dpa hat einfach alles

Die Satire-Rubrik „Spam“ von Spiegel Online ist — trotz Martin Sonneborn — sehr selten witzig. So reichte die Ankündigung der „Bild“, die Hirne ihrer Leser bei der Lektüre des Boulevardblatts zu scannen gerade Mal für diesen lauen Gag:

Keine Hirnaktivität von Bild-Lesern. Ha-Ha-Ha. Ach nein: Bei den F**K-Anzeigen, da sprudelt das Gehirn nur so. HAHAHAHAHAH! HA! HA! Meh.

Aber was ist das unten rechts? Unter dem Bild? Ein Rechte-Vermerk, der besagt dass das total schwarze Bild aus dem Bilderarchiv der dpa stammt. Immerhin — eine Pointe, für die man zwei Zehntelsekunden nachdenken kann. Hahahaha.

Meh.

Hungerlöhne?

Aua. Aua. Auweh:

Die 27 und 35 Jahre alten Fahrer hatten ein an die «Frankfurter Rundschau» geschicktes Paket geöffnet und den Stollen daraus gegessen. Anschließend nahmen die Mitarbeiter eines von sechs an die LBB adressierten Daten-Pakete und klebten darauf das Etikett des geöffneten Stollen-Pakets.

Eine andere Meldung vom Tage:

Die Kläger wollen weiter ihre eigenen Mindestlöhne von 6,50 Euro bis 7,50 Euro zahlen, auf die sie sich mit der neu gegründeten Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) geeinigt hatten. Allerdings ist auch diese Gewerkschaft umstritten. Es besteht nach wie vor der Verdacht, dass sie nur zum Schein installiert wurde, um den Mindestlohn zu umgehen.

Kollegiale Hilfe bei der Polizei

Das Opfer wurde durch eine Notoperation grade gerettet, da kommt auch schon der Vorsitzende der Berufsvertretung zur Hilfe. Allerdings kommt der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt nicht etwa dem niedergestochenen Polizeidirektor Alois Mannichl zu Hilfe – er hilft sich lieber selbst und politisiert den Anschlag auf einen Kollegen.

Die tz zitiert Wendt unter Berufung auf die DPA:

Im Strafgesetz sei für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nur eine Strafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. “Damit werden Angriffe auf Polizisten im Strafgesetz genauso behandelt wie Fischwilderei“, sagte Wendt.

Das ist einerseits richtig: § 293 und § 113 Absatz 1 des Strafgesetzbuches haben eine ähnliche Strafandrohung. Was Herr Wendt gezielt verschweigt ist der Absatz 2 des Paragraphen 113, der einen wesentlich höheren Strafrahmen vorsieht. Und Herr Wendt lässt unerwähnt, dass selbstredend die Verletzung eines Beamten eine Anzeige wegen Körperverletzung nach sich zieht – im Fall von Alois Mannichl ermittelt die Staatssanwaltschaft wegen eines Tötungsdelikts. Der Strafrahmen ist also nach oben offen: bis hin zu lebenslanger Haft plus Sicherungsverwahrung.

Aber es geht noch weiter. Denn Herr Wendt hat auch eine noch konkretere Forderung:

Einen Angriff außerhalb des Dienstes wie in Passau habe es aber noch nie gegeben. “Dass in die Privatsphäre eines Polizisten eingedrungen wird, haben wir bis jetzt noch nie erlebt.“

Nun müsse umso stärker darauf geachtet werden, Informationen über Polizisten nicht preiszugeben. Der Plan, Beamte in Berlin mit Namensschildern auszustatten, sei daher vollkommen kontraproduktiv. Es müsse alles getan werden, um das Leben der Polizisten zu schützen. “Dazu gehört auch, dass der Dienstherr nicht selbst die Namen bekannt gibt.“ Die Beamten seien von sich aus stets darauf bedacht, ihre Privatsphäre zu schützen und würden beispielsweise als Zeugen in Gerichtsverfahren nie ihre private Adresse nennen.

Ich empfinde das als perfide, weil das eine mit dem anderen nun überhaupt nichts zu tun hat. Ein Polizeidirektor, der im Kampf gegen den Rechtsextremismus eine lange Medienkarriere hinter sich hat, muss nicht durch Namensschilder auf der Uniform enttarnt werden. Hingegen kann eine solche Kennzeichnung bei Verstößen gegen den § 340 StGB höchst sinnvoll sein. Wie zum Beispiel in diesem Fall.

Unspektakulär

Ich war gestern etwas mit Offline-Dingen beschäftigt – daher bekam ich nicht unbedingt viel von den aufregenden Tagesnachrichten mit. So verpasste ich die spektakuläre Meldung, dass ein Sondereinsatzkommando ein Flugzeug auf dem Köln-Bonner Flughafen gestürmt und dort zwei Terrorverdächtige festgenommen habe. Nicht schlimm – denn das war eine Falschmeldung: die Festnahmen hat es gegeben, die Stürmung nicht. Im Radio hörte ich sogar, dass es nicht mal ein Sondereinsatzkommando gegeben habe.

Schon um 12:55 meldete dpa:

Die mit rund 40 Passagieren besetzte KLM-Maschine sollte von Köln-Bonn nach Amsterdam fliegen, als die Ermittler um 6.55 Uhr zuschlugen. Die Festnahme sei völlig unspektakulär abgelaufen, hieß es beim LKA. Ein Flughafen-Sprecher sagte, die Maschine sei dann um 8.24 Uhr nach Amsterdam geflogen. Die Bundesanwaltschaft sieht bislang keinen Ansatzpunkt für die Übernahme der Ermittlungen.

Wie bebildert man eine unspektakuläre Festnahme? Die Heimatzeitung meines Geburtsortes macht es so:

Wir sehen ein Sondereinsatzkommando in voller Montur, offenbar durch ein großkalibriges Einschussloch fotografiert. In der kurzen Bildunterschrift heißt es:

Unser Foto zeigt eine entsprechende Einheit bei einer Übung in voller Kampfmontur. Der Ernstfall in Köln lief nicht ganz so spektakulär ab. Die Polizisten, die den Zugriff ausführten, näherten sich den ahnungslosen Islamisten eher unauffällig.

Update: Ich hab beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen nachgefragt: Bei der Festnahme war kein Sondereinsatzkommando beteiligt. Nicht mal ein unauffälliges.

Was hilft gegen Datendiebstahl? Mehr Datenbanken!

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat eine Erkenntnis:

„Die Telekom-Affäre ist eine Riesenchance für den Datenschutz, die wir nutzen müssen. Es ist doch offensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen mehr als schlecht aufgehoben sind“, sagte BDK-Vorsitzender Klaus Jansen der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Wer würde da nicht zustimmen? Der Lösungsvorschlag für das Dilemma ist hingegen weniger konsensfähig:

Jansen forderte laut dpa, sämtliche Verbindungsdaten in einem Sicherheits-Center unter Aufsicht von Datenschützern zu hinterlegen. Darauf könnten dann sowohl Unternehmen zu Abrechnungszwecken als auch der Staat zur Strafverfolgung streng kontrolliert zugreifen. Technisch sei ein solches Verfahren nach Ansicht von Experten kein Problem, sagte Jansen. „Die heutige Praxis einer sechsmonatigen Speicherung direkt beim Telefonanbieter öffnet Missbrauch Tür und Tor.“

Auf gut Deutsch: Wir verhindern Datenmissbrauch, wenn wir die Daten nicht nur in einer, sondern gleich in zwei Datenbanken speichern. Denn die Telekom hat ja im aktuellen Skandal nicht etwa auf die Vorratsdatenspeicherung zugegriffen, sondern auf die Abrechnungsdaten, die bei einem Telefonprovider nun mal anfallen müssen.

Um das Konzept von Jansen richtig würdigen zu können, übertragen wir es einfach mal in die physische Welt. Um Bankraub zu verhindern, wird in jeden Tresorraum eine zweite Tür eingebaut, deren Schlüssel bei der Polizei hinterlegt werden muss. Klingt das sinnvoll? Welcher Experte soll diesem Irrwitz eine problemlose Umsetzung prophezeit haben?

Ich gehe mal davon aus, dass Jansen bei seiner Betonung der Rolle des Datenschützers keinen besonderen Wert mehr auf einen kompetenten Richtervorbehalt legt. Wenn die Daten doch schon mal da sind, warum sollten rechtschaffene Diener des Rechtsstaates erst nach einem bürokratischen Hürdenlauf drauf zugreifen können?

DPA-Alarmglocken ohne Klöppel

Da hat sich die DPA mal wieder ein Ei ins Nest gelegt und einen wirklich, wirklich schlechten Artikel über private Sexbilder im Internet veröffentlicht.

Das fängt schon im ersten Absatz an.

„Erotische Fotos von sich und dem Partner – täglich fotografieren oder filmen sich etwa 2300 Jugendliche in Deutschland beim Liebesspiel. Was viele von ihnen nicht ahnen: «20 bis 30 Prozent dieser Aufnahmen landen früher oder später im Internet», sagt Torsten Gems, Vorstand des biometrischen Suchdienstes ProComb in Dortmund.

Aus oberflächlich journalistischer Sicht prima. Ein Experte kann tatsächlich das Problem genau quantifizieren. Schalten wir aber mal den Menschenverstand ein: Woher soll der gute Herr Gems so genau wissen, was in deutschen Schlafzimmern so geschieht, wenn es denn nicht veröffentlicht wird? Hat er eine repräsentative Umfrage gemacht? Wohl eher nicht. Denn Herr Gems ist nicht nur hochseriöser Experte, er verdient mit dem Problem auch Geld. Nicht weniger als 69 Euro kostet es, die Dienste von ProComb in Anspruch zu nehmen. Die Alarmglocken hätten sich hier schon deutlich melden sollen.

Aber das war ja nicht alles an Recherche. Schließlich hat man die DPA auch eine Bestätigung von der hoch angesehenen Internet-Seite internetvictims.de eingeholt, die sich total selbstlos um alle möglichen Internet-Opfer kümmert. Ähm, tja, dieser Leumundszeuge ist erst recht ein Grund misstrauisch zu sein.

Aber selbst wenn man nicht im Internet weiter recherchiert, hätten die Kollegen von DPA wenigstens die Webseite ihres Experten kritisch begutachten können. Dort wird nämlich mal eben angeboten, fünf Fotos aus dem Internet zu entfernen. Kostenlos. Einzige Einschränkung: das Urheberrecht muss verletzt sein. Solche Versprechungen sind nur eins: unseriös. Der Dienst könnte sich höchstens um die Entfernung bei einigen ausgewählten Diensten kümmern, beliebige Internetseiten kann man nicht einfach löschen. Da hätten bei der DPA alle Alarmglocken Sturm läuten müssen.

Der komplette Webauftritt von ProComb sollte jedem Journalisten wirklich übel aufstoßen. Nirgendwo wird erwähnt, dass die Erfolgsaussichten, aufgrund eines Amateur-Fotos (kein „skilled photo“ erforderlich) erotische Filme im Internet zu finden bestenfalls mikroskopisch klein sind. Andere Belichtung, ungünstige Blickwinkel, Millionen sehr ähnlicher Menschen im Netz, dazu die Kapazitätsprobleme überhaupt einen relvanten Teil des Internets zu durchsuchen. Hätte ProComb da einen technischen Durchbruch erzielt, könnte sie den Erfolg sehr anschaulich demonstrieren. Stattdessen wird die „biometrische Suche“ als Allheilmittel angepriesen. Einziger Beleg für die Wirksamkeit: ein paar anonymisierte, dafür aber um so euphorischere „Kundenreaktionen“ auf einer Webseite ohne deutsches Impressum.

eins, zwei, rund fünf, rund zehn…

Auch bei der DPA arbeiten nur Menschen und die Kochen mit Wasser. Fehler passieren. Aber es schmerzt dann doch wenn Meldungen wie diese bei vielen Medien unverändert veröffentlicht werden.

Seit rund fünf Jahren trägt die gemeinnützige Wikipedia Foundation in ihrem Online-Lexikon Einträge zusammen, die von Millionen Nutzern weltweit erstellt werden. Jeder Nutzer kann eigene Beträge aufschalten oder bestehende Einträge ändern oder ergänzen. Allein für die deutschsprachige Ausgabe soll es mehr als 10 000 regelmäßige «Mitarbeiter» geben.

Mal abgesehen von der nicht existenten „Wikipedia Foundation“ – warum seit „rund fünf Jahren“? Die Wikipedia gibt es seit über sieben Jahren, die Wikimedia Foundation etwas weniger als vier. Das Wort „aufschalten“ finde ich wohlklingend nostalgisch, wenn auch etwas irreführend. Völlig rätselhaft sind aber die Anführungszeichen um das Wort Mitarbeiter. Ja, das sind keine bezahlten Angestellten, weshalb das Wort vielleicht etwas irreführend ist. Aber warum sollte man es überhaupt verwenden, wenn man es über die Anführungszeichen abqualifiziert? Ein Zitat ist es jedenfalls nicht.