtssicherheit wird es auf absehbare Zeit nicht geben, bis sich mal wieder ein Verlag sich entschließt elementare Arbeitsgrundlagen auch juristisch zu verteidigen. Privatsphäre in allen Ehren, aber wenn schlichtweg jeder öffentlich bekannte Fakt mit diesem Argument weggeklagt werden kann, können Journalisten nicht mehr ernsthaft über solche Personen berichten. Denn im Nachhinein kann irgendein Detail eines Berichts ja wieder Grund für Klagen und Einstweilige Verfügungen werden.