Sucker

Gesehen und gestutzt: Habe ich einen Knick in der Optik oder kommt gleich im Bayerischen Fernsehen ein Film namens Suck my dick?

Tatsache.

Pornotausch statt Pornoverleih?

Spielen Online berichtet über das geplante Ende des Pornofilm-Verleihs:

Denn laut dem Jugendschutzgesetz sind Pornos generell indiziert. „Sexfilme sind schwer jugendgefährdende Medien und damit auch ohne eine eigene Überprüfung durch uns automatisch indiziert“, sagt eine Sprecherin der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Nur der Verkauf indizierter Filme in separaten Räumen, sowie der unentgeldliche Verleih wäre noch erlaubt.

Die Lage ist nicht aussichtslos. Denn in der Porno-Branche gibt es schon lange auch den Tauschhandel. So erinnere mich schon vor Jahren im Schaufenster einer nicht-jugendfreien Videothek ein Tauschangebot gesehen zu haben. IIRC war der Kurs: zwei gebrauchte Pornos gegen einen neuen.

Natürlich lässt sich das bei einem Verleih-Verbot durchaus preisgünstiger beziehungsweise flexibler organisieren. Die Verleiher müssen sich an Preisklassen orientieren und mit der Provision heruntergehen. Positiver Effekt für die Pornozuschauer: sie können die Filme so lange behalten wie sie wollen und sie können die Filme auch zu einer anderen Videothek bringen.

Für die Verleiher wäre das natürlich ein ganz neues Geschäft. Aber es wäre ausweitungsfähig. Wenn man zum Beispiel Tauschticket und Hitflip betrachtet, scheint es durchaus Bedarf für Gebrauchtwarentausch zu geben. Statt nur Pornos könnten auch CDs und Bücher getauscht werden. Die Musikindustrie wird sich bedanken. Oder sie steigt in den Pornotausch ein. Wenn ich mir Viva betrachte, wäre es kein wirklicher Medienbruch.

Hmmm – Nachkochen

Ich mag ja die VOX-Serie „Das Perfekte Dinner“. Ist Euch schon mal aufgefallen, dass Kölner viel besser kochen und herzlicher sind als Hobbyköche aus anderen Regionen? Und dass kein Kandidat ein Produkt des Dinner-Sponsors Gallo kredenzen würde?

Der heute präsentierte Nachtisch lädt direkt zum Nachkochen ein. Ein Fläschchen Whiskey habe ich ja noch.

Haussuchung beim Spiegel?

Das Strafgesetzbuch: § 202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Spiegel: Hacken für jedermann

Nach einer halben Stunde hat das Programm zwischen 30 und 50 Computer gefunden, die ohne Firewall und andere Vorsichtsmaßnahmen online im Netz stehen. Nun zeigt es in einem Fenster erste Details: Welche Bezeichnung der Besitzer seinem Rechner gegeben hat (Erstaunlich, wie viele PC „Wohnzimmer“ heißen und wie viele Laptops „Läppi“). Es zeigt an, welche Teile der Festplatte und welche Ordner einsehbar sind (oft die Festplatte D, auf der die meisten Windows-Nutzer ihre Daten aufbewahren, häufiger noch den Ordner „Eigene Dateien“). Die fremden Rechner lassen sich bequem durchforsten, so als säße man vor dem eigenen.

Ahja. Journalisten schnüffeln in fremden Daten herum. Nur mal um zu sehen. Ein Experiment. Muss sich der Spiegel also mal wieder auf eine Redaktionsdurchsuchung gefasst machen? Wohl nicht, denn der Spiegel-Redakteur hat eine kleine juristische Firewall in den Artikel eingebaut:

Der Versuchsaufbau, vorgeführt von einem PC-Experten […]

Und damit ist der Urheber der beschriebenen Straftat unbekannt und der Redakteur kann das Zeugnis verweigern. Oder hat eigenes Rumstöbern in Lebensläufen und Briefen an den Scheidungsanwalt weitgehendere strafrechtliche Konsequenzen? Wir dürfen gespannt sein.

Wii bekomme ich eine Playstation?

Wenn man auf die Startseite von Amazon.de geht, erfährt man unter der Rubrik „Das interessiert Kunden aktuell“, dass neben Microsoft Windows und Microsoft Office auch Nintendos Spielekonsole Wii interessant ist.

Auf der Produktseite steht unter der Abbildung der Wii ein hilfreicher Hinweis:

PlayStation 3 Power-Bundle: Sichern Sie sich Ihre PlayStation 3 jetzt! Nutzen Sie die Gelegenheit, sich noch schnell Ihre PlayStation-3-Konsole zur Erstauslieferung zu sichern und bestellen Sie jetzt das PlayStation-3-Power-Bundle bestehend aus PlayStation Portable, Ridge Racer Platinum und der PlayStation-3-Konsole. So funktioniert’s.

Ist das Kundenservice?

Innere Emigration statt Karneval

Es gibt ja Leute, die aus Köln fliehen, wenn der Karneval samt seiner Ausdünstungen über Köln hinwegschwappt. Ich finde das übertrieben: mit einigen Vorsichtsmaßnahmen kann man auch während des Karnevals überleben.

  • Meide die Öffentlichkeit. Falls Du doch aus dem Haus musst, nutze die frühen Morgenstunden.
  • Wirf den WDR und andere Lokalsender aus dem Programmspeicher.
  • Lege Dir einen Lebensmittelvorrat an, der für eine einwöchige Belagerung ausreicht.
  • Verzichte auf öffentliche Verkehrsmittel. Selbst zu Fuß kommst du schneller und angenehmer ans Ziel. Falls Du doch in einen Zug steigen musst, benutze Vorort-Bahnhöfe
  • Nimm Dir ein Projekt vor. Die Wohnung renovieren, den Computer neu installieren, Krieg und Frieden lesen. Achte darauf, dass Du alle benötigten Materialien vorher besorgst.
  • Wenn Du aus dem Haus musst, vergiss Deinen MP3-Player und Erfrischungstücher nicht, um akustische und olfaktorische Emissionen zu überspielen.

Unverkäuflich oder unbezahlbar?

Im Dezember hat der Axel-Springer-Verlag seine Boulevard-Zeitung The Avastar gestartet. Stolzer Preis der Zeitung: 150 Linden-Dollar. Das sind zwar umgerechnet nur etwas über 40 Euro-Cent, aber offenbar dennoch zu viel Geld. Denn auch die achte Ausgabe der Wochenzeitung erscheint nur als Freiexemplar.

ava-gratis

Gründe? Zum einen gibt es genug kostenlose Konkurrenz, zum anderen ist das Bezahlen doch nicht so einfach.