Archive for the tag 'Grundgesetz'

Vorratsdatenspeicherung auf halber Last

Es quillt gerade aus den Tickern:
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung teilweise ausgesetzt. Oder kurz zusammengefasst: Es wird weiter gespeichert, die Polizei darf aber die Daten nur bei schweren Straftaten nutzen.

Merkwürdig finde ich diesen Satz der DPA-Meldung:

Sie dürfen allerdings dann nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird.

Sollen also die Provider entscheiden, was eine schwere Straftat ist und was nicht? Wäre der umgekehrte Weg nicht logischer: die Polizei darf die Daten erst gar nicht anfordern, wenn es sich nicht um schwere Straftaten handelt? Mal sehen, wie die Entscheidung im Volltext aussehen wird.

Hey, von der Leyen

Nach dem üblichen Wochenendpolitauflauf hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ihren Vorschlag ad acta gelegt, Kinder als halbamtliche Testkäufer einzusetzen. Ich weiß nicht, ob ich darüber glücklich sein soll. Schließlich wäre es die perfekte Ausbildung der Kinder gewesen, um sie auf den Präventionsstaat vorzubereiten, an dem wir alle so eifrig arbeiten. Misstrauen ist die Devise. Und Wachsamkeit!

Aber sehr verehrte Frau Bundesministerin, ich habe einen Alternativ-Vorschlag. Statt gefährdete Jugendliche in den gefährlichen Einzelhandel zu schicken, soll doch der Einzelhandel zeigen, wie sehr er sich um die Jugendlichen sorgt. Die Mittel sind schon vorhanden: Fast jeder Supermarkt ist inzwischen videoüberwacht: wenn die Kameras nicht gerade auf der Suche nach Ladendieben sind, so schauen sie den eigenen Mitarbeitern auf die Finger. Alles, was nun nötig ist: eine gesetzliche Pflicht, diese Videobänder auf Anforderung den Jugendschutzbehörden zu übergeben. Wenn ein 15jähriger Bier kauft, wird das ja auf den Bändern zu sehen sein.

Wie gesagt: die Kameras sind schon in den Läden vorhanden, sie brauchen nur eine kleine (Grund)Gesetzesnovelle, um den Zugriff in rechtsstaatliche Bahnen zu lenken. Am besten ist es, man fragt die Ladenbesitzer gar nicht vor der Überprüfung - sie könnten belastendes Material beseitigen. Dank Breitbandanschlüssen ist das aber kein Problem: die Kameras bekommen eine Internetschnittstelle und die Behörden das geheime Passwort. Die Experten der Deutschen Bahn AG werden sicher gerne helfen, die kennen sich aus mit Überwachungskameras. Auch die Frage der Identifizierung Minderjähriger auf den Videobändern ist schon in Arbeit. Die Antwort lautet: Schülerregister. In jeder Schülerakte sollte es ein Foto geben, das ihn biometrisch kenntlich macht. Der Nutzen einer solchen Datei wäre ressortübergreifend. Ausreißer könnten schnell gefunden werden. Und nach dem nächsten Bombenanschlag haben wir schnell eine Bilderdatei mit sämtlichen Käufern von Nägeln.

Aber lieber Frau von der Leyen, warten Sie noch etwas ab. So praktisch und folgerichtig mein Vorschlag auch sein mag - er ist nicht politisch durchsetzbar. Noch nicht. Warten Sie ab, so lange es ihre Amtszeit erlaubt. In einem Jahr haben wir uns mit Vorratsdatenspeicherung und Co abgefunden, dann ist der nächste Schritt gar nicht so schwer.

Online-Durchsuchung? Von wegen

In einem CHIP-Exklusiv wird die Sicht des BKA auf die Online-Durchsuchung vorgestellt:

Haben diese Undercover-Ermittler einen „Gefährder“ hinreichend ausgespäht, obliegt es einem BKA-Team, einen Weg zum PC des Verdächtigen zu finden. Das mag in seltenen Fällen tatsächlich ein E-Mail-Trojaner sein; aufgrund der mageren Erfolgsaussichten bevorzugt man in Wiesbaden aber robustes Agenten-Handwerk: heimlich in die Wohnung eindringen und Images von allen PC-Festplatten ziehen. Diese Daten analysiert dann der BKASoftware- Entwickler und bastelt ein Tool, das perfekt auf die Rechner-Umgebung zugeschnitten ist.

Seinen Weg in den Ziel-PC findet das modular aufgebaute Programm namens Remote Forensic Software (RFS) ebenfalls auf eher analoge Weise. Spezialisten machen die Wohnung noch einmal auf und installieren das Tool. Das winzige Programm gleicht also eher einer Wanze als einem Trojaner. Das BKA betont, dass nicht nur das generelle Vorgehen, sondern auch die Technik auf den konkreten Fall abgestimmt wird: Jede RFS ist ein Unikat, dessen Quellcode aus Gründen der Beweissicherung dem zuständigen Richter vorliegt.

Mal abgesehen davon, dass ich das Szenario hier schon beschrieben habe (I said so!!) - bekommt die Online-Durchsuchung eine ganz andere Qualität.

Denn die Polizei will offenbar mehrfach in Wohnungen eindringen, um dort heimlich Dinge zu verändern. Mal abgesehen davon, dass dies mit der grundgesetzlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung nur schwer zu vereinbaren ist - wer garantiert, dass nicht eben auch die passenden Beweisen untergeschoben werden? Ein manipulierter Computer kann alles mögliche von sich geben. Polizeiliche Durchsuchungen müssen nicht ohne Grund vor Zeugen durchgeführt werden.