Sieben Tage Pause

Sieben Tage habe ich nicht darauf geachtet, dass meine Sätze in 140 Zeichen passen.

Sieben Tage habe ich Instant Messages nur per Schall-Nearfield-Signalen gesendet.

Sieben Tage habe ich keinen Shitstorm gesichtet, allenfalls Pferdeäpfel.

Sieben Tage habe ich keine Webcomics gesehen und sie nicht vermisst.

Sieben Tage war mir Facebook ganz egal.

Sieben Tage habe ich keinen Catcontent gesehen, nur Katzen gestreichelt.

Sieben Tage war ich weg. Nun bin ich wieder da.

DPA-Alarmglocken ohne Klöppel

Da hat sich die DPA mal wieder ein Ei ins Nest gelegt und einen wirklich, wirklich schlechten Artikel über private Sexbilder im Internet veröffentlicht.

Das fängt schon im ersten Absatz an.

„Erotische Fotos von sich und dem Partner – täglich fotografieren oder filmen sich etwa 2300 Jugendliche in Deutschland beim Liebesspiel. Was viele von ihnen nicht ahnen: «20 bis 30 Prozent dieser Aufnahmen landen früher oder später im Internet», sagt Torsten Gems, Vorstand des biometrischen Suchdienstes ProComb in Dortmund.

Aus oberflächlich journalistischer Sicht prima. Ein Experte kann tatsächlich das Problem genau quantifizieren. Schalten wir aber mal den Menschenverstand ein: Woher soll der gute Herr Gems so genau wissen, was in deutschen Schlafzimmern so geschieht, wenn es denn nicht veröffentlicht wird? Hat er eine repräsentative Umfrage gemacht? Wohl eher nicht. Denn Herr Gems ist nicht nur hochseriöser Experte, er verdient mit dem Problem auch Geld. Nicht weniger als 69 Euro kostet es, die Dienste von ProComb in Anspruch zu nehmen. Die Alarmglocken hätten sich hier schon deutlich melden sollen.

Aber das war ja nicht alles an Recherche. Schließlich hat man die DPA auch eine Bestätigung von der hoch angesehenen Internet-Seite internetvictims.de eingeholt, die sich total selbstlos um alle möglichen Internet-Opfer kümmert. Ähm, tja, dieser Leumundszeuge ist erst recht ein Grund misstrauisch zu sein.

Aber selbst wenn man nicht im Internet weiter recherchiert, hätten die Kollegen von DPA wenigstens die Webseite ihres Experten kritisch begutachten können. Dort wird nämlich mal eben angeboten, fünf Fotos aus dem Internet zu entfernen. Kostenlos. Einzige Einschränkung: das Urheberrecht muss verletzt sein. Solche Versprechungen sind nur eins: unseriös. Der Dienst könnte sich höchstens um die Entfernung bei einigen ausgewählten Diensten kümmern, beliebige Internetseiten kann man nicht einfach löschen. Da hätten bei der DPA alle Alarmglocken Sturm läuten müssen.

Der komplette Webauftritt von ProComb sollte jedem Journalisten wirklich übel aufstoßen. Nirgendwo wird erwähnt, dass die Erfolgsaussichten, aufgrund eines Amateur-Fotos (kein „skilled photo“ erforderlich) erotische Filme im Internet zu finden bestenfalls mikroskopisch klein sind. Andere Belichtung, ungünstige Blickwinkel, Millionen sehr ähnlicher Menschen im Netz, dazu die Kapazitätsprobleme überhaupt einen relvanten Teil des Internets zu durchsuchen. Hätte ProComb da einen technischen Durchbruch erzielt, könnte sie den Erfolg sehr anschaulich demonstrieren. Stattdessen wird die „biometrische Suche“ als Allheilmittel angepriesen. Einziger Beleg für die Wirksamkeit: ein paar anonymisierte, dafür aber um so euphorischere „Kundenreaktionen“ auf einer Webseite ohne deutsches Impressum.

Quiz für Manager

Angenommen, Sie sind Chef eines großen sozialen Netzwerkes, dem Millionen Studenten angehören. Zwei Reporter kommen und stellen hinterhältige Fragen, zum Beispiel diese:

Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?

Wählen Sie die passende Antwort:

a) „Ich frage den Staatsanwalt, was ich damit machen soll. Cannabis-Konsum ist in Deutschland meines Wissens nicht strafbar.“
b) „Von einer solchen Anfrage habe ich noch nie etwas gehört. Ich glaube nicht, dass sich Staatsanwälte dafür interessieren.“
c) „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.“
d) „Ich habe nicht inhaliert.“

PS: Die geheime Zusatzoption

e) „Einen solchen Fall würde ich unserer Rechtsabteilung übergeben – unsere Anwälte sind schließlich nicht den ganzen Tag damit beschäftigt, Abmahnungen zu schreiben. Zur Not kämpfen wir vor Gericht für die Rechte unserer Nutzer.“

Iss das, Marion!

durchwachsener Speck

Das ist durchwachsener Speck.

Schöne Initiative: Um Lebensmittelfoto-Abmahnern den Saft abzudrehen, wollen einige Leute frei verfügbare Fotos von Lebensmitteln machen und verbreiten. Das Bild hier stammt von foodbilder.huettenhilfe.de und wurde von den Fotografen ausdrücklich zur nicht-kommerziellen Nutzung freigegeben.

Verbesserungswürdig wäre allerdings die unscharfe Lizenz – schließlich gibt es Creative Commons. Damit können Unklarheiten wie korrekte Autorenvermerke und die Abgrenzung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung vermieden werden. Ein größeres Statement wäre es freilich, Bilder auch zur kommerziellen Nutzung freizugeben. Und wenn man Autorenvermerke setzen will, sollten man sie nicht aus einem copy&paste-feindlichen Impressum fischen müssen. Zudem sollte die Lizenz direkt unter jedem Bild auftauchen und nicht nur im Footer.

Damit das Ganze klappt, muss man keine finsteren SEO-Tricks anwenden, eine gemeinsame Verlinkungsaktion der Blogger sollte aber die Google-Bildersuche beeindrucken.

PS: Eine ähnliche Aktion gibt es hier, aber noch ohne Fotos.