Derzeit schwappt Empörung durch die Blogosphäre. Und der Sachverhalt ist auch ungeheuerlich: jeder kleine Polizist kann wegen Bagatellen in unsere Email-Inboxen gucken.
Gucken wir uns doch Mal die Quelle des Gerüchts an: Es handelt sich um dieses Posting in einem wohl extra zu dem Zweck eröffneten Blog. Der Sachverhalt: der anonyme Autor befindet sich aus ungeklärter Ursache in einer unbekannten Dienststelle der Bundespolizei. Dort wird er Zeuge der Vernehmung eines mutmaßlichen Schwarzfahrers, dessen Anschrift festgestellt werden soll. Der Schwarzfahrer nennt seine Mail-Adresse, weil in dem Postfach eine Mail mit der Adresse befinden soll, was seine Identität bestätigen würde. Daraufhin greift der Beamte in seinen Computer und blättert – ohne nach dem Passwort zu fragen – in dem Postfach des Deliquenten.
Ich sage Mal: bullshit.
Erster Punkt: Wer immer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat – er tut alles, um eine Überprüfung zu vermeiden. Wo und wann das Ganze stattgefunden hat möchte er nicht verraten. Er selbst steht nicht für Nachfragen zur Verfügung. Das Meatspace-Äquivalent des Ganzen: Jemand hat in der Kneipe ein paar Bierchen getrunken und erzählt lautstark den neusten Skandal. Als man ihm zuhört, erinnert er sich dann auch plötzlich an neue Details – nur keine überprüfbaren.
Zweiter Punkt: Ein Beamter muss schon sehr dämlich sein, wenn er vor unbeteiligten Zuhörern mal eben gegen das Gesetz verstößt und top-geheime Fahndungsmethoden vor dem lauschenden Publikum ausbreitet. Dass es gegen das Gesetz verstößt – daran besteht kein Zweifel. Zwar haben die Strafverfolger in den letzten Jahren ziemlich weitgehende Möglichkeiten bekommen auf Emails zuzugreifen – aber eben erst nach richterlichem Beschluss und einem komplexen Verfahren. Und die Vorratsdatenspeicherung ist zwar schon Gesetz, aber eben noch nicht in Betrieb.
Dritter Punkt: Dieses Verfahren ist an gewisse technische Vorgaben gebunden. Zwar existiert, die „Standleitung“, die der empörte Anonyme anspricht im Prinzip. Doch dafür braucht die Polizeidienststelle eine teure SINA-Box. Das ist nichts, was mal eben unter dem Schreibtisch am Kundenempfang steht. Selbst wenn die SINA-Box dort stünde: der Provider müsste den Zugang zu dem Postfach bereits freigeschaltet haben. Würde die Polizei darüber hinaus routinemäßig auf Email-Postfächer zugreifen, wäre das vielen, vielen Leuten bekannt: den Polizisten, den Verhörten, den Providern, den Verteidigern, etc pp…. Zudem ergibt sich aus der Schilderung („Ich mach sie einfach mal auf“), dass sich der Polizist auf einer Webmail-Oberfläche bewegt.
Vierter Punkt: Der Gesetzesverstoß und der Einsatz nicht vorhandener Hardware explizit gegen die Gesetzesgrundlage wäre ganz und gar unnötig. Der Delinquent will seine Identität beweisen, weil er nämlich sonst mit einem Aufenthalt in der Zelle rechnen muss. Auch der Polizist hat kein Interesse an dem beschrieben Vorgang: Er muss schließlich in sein Protokoll schreiben, wie er denn die Identität des Betreffenden bestätigt hat. Und die Provider haben noch weniger Interesse daran.
Fünfter Punkt: Selbst bei den wenigen genannten Details widerspricht sich der Anonyme. Erst fragt der Polizist explizit nach Hotmail, dann kann er nicht auf einen ausländischen Mailprovider zugreifen. Der Beschuldigte ist obdachlos und offenbar ohne eigenen Computer, trotzdem hat er gleich zwei verschiedene Mailadressen. Und in beiden Inboxen wartet die rettende Anschrift der Notunterkunft.
Einfache Erklärung: Da hat jemand nur mit halben Ohr zugehört – schließlich hatte er ja selbst seine Angelegenheiten auf der Polizei zu regeln. Das erzeugt Streß, zudem redet dauernd jemand dazwischen. Aus dem lückenhaften Eindruck der Vernehmung hat er sich dann eine Geschichte zusammengereimt. Dass sie so nicht stimmt, weiß er eigentlich selbst. Aber er hat da was gelesen und das passte so gut zu dem, was in Deutschland so los ist: Überwachungen, Kompetenzüberschreitungen, Armut.
Was bleibt zu sagen? Die Geschichte des anonymen Bloggers könnte in ein paar Jahren durchaus Realität werden. Dass solche Methoden angewandt werden, zeigt zum Beispiel der Prozess des EFF gegen die Praxis der US-Grenzbehörde, wahllos Computer zu filzen und zu beschlagnahmen. Und die Vorratsdatenspeicherung ist auf dem Weg. Wie schnell unsere Gesetzgeber nach Verschärfungen und Ausweitungen rufen, sehen wir immer wieder.
Aber wie steht über dem Blog so schön „es gibt kein richtiges leben im falschen.“ Bevor man solche Gerüchte weiterträgt, sollte man mal kurz einen kleinen Realitätscheck machen.