Viel Häme ist nach der Verleger-Klage gegen die Tagesschau-App vergossen worden. Doch hören wir den Verlegern Mal zu. Dass Umwälzungen stattfinden müssen, ist eine Binsenweisheit. Doch niemand kann ernsthaft fordern, dass uns alle Änderungen auch tatsächlich gefallen.
Mathias Döpfner erklärt heute in der Süddeutschen:
Es geht um die Medienordnung in Deutschland. Die Apps der mit Gebühren finanzierten Sender beschreiben eine symbolische und faktisch außerordentlich problematische Entwicklung. Wir klagen, weil wir überzeugt sind, dass die App gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Im Rundfunkstaatsvertrag, Paragraph 11d, Absatz zwei, Ziffer drei, steht: Nicht sendungsbezogene, presseähnliche Angebote sind unzulässig. Die Tagesschau-App ist sehr eindeutig presseähnlich und nicht sendungsbezogen, also nicht zulässig.
Und Konzern-Kollege Christoph Keese sekundiert im Handelsblatt:
Worum geht es? ARD und NDR betreiben eine textbetonte Ausgabe der „Tagesschau“, die privaten Nachrichtenangeboten zum Verwechseln ähnlich sieht. Sie wird in Apples AppStore kostenlos angeboten und wurde seit ihrem Erscheinen vor einem halben Jahr 1,7 Millionen Mal auf iPhones und iPads heruntergeladen, finanziert durch Rundfunkgebühren.
Auf der einen Seite ist das Argument nachvollziehbar: Warum sollen die Öffentlich-Rechtlichen in Märkte vorstoßen können, die eigentlich der Privatwirtschaft vorbehalten sein sollten? (Fast) niemand erwartet GEZ-finanzierte Zeitungen — auch wenn mit Steuergeldern Neuntklässler zu Zeitungslesern ausgebildet werden sollen. Eine konvergente Welt, die Internet und andere Medieninhalte vereint, setzt sich über die althergebrachten Demarkationslinien hinweg.
Doch auf der anderen Seite: Warum ausgerechnet eine Klage gegen die App der Tagesschau? Denn eigentlich ist das Angebot ziemlich identisch mit dem Web-Angebot von tagesschau.de, es gibt keine separate App-Redaktion und AFAIK auch keine Inhalte, die exklusiv in der App auftauchen. Die App ist nicht prsseähnlicher als tagesschau.de. Als GEZ-Zahler fände ich es aber überaus verschwenderisch, wenn die ARD beispielsweise ihr großes Korrespondenten-Netz unterhält und dieses nur einmal pro Woche im ARD-Weltspiegel vorzeigt — oder in der Tagesschau, wenn die Bomben bereits fallen. Der Punkt „sendungsbezogene“ Inhalte sollte uns jedoch freuen. Wenn Springer hier konsequent handelt, müsste der Verlag auch ein Ende der idiotischen 7-Tage-Regel fordern, die erst auf Verlangen der privaten Konkurrenz in den Rundfunk-Staatsvertrag kam und wirklich niemandem geholfen hat.
Spannender Punkt: Wenn die App rechtswidrig ist, warum ist es die Webseite nicht? Sie ist ja auch kostenlos, textbasiert und nicht an eine Ausgabe der Tagesschau gebunden. Ist also die symbolische Klage gegen eine App in Wahrheit der Angriff auf sämtliche Textangebote von ARD und ZDF im Internet? Wollen wir den Springer-Managern zu Gute halten, dass Sie App und Web in Ihren Angeboten trennen und man deshalb mit dem iPhone-Browsern zum Beispiel Regionalinhalte von Bild.de nicht lesen kann, obwohl die über einen normalen Desktop-Browser kostenlos abrufbar sind. Bei Springer glaubt man an diese Grenze, eine Klage ist daher konsequent. Auch die TV-Sender glauben an Grenzen, die man beispielsweise den Herstellern von internetfähigen Fernsehern vorschreiben kann. Wenn diese Grenzen niedergerissen werden, wird das Wehklagen noch lauter werden.
Wo soll man die Grenze ziehen? Wie weit reicht der Informationsauftrag von ARD und ZDF. Ich weiß es nicht. Herr Döpfner und Herr Keese offensichtlich auch nicht. Und Herr Beck und Herr Eumann? Auch da habe ich noch keine überzeugenden Ideen gehört.