E-Brief statt De-Mail?

Eben kam in den WDR2-Nachrichten ein kurzer ericht über De-Mail. Letzter Satz der Meldung:

Die Kosten lägen aber unter denen eines normalen Briefes.

Das ist einer der Schlüssel zu der Diskussion: Die Ministeriums-Kopfgeburt De-Mail kann nicht mit der E-Mail konkurrieren, sie ist aber immer noch schneller und billiger als ein Brief. Vielleicht hättte man das bei der Namensfindung berücksichtigen sollen: ich fände „E-Brief“ viel treffender.

Was macht eigentlich M.R. Ranicki?

Ich stöbere nicht gerne in der Computerabteilung des gut sortierten Zeitschriftenhandels, weil ich von zu vielen super-top-geheimen Windows-Ebay-Hacker-Tricks Bauchgrimmen bekomme. Manchmal stutze ich aber auch. Zum Beispiel bei der Wahl dieses Pseudonyms auf dem Titel eines Ebay-Ratgebers.

Ebay-Profi-Tipps von M.R. Ranicki

Nachtrag: Atze Schröder

Vorgestern habe ich über die juristischen Auseinandersetzungen über den bürgerlichen Namen des TV-Comedians Atze Schröder berichtet. Die kuriose Situation: Obwohl die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dem Comedian eine eindeutige Abfuhr erteilt hat, liegt dort kein Urteil zur Sache selbst vor.

Ein solches Urteil liegt hingegen in Berlin vor. Das Landgericht Berlin bewertet die selbst gewählte Anonymität des TV-Prominenten als höchst schützenswert und hat einem Bremer Zeitungsverlag per Einstweiliger Verfügung verboten, den öffentlich längst bekannten Namen zu erwähnen. Dieser Verlag hat nun die juristischen Waffen gestreckt und will nicht länger gegen das Urteil vorgehen.

Sprich: die Rechtssicherheit wird es auf absehbare Zeit nicht geben, bis sich mal wieder ein Verlag sich entschließt elementare Arbeitsgrundlagen auch juristisch zu verteidigen. Privatsphäre in allen Ehren, aber wenn schlichtweg jeder öffentlich bekannte Fakt mit diesem Argument weggeklagt werden kann, können Journalisten nicht mehr ernsthaft über solche Personen berichten. Denn im Nachhinein kann irgendein Detail eines Berichts ja wieder Grund für Klagen und Einstweilige Verfügungen werden.

AI-gentor

Die Sache ist eigentlich trivial. Es gibt ein Reiseportal namens AIDU und einen Reiseanbieter namens AIDA. Nun klagt AIDA gegen den AIDU-Betreiber, weil man AIDU und AIDA so einfach verwechseln kann. Stimmt nicht, sagt AIDU. Denn AIDU und AIDA sind grundverschieden. Gar nicht zu verwechseln. Und überhaupt.

Peinlich nur, wenn dann der AIDU-Betreiber in seiner Pressemitteilung genau diesen Fehler macht:

ai-gentor

PS: Der Fehler wurde nach meinem Hinweis korrigiert…