Fünf Euro extra für die GEZ

Liebe Gebühreneinzugszentrale,

ich weiß, Du bist Kummer gewohnt. Jeder meckert über Dich: weil die freiberuflichen Prüfer so nerven, weil die Kryonik von Thomas Gottschalk so teuer ist, weil ihr meine Adresse aus Datenbanken klaubt obwohl ich doch regulär zahle. Doch heute ist das vergessen. Heute ist ein Feiertag.

Ich lese grade, dass Johannes B. Kerner das ZDF verlässt. Diese weichgespülte Version für die Öffentlichkeit ist selbstverständlich die halbe Wahrheit. Dafür habe ich volles Verständnis. Ich kann es mir lebhaft vorstellen, wie wirklich ablief. Kerner wurde in den Tagungsraum im Keller des gigantischen Gebühren-Rechenzentrums in der Antarktis einbestellt. Und dort musste er sich – bibbernd, mit blauen Lippen – einem strengen Gremium aus Rechnungsprüfern und Qualitätsgutachtern stellen. Und schließlich hast Du, liebe GEZ, gezeigt wie das System „Bad Bank“ wirklich funktioniert: Du hast Johannes B. einen kräftigen Tritt Richtung Sat1 gegeben. Wie vorher schon beim Pocher.

Natürlich ist das geheim, Du kannst es mir nicht verraten. Wenn Du mir aber Deine Anschrift verrätst, schicke ich diesen Monat noch fünf Euro extra zu meinem Rundfunkgebühren. Als Erfolgsprämie.

Mit öffentlich-rechtlichem Gruß
Torsten Kleinz

GEZailout

Herr Hoeneß hat einen Traum.

Woher sollen die TV-Mehreinnahmen kommen? ARD und ZDF werden nicht mehr zahlen und Ihr wichtigster Geldgeber, der Bezahlsender Premiere, schreibt rote Zahlen?

Ich habe immer noch die Hoffnung, dass jemandem einfällt, wie man Pay-TV in Deutschland profitabel betreiben könnte. Leo Kirch hat es probiert und ist vom Bundeskartellamt zurückgepfiffen worden. Jetzt versucht es Rupert Murdoch mit Premiere. Am besten wäre es allerdings, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender alle Fußballrechte kaufen und dem Bürger Fußball quasi gratis nach Hause senden würde.

[…]

Damit würden Sie Fußball-Desinteressierte ein zweites Mal gegen deren Willen abkassieren…

Moment, ich werde doch auch monatlich abkassiert, obwohl ich nur Nachrichten, Sport und politische Diskussionen anschaue. Meine große Hoffnung ist, dass die Leute irgendwann bereit sind, zwei Euro im Monat für Fußball zu bezahlen. Das ist nicht mal eine halbe Schachtel Zigaretten oder ein kleines Bier in der Kneipe.

Von jedem der 37 Millionen TV-Haushalte?

Ja, das wären im Monat rund 75 Millionen Euro, im Jahr gut 900 Millionen. […]

Bailout per GEZ. Eine tolle Idee. So toll, dass wir damit nicht nur den Fußball, sondern quasi alles retten können. Zwei Euro für den Fußball, einen Euro für die Wagner-Festspiele – und sind zehn Euro pro Monat für Opel wirklich zu viel verlangt? Selbst den Qualitätsjournalismus könnte man mit dem Gegenwert von ein paar lumpigen Schachteln Zigaretten retten. Und zu viel Bier ist eh ungesund.

Zufall im Westen

Seit Jahren wünsche ich mir, dass der WDR für seine Lokalnachrichten endlich mal einen RSS-Feed einführt, sodass man auch als Kölner zwei unabhängige Newsquellen für Lokales im Feedreader haben kann. Jetzt scheint mein Wunsch erhört zu werden: Der WDR startet einen Regional-Mediathek. Muss das aber am gleichen Tag starten wie das nicht-gebührenfinanzierte Konkurrenz-Angebot der WAZ?

PS: Zu früh gefreut. Einen RSS-Feed für Kölner Lokalnachrichten gibt es nicht. Obwohl die Inhalte vorhanden sind.

GEZ, die Daten-Versager

Dass die GEZ mit umstrittenen Methoden Daten sammelt, ist eine Binsenweisheit. Aber so richtig gut im Datenabgleich scheinen sie nicht zu sein. Denn in letzter Zeit bekomme ich wieder diese netten grünen Briefe, dass ich doch bitte meine Rundfunkgeräte anmelden soll – dabei zahle ich bereits brav die Rundfunkgebühren.

Aber die GEZ hat meine Anschrift eben nochmal aus einer Datenbank gefischt – mit einer anderen Hausnummer, die zum gleichen Briefkasten führt. Die gleichen Anschriften-Variante finde ich sonst nur bei zwielichtigen Kreditkarten-Angeboten, die ich manchmal aus dem Briefkasten fische.

GEZ-Filter

Die Netzeitung berichtet über einen Streit um Filter-Software gegen GEZ-Gebühr:

Nach Ansicht von ARD und ZDF wird die GEZ-Gebühr für internetfähige PC auch dann fällig, wenn auf dem Computer ein Filter installiert ist. Das sieht ein Software-Unternehmen jedoch anders.

Leider wird in dem gesamten Artikel nicht erzählt, welches Argument der Softwarehersteller vorgebracht haben soll, das eine Meldung gerechtfertigt. Ob man einen Fernseher einschaltet oder nicht, ist unerheblich für die GEZ. Ein Filter auf dem PC ist so leicht umgehbar, dass ich an Stelle der GEZ auch keine 5 Minuten investieren würde, um mich mit der Ernsthaftigkeit eines solchen Angebots zu befassen. Ich halte die Software für so sinnvoll wie ein abschließbares Koaxial-Kabel: Man kann sich jederzeit ein anderes Kabel besorgen. Und wer wollte schon überprüfen ob denn die Software tatsächlich installiert und lauffähig ist?

Auch auf der Webseite des Herstellers werde ich nicht besonders schlau. Zwar wird bei den vielen Variationen der Software eine „Rechts-Garantie“ versichert. Doch besonders viel Zutrauen zum Rechtsbestand hat das Unternehmen wohl nicht. So steht in den FAQ:

Frage: Was ist die Rechts-Garantie?

Da jeder Fall individuell ist, geben wir Ihnen die Garantie, dass unsere Gezfilter Lösung auch rechtlichen Bestand hat. Falls dies wider Erwarten jemals nicht der Fall sein sollte, erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis zurück. Lesen Sie hierzu auch unsere AGB.

In den AGB steht dies:

(5) Rechtsgarantie: Die DGFSS übernimmt bei Bedarf die Kosten bei Verwaltungsgerichtsklagen im Zuge eines Widerspruchs des Rundfunkteilnehmers, wenn dieser Gezfilter Software direkt bei der DGFSS erworben hat. Dies nur insoweit als dass keine Zwangsanmeldung oder Fremdanmeldung der GEZ vorliegt. Die DGFSS kann bei Vorliegen eines Gebührenbescheids der GEZ erörtern, ob der Verwaltungsgerichtsweg aussichtsreich ist und entsprechend Widerspruch eingelegt werden sollte, da jeder Fall individuell verschieden ist. Geld-Zurück-Garantie: Im Falle, dass der Gebührenbescheid bzgl. internetfähige Computer der GEZ rechtens ist, erhält der Lizenzerwerber der Gezfilter Software den vollständigen Kaufpreis nach Ablauf des Lizenzzeitraums zurück. Ein schriftlicher Antrag mit Angabe der Bankverbindung und Seriennummer ist notwendig. Falls ein Datenträger gesendet wurde, muss dieser ebenfalls zurückgesandt werden.

Zusammengefasst: Ich kann mir keinen Fall vorstellen, an dem die Firma tatsächlich teure Gerichtskosten übernimmt, da der Kunde ja nicht von der GEZ, noch von jemand anderem angemeldet werden darf – und wenn doch ein anderer Fall vorliegt, behält sich die Firma ein Einspruchsrecht vor, um einen teuren Prozess zu vermeiden. Mehr als den Kaufpreis gibt es also wahrscheinlich nicht zurück.

Die drei Rechtsgutachten beschäftigen sich mit einer nicht deinstallierbaren Software. Doch ich würde es als eine der zentralen Eigenschaften von Software definieren, dass sie deinstallierbar bzw außer Kraft zu setzen ist – selbst wenn Sie mit der Hardware verknüpft ist. Selbst das ist hier nicht der Fall. Sprich: Wenn es denn eine nicht deinstallierbare Software gäbe, könnte man sich die Rechtsgutachten zu Gemüte führen. Dann hätten wir aber schwerwiegendere Probleme mit unkaputtbaren Viren und Würmern.

Spannend auch, dass eine Firma namens „Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit“ ihren Hauptsitz in Birmingham hat.

Alle dagegen

Jetzt hat sich auch Bundesjustizministerin Zypries gegen eine Internet-GEZ-Gebührausgesprochen. Damit dürften sich alle politischen Kräfte des Landes geäußert haben.

Moment mal… wer hat die Gebühr eigentlich beschlossen?