Archive for the tag 'Urteil'

Die letzte Instanz: Der BILD-Fotograf

Grade eben habe ich im Pressespiegel von Bayern2 erfahren, dass sich die Münchner Abendzeitung und die BILD auf ihren Titelseiten über den Stinkefinger der verurteilten U-Bahn-Schläger aufregen. “So sieht ihre Reue aus!” titelt die AZ.

Hmmm - wem mag der rüde Gruß der verurteilten Gewalttäter aus dem Fenster eines Gefangenen-Transports gegolten haben? Der Justiz? Dem Opfer? Bild.de weiß es: die Täter meinten die Fotografen, die sich - da habe ich fast keinen Zweifel - höchst korrekt verhielten und keinesfalls versuchten, die Täter zu provozieren, oder gar deren Familien abzulichten.

Was ich mich frage: seit wann sind Fotografen Teil der Justiz?

Keine Musik, nur Porno

Der EFF freut sich über einen gewonnenen Fall gegen die Musikindustrie. Ein Gericht fand die Beklagten nicht schuldig, obwohl es unstreitig war, dass sie Kazaa installierten und darüber tatsächlich urheberrechtlich geschützte Musik abrufbar war.

Bemerkenswert finde ich die Verteidigung der Beklagten, die aus dem Urteil hervorgeht.

Q: [Y]ou would agree with me that when KaZaA ran on your computer, you were automatically sharing your KaZaA files with anyone who wanted to download them?

[Howell]: Yes.

Q: And this includes any songs that you copied from your own CDs on to your computer that were placed in your KaZaA folder?

[Howell]: No. That should not have ever happened. [...] because it should have only been sharing the shared folder
and in the shared folder was pornography and free to the public software, e-books.

Q: And why didn’t you place your music in your shared folder?

[Howell]: Because that’s not where it belongs. It belongs in my music folder.

Andere hätten wohl die Strafe bezahlt, statt zuzugeben, eine Porno-Ordner auf der Festplatte zu haben.

Immer was Gutes

Die Geschichte von der Sex-Auktion rollt grade durch die versammelten Medien. Kurzfassung: auf einer Webseite können sexuelle Kontakte meistbietend versteigert werden - die zahlenden Kunden bleiben beim Austausch der Körperflüssigkeiten anonym. Nachdem eine Frau schwanger wurde, hat das Stuttgarter Landgericht den Betreiber verpflichtet, der werdenden Mutter die Namen von sechs potenziellen Vätern zu verraten. Für das Geschäftsmodell der diskreten Sex-Auktion keine gute Nachricht.

Was macht der Betreiber der Seite? Er bringt eine Presse-Mitteilung zum Urteil heraus.

Das Landgericht Stuttgart bestätigt in seinem Gerichtsurteil vom 11.01.2008, dass die käufliche Liebe im Internet per „Auktion“ unter Berücksichtigung der liberalisierten Auffassung, die sich heute allgemein durchgesetzt hat, nicht als „sittenwidrig“ bewertet wird.

Dies bestärkt das Stuttgarter Unternehmen Domosoft.de GmbH - Betreiber des Lifestyle-Marktplatzes für aufgeschlossene Erwachsene „gesext.de“ – darin, auf dem richtigen Weg zu sein.

Kein Wort von Schwangerschaft und Sanktionen gegen den Seitenbetreiber.

PS:

Gesext überlastet

taz: Gravenreuth wegen versuchten Betrugs verurteilt

Die taz berichtet:

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

[...]

Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen “Chaos” in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend.

There goes the Rechtsstaat

Muss man das noch kommentieren?

US-Präsident George W. Bush hat den früheren Stabschef von US-Vizepräsident Dick Cheney, Lewis “Scooter” Libby, die zweieinhalbjährige Haftstrafe erlassen. Bush bezeichnete eine Freiheitsstrafe als übertrieben. Die Geldstrafe von 250.000 Dollar und die zweijährige Bewährungsstrafe hielt er aber aufrecht. Dies sei immer noch eine “harte Bestrafung” für Libby, erklärte Bush.

Nachtrag: Atze Schröder

Vorgestern habe ich über die juristischen Auseinandersetzungen über den bürgerlichen Namen des TV-Comedians Atze Schröder berichtet. Die kuriose Situation: Obwohl die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dem Comedian eine eindeutige Abfuhr erteilt hat, liegt dort kein Urteil zur Sache selbst vor.

Ein solches Urteil liegt hingegen in Berlin vor. Das Landgericht Berlin bewertet die selbst gewählte Anonymität des TV-Prominenten als höchst schützenswert und hat einem Bremer Zeitungsverlag per Einstweiliger Verfügung verboten, den öffentlich längst bekannten Namen zu erwähnen. Dieser Verlag hat nun die juristischen Waffen gestreckt und will nicht länger gegen das Urteil vorgehen.

Sprich: die Rechtssicherheit wird es auf absehbare Zeit nicht geben, bis sich mal wieder ein Verlag sich entschließt elementare Arbeitsgrundlagen auch juristisch zu verteidigen. Privatsphäre in allen Ehren, aber wenn schlichtweg jeder öffentlich bekannte Fakt mit diesem Argument weggeklagt werden kann, können Journalisten nicht mehr ernsthaft über solche Personen berichten. Denn im Nachhinein kann irgendein Detail eines Berichts ja wieder Grund für Klagen und Einstweilige Verfügungen werden.