Mini-Bürgergeld statt Mindestlohn?

Als Dieter Althaus im Wahlkampf 2009 sich für ein angeblich solidarisches Bürgergeld propagierte, vermutete ich ein bizarres Wahlkampfmanöver. Er scheint es doch ernster zu meinen, denn auch nach seiner bizarren Abdankung beschäftigt Althaus dieses Thema. So findet sich heute auf Spiegel Online ein Artikel über das Konzept einer von Althaus geführten CDU-Kommission zum Thema.

Wer hätte das gedacht: In der Union wird eine Sozialrevolution erwogen. Eine Arbeitsgruppe unter Führung von Thüringens Ex-Ministerpräsident Althaus will Hartz IV abschaffen – und nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen ein Bürgergeld von 600 Euro für alle einführen. Doch ist die CDU reif dafür?

600 Euro für jeden. Das sind zwar 200 Euro weniger als in dem vorherigen Konzept von Althaus, aber seien wir nicht so: Hurra! Wird die CDU jetzt sozialistisch?

Mitnichten:

Die Höhe dieses Grundeinkommens: 600 Euro für Erwachsene und genauso viel für Kinder. 200 Euro pro Person müssten allerdings verpflichtend in die gesetzliche Krankenkasse eingezahlt werden. Das Besondere daran: Mit den verbleibenden 400 Euro läge das Bürgergeld immer noch zehn Prozent über dem heutigen Regelsatz von Hartz IV. Und die Bürger wären nicht mehr Bittsteller wie bisher. Sie müssten nicht länger ihre Bereitschaft zu arbeiten nachweisen, sondern bekämen jeden Monat automatisch vom Finanzamt ihre 600 Euro, egal ob arbeitslos oder erwerbstätig. Damit nicht genug – die Menschen sollen zusätzlich noch einen sogenannten Bürgergeldzuschlag beantragen können, der die Kosten der Unterkunft abdeckt. Im Gegenzug fielen bisherige Sozialtransfers komplett weg, neben dem Arbeitslosengeld II (also Hartz IV) auch die Sozialhilfe, das Kindergeld und das Bafög.

Sprich: das (Un-)Solidarische Grundeinkommen liegt zwar nominell über den Hartz-IV-Regelsätzen, da aber weder Miete noch Krankenversicherung enthalten sind, liegt es in Wahrheit weit darunter. Wer tatsächlich von dem Grundeinkommen leben muss, muss wieder zum Bittsteller werden. Ist ja nur logisch: wenn Geld zu Gehaltsempfängern und Vermögenden umverteilt wird, haben die Bedürftigen weniger.

Aber das ist kein Unfall, sondern gehört offenbar zum Konzept:

Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit 1200 Euro Bruttoeinkommen würden nach dem neuen Modell beispielsweise 480 Euro Steuern fällig. Weil er aber umgekehrt 600 Euro Bürgergeld erhielte, würde er unter dem Strich noch 120 Euro zusätzlich zu seinem Einkommen bekommen. Dieser Kombilohn soll die Bürger animieren, trotz niedriger Löhne zu arbeiten.

Sprich: wir brauchen keine Löhne mehr, auf deren Grundlage man eine Existenz aufbauen können. Das Bürgergeld ist offensichtlich als Gegenentwurf zum Mindestlohn gedacht. Immerhin sind die astronomisch hohen Mehrwertsteuersätze eines Götz Werner nicht im Konzept. An eine Verwirklichung denkt dabei die CDU aber wohl eher nicht.

Kurze Anmerkungen zum Grundeinkommen

Heute ist auf der Spiegel Online ein Gastbeitrag des Volkswirtschafts-Professors Thomas Straubhaar, der sich für eine Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ausspricht. Nach der Hartz-IV-Westerwelle-Kakophonie der vergangenen Wochen eine willkommene Abwechselung.

Ich muss da aber auch mal den Volkswirt heraushängen lassen und ein paar Sachen klar stellen. Straubhaar schreibt:

Ein immer wieder erhobener Einwand gegen das Grundeinkommen ist, dass alle einen Finanztransfer erhalten – auch jene, die nicht bedürftig sind. Auf den ersten Blick scheint es in der Tat merkwürdig, wenn Gutverdiener und Vermögende in den Genuss staatlicher Unterstützung kommen. Dieses Argument lässt sich leicht entkräften. Zwar bekommen auch Reiche das Grundeinkommen. Sie „finanzieren“ diesen Transfer aber auch – durch die Bruttobesteuerung ihrer Einkommen. Netto bleiben sie damit Steuerzahler. Anders formuliert: Auch mit dem Grundeinkommen wird die Masse der Deutschen weiterhin Steuern zahlen.

Sprich: dieses Grundeinkommensmodell ist so ziemlich das Gegenteil dessen, was Götz Werner und andere immer wieder vertreten. Die wollen das Grundeinkommen nämlich über eine (astronomisch hohe) Umsatzsteuer finanzieren, die gerade Geringverdiener überproportional belastet. Großverdienern wie Götz Werner tut sie hingegen kaum weh.

Weiter im Text:

Das Grundeinkommen ist nichts anderes als ein Steuerfreibetrag in Höhe des Existenzminimums – so wie er bereits heute in Deutschland allen gewährt werden muss.

Das ist nicht nur übersimplifiziert, sondern falsch. Wir haben den Steuerfreibetrag, aber kein Grundeinkommen. Wenn es nichts anderes wäre, wäre die Einführung des Grundeinkommens unnötig. Straubhaar beschreibt hier das Modell der negativen Einkommenssteuer, die viele Probleme umgeht und nicht so illusorisch-verträumt ist wie andere Finanzierungsmodelle.

Und hier kommen wir zu Straubhaars Schlusspointe:

Klar ist auch: Der ökonomische Sinn der Grundeinkommensidee steht und fällt mit der Höhe des Transfers. Wie soll das Existenzminimum bemessen sein, das der Staat bedingungslos für alle sichert?

Im Endeffekt ist dies eine politische Entscheidung, für die ein äußerst einfacher ökonomischer Zusammenhang gilt: Ein hohes Grundeinkommen erfordert hohe Steuersätze, ein niedriges Grundeinkommen ermöglicht niedrige Steuersätze. Hohes Grundeinkommen und hohe Steuersätze verringern den Anreiz zu arbeiten, niedriges Grundeinkommen und niedrige Steuersätze verstärken den Anreiz zu arbeiten. Je höher der Anreiz zu arbeiten ist, desto einfacher wird das Grundeinkommen zu finanzieren sein. Je geringer die Arbeitsanreize sind, desto weniger wird das Grundeinkommen finanzierbar sein.

Übersetzen wir das einfach: wenn man das Grundeinkommen so hoch ansetzt, dass man davon leben könnte, nehmen die Arbeitsanreize so stark ab, dass das Grundeinkommen wiederum nicht finanzierbar ist.

Ich schreibe Arbeitsanreize kursiv, da ich hier weniger das Problem der faulen Arbeitnehmer sehe, sondern eher erwarte, dass die Arbeitgeber ein Grundeinkommen schamlos ausnutzen würden, um Billigangestellte noch billiger zu machen. Die – in meinen Augen leider realistische – Argumentation: Wieso noch menschenwürdig bezahlen – es gibt doch ein Grundeinkommen? Soll der Arbeitnehmer doch sehen, wie er seine paar Euro an der Steuer vorbeiquetscht.

Althaus: Bürgergeld statt Solidarität

Der rekonvalezente Dieter Althaus hat eine neue Webseite. Die einen mögen sich mokieren, dass das Design ein wenig zu sehr an ein bekanntes Vorbild erinnert. Aber ich gebe dem Inhalt eine Chance. Also klicke ich als erstes auf das groß annoncierte Programm Solidarisches Bürgergeld

Das Solidarische Bürgergeld ist ein bedingungsloses Grundeinkommen von 800 Euro pro Monat für alle Erwachsenen. Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich am soziokulturellen Existenzminimum.

Jede Arbeit ist existenzsichernd. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.600 Euro im Monat fällt keine Einkommensteuer an. Das Bürgergeld sinkt mit wachsenden eigenen Einkünften.

Die Flat-Tax: Ab einem Bruttoeinkommen von über 1.600 Euro im Monat bezahlt man 25 Prozent Steuern auf seine Einkünfte. Die Steuerschuld verringert sich um das Bürgergeld in Höhe von 400 Euro im Monat.

[…]

Kranken- und Pflegeversicherung: Im Solidarischen Bürgergeld sind 200 Euro Gesundheits- und Pflegeprämie enthalten. Diese setzt jeder bei einer Kasse seiner Wahl ein.

Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge entfallen. Die Arbeitgeber bezahlen stattdessen für Arbeitnehmer eine Lohnsummensteuer von 10 bis 12 Prozent, mit der die Zusatzrente finanziert wird.

Ein sehr solidarisches Programm. 800 Euro für jeden! Hurra!

Aber schauen wir mal genauer hin:

  • Wenn sich das Bürgergeld am „soziokulturellen Existenzminimum“ orientiert, dann bedeutet das im Klartext: Bedürftige bekommen keinen Cent mehr. Der Regelsatz von Hartz IV mag zwar deutlich darunter liegen, nicht berechnet wird Wohngeld, Heizkosten, etcetera. Die zahlt der glückliche Bürgergeldempfänger in Zukunft selbst. Falls auf dem Papier doch ein paar Euro mehr rausspringen sollten, keine Bange – die bekommt Herr Althaus sicher schnell rausgekürzt.
  • „Gesundheits- und Pflegeprämie“ klingt zwar toll, es ist aber das genaue Gegenteil von Solidarität. Es bedeutet nämlich, dass die gesetzliche Krankenkasse abgeschafft wird. Du bist chronisch krank und musst höhere Beiträge zahlen: Pech für Dich, stell einen Antrag.
  • Besonders schön ist die „Flat-Tax“ von 25 Prozent. Statt einer Steuerprogression zahlt jeder das gleiche. Klingt wie die Grunddefinition von „gerecht“ – ist es aber nicht. Denn im Vergleich zu heute wird der Spitzensteuersatz fast halbiert, der Eingangssteuersatz für Geringverdiener hingegen um 10 Prozentpunkte erhöht. Und das ist nur die Einkommenssteuer. Wird dazu noch an der Umsatzssteuer-Schraube gedreht, zahlen die Geringverdiener noch mehr drauf.