Die Bons und die Blockchain

Über Jahre habe ich mich lustig gemacht, dass es keine wirklich praktischen Anwendungen für die Blockchain-Technik gebe. Nun gibt es doch einen Use Case — und alle anderen machen sich drüber lustig.

Ihr habt sicher einige der Berichte gesehen. Ab 2020 sollen so ziemlich alle Geschäfte verpflichtend Kassenzettel ausdrucken. Auf Papier! Sogar beim Bäcker!! Wie zurückgeblieben!!! Und dann gab es noch dieses Facebook-Posting der Bäckerei, die mal eben alle Kassenzettel von zwei Tagen aus den Boden ausgeschüttet hat. Da wiehert der Amtsschimmel und der Laie wundert sich.

Bäckerei mit Bons auf dem Fußboden

Was aus unerfindlichen Gründen in all den Berichten nie erwähnt wird: Diese Bons sind nicht einfach nur Kassenzettel. Sie sind die absolut nachvollziehbare Anwendung der Blockchain-Technologie. In etwa wie Bitcoins — nur ausnahmsweise mal sinnvoll angewendet.

Eine Kasse ist ein Computer

Worum geht es? Nun, ich erinnere mich noch an meinen ersten Urlaub in Italien, eine Klassenfahrt. Dort gab es einen winzigen Laden in der Nähe des Strandes, bei dem etwas ganz merkwürdig war. Der Besitzer hatte eine große Registrierkasse neben sich stehen. Wenn wir dort aber ein Brot oder ein Eis kauften, tippte er die Beträge lediglich in einen großen Taschenrechner ein und kassierte den Betrag von uns. Erst Jahre später verstand ich: Das war praktizierte Steuerhinterziehung. Der Ladenbesitzer bezahlte nur Steuern auf die Beträge, die er in die Kasse tippte. Die Einnahmen, die nur im Taschenrechner landeten, waren steuerfrei.

Nun könnte man sich auf den stolz-teutonischen Standpunkt stellen: Ja, so ist das halt im Süden. Bei uns ist das doch etwas ganz anderes. Unsere Ladenbesitzer sind stolz auf ihre Registrierkassen und zahlen absolut korrekt ihre Steuern. Denn die Maschinen sind geeicht — und was gedruckt wird, lässt sich nicht so einfach wieder ausradieren.

Problem daran: Diese Vorstellung wurde zwar auch gerne von der Politik gepflegt, sie entsprach aber absolut nicht der Realität. Gerade im vergangenen Jahrzehnt wurde es immer offensichtlicher: Statt plump an der Registrierkasse vorbei Beträge zu kassieren, gab es einen schwunghaften Handel mit manipulierten oder manipulierbaren Registrierkassen. Auch wenn die Angestellten im Laden den ganzen Tag korrekt und richtige Beiträge eingaben, konnte der Besitzer am Abend mal eben die Kasse umprogrammieren und nach Belieben Buchungen wieder löschen. Folge: Der Umsatz schwindet, der Gewinn noch mehr und damit auch die Steuerlast.

Wirkliche Sorgen mussten sich die Schummler nicht machen. Denn die Methoden wurden immer raffinierter. So wurde etwa 2017 ein professionelles Betrugsnetzwerk abgeurteilt:

Der Saarländer soll die Kassen nebst Software dann 2006 an die Wirte im Saarland geliefert haben. Laut Aussage der Beteiligten lief der Steuerbetrug dann regelmäßig nach dem gleichen Muster ab. Zunächst wurde regulär abgerechnet und gebucht. Anschließend wurde ein Teil des Umsatzes aus der Kasse entnommen und in einen speziellen Tresor gebracht. Einmal im Monat kam dann einer der verantwortlichen Wirte mit dem USB-Stick und rechnete den Umsatz neu aus. Nach Erkenntnis der Ermittler soll der jeweilige Umsatz so in einer Größenordnung von bis zu 15, vielleicht sogar 20 Prozent nach unten korrigiert worden sein.

Die Betrüger hatten eins erkannt: Eine Registrierkasse ist an sich nichts weiter als ein Computer in einer merkwürdigen Bauform. Und wie jeden Computer kann man sie umprogrammieren. Waren die Beträge einmal gelöscht, dann konnte man dem Besitzer in der Praxis fast immer nichts nachweisen. So konnten Steuerfahnder nicht mal die Registrierkassen auf Manipulationen überprüfen — die falsche Software war auf einem externen USB-Stick gespeichert und hinterließ keine Spuren. Der geschätzte Schaden: Zwischen fünf und zehn Milliarden Euro jedes Jahr.

Eine der wenigen Möglichkeiten, den alltäglich gewordenen Betrug zu bekämpfen: Ein Finanzbeamter konnte in den Laden gehen und etwas kaufen. Löschte der Besitzer dann ausgerechnet diese Buchung, war er geliefert. Seine komplette Buchhaltung war als Betrug entlarvt.Erhärtete sich der Verdacht konnte dann das Finanzamt frei schätzen, wie viel Steuern der Geschäftsinhaber wirklich zu zahlen hat. Dann wurde es richtig, richtig teuer. Aber das passierte richtig, richtig selten.

Die Lösung: Stempeln gehen

Was ändert sich also mit der neuen Bon-Pflicht? Schließlich ist es immer noch sehr unwahrscheinlich, dass der Steuerfahnder genau einen Gegenstand kauft, der dann aus der Buchführung verschwindet. Nun: Hier ist der Clou: Die Bons enthalten eine — ich behandele den Begriff hier etwas frei — Blockchain-Signatur! Und damit quasi technologische Zauberkraft!

Aber nein, wie ich bereits einmal dargelegt habe, ist das Grundprinzip der Blockchain eine Art Stempel. Ein Stempel mit einem Kniff. Statt nur eine Quittung einzeln abzustempeln, ist in der Blockchain-Signatur ein kleines Stück von allen vorhergehenden Quittungen enthalten. Sprich: Mit einer Quittung kann man nachweisen, dass die gesamte Buchführung bis dahin in Ordnung war.

Nun — fragen mich so manche — Nun, Torsten, wenn wir eine Blockchain haben, wozu brauchen wir dann noch die Bons? Die Antwort in meiner Metapher ist: Die Blockchain-Technik ist ja nur der Stempel. Wir brauchen immer noch etwas, was wir abstempeln können. Oder eine etwas technisch korrektere Analogie: Bei dem Bon handelt es sich sozusagen um den zweiten Faktor einer Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Die Sache funktioniert so: Auch mit Blockchain-Technik könnte ein Besitzer seine Registrierkasse nehmen und sie umprogrammieren. Würde er ein paar Buchungen löschen, ändert sich die Blockchain-Signatur sofort komplett. Das könnte ihm aber egal sein: Das Finanzamt kennt ja nicht die korrekte Signatur. Und da kommen die Bons ins Spiel. Nur wenn jeder Kunde tatsächlich einen Kassenzettel angeboten bekommt, kann der Besitzer seine Buchführung nicht mehr nachträglich ändern. Würde man Bons nur auf Verlangen ausdrucken, hätte es der Ladenbesitzer einfach. Da kaum ein Kunde Bons haben will, bleibt die Buchung so lange korrekt, bis niemand mehr einen Bon haben will. Der Rest ist frei zur Manipulation. Denn die Registrierkasse ist ein Computer und macht, was ihr Besitzer will. So ist es bei Spielekonsolen, so ist es bei Wahlcomputern. Computer sind Computer — auch wenn sie merkwürdig aussehen.

Gibt es denn wirklich keinen anderen Weg als Milliarden Bons auszudrucken? Natürlich gäbe es die. Aber auch die haben ihren Preis. So könnte das Finanzamt fordern, dass alle Buchungen in Echtzeit an den Staat übermittelt werden. Was gar nicht gut für den Datenschutz von uns allen wäre. Eine andere Möglichkeit ist schon im Gesetz vorgesehen: Bons müssen nicht in Papierform übermittelt werden. Stattdessen könnte man sie dem Kunden per E-Mail schicken, etwa auf sein PayBack-Konto buchen oder parallel zu ApplePay und GooglePay direkt ans Handy übermitteln. Dem Bäcker würde das wohl nicht so viel helfen, aber würden zum Beispiel die Supermärkte in die Gänge kommen, wären die Mehr-Bons ganz schnell eingespart. Und wenn wenigstens vier Milliarden pro Jahr dabei rausspringen, ist es für den Steuerzahler ein sehr gutes Geschäft. Danke, Merkle Tree.

PS: Hier noch ein paar Antworten auf noch offene Fragen.

Steuersünder sind wertvoll

Ich bin mal gespannt, wie lange die Steuersünder-Liste noch auf dem Markt ist, wenn die Identität des Informanten mittlerweile plakatiert wird:

Die CD mit Schweizer Kontodaten mutmaßlicher deutscher Steuerflüchtlinge stammt nach FTD-Informationen von der britischen Großbank HSBC. Es ist ein Datensatz, der schon einmal Schlagzeilen machte.
Dabei soll es sich um jene Daten handeln, die der 37-jährige Informatikspezialist der HSBC Private Bank in Genf, Hervé Falciani, bereits im vergangenen August den französischen Behörden angeboten hatte.

Vielleicht fällt die Finanzierung leichter, wenn man einen unparteiischen Mittler einsetzt. So würde Wikileaks das Geld bestimmt nehmen.

Aber vielleicht könnte man sich das Geld auch sparen. Ein kleiner Rückkanal der SWIFT-Daten aus den USA könnte ja auch wertvolle Erkenntnisse bringen. Aber Steuerhinterzieher stehen – anders als Raubkopierer – ja nicht unter Terrorismusverdacht.