Archive for the tag 'Gericht'

Transatlantisches Recht

Die StudiVZ-PR ist aufgewacht und beschert uns diese Stellungnahme, die auf der Presseseite von StudiVZ bisher fehlt. Natürlich sind die Vorwürfe aus Sicht von StudiVZ haltlos. Wirklich interessant ist der juristische Teil:

Im Vorfeld von amerikanischen Anwälten von Facebook erhobene Vorwürfe haben studiVZ veranlasst, bereits am Freitag Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart einzureichen. Diese hat das Ziel, von den zuständigen deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind.

Beide Unternehmen haben einen Punkt. Natürlich war StudiVZ eine Eins-zu-Eins-Kopie von Facebook. Und natürlich ist die Klage von Facebook durch die Konkurrenzsituation im deutschsprachigen Raum motiviert. Jetzt streiten sich beide Parteien darum, vor welchem Gericht sie streiten dürfen. Im Zweifel vor beiden.

Spannend - falls es denn soweit kommt: von welcher Seite werden die Samwer-Brüder und Ehssan Dariani als Zeugen geladen werden?

PS: Es kursiert schon wieder, dass Facebook mit 15 Milliarden Dollar bewertet worden sei. Ob PR-Lüge oder Milchmädchenrechnung - das ist schlichtweg falsch. Microsoft hat einen umfangreichen Deal mit Facebook abgeschlossen, nur ein geringer Teil der 240 Milliardonen Dollar flossen für die winzige Beteiligung am Unternehmen.

Keine Musik, nur Porno

Der EFF freut sich über einen gewonnenen Fall gegen die Musikindustrie. Ein Gericht fand die Beklagten nicht schuldig, obwohl es unstreitig war, dass sie Kazaa installierten und darüber tatsächlich urheberrechtlich geschützte Musik abrufbar war.

Bemerkenswert finde ich die Verteidigung der Beklagten, die aus dem Urteil hervorgeht.

Q: [Y]ou would agree with me that when KaZaA ran on your computer, you were automatically sharing your KaZaA files with anyone who wanted to download them?

[Howell]: Yes.

Q: And this includes any songs that you copied from your own CDs on to your computer that were placed in your KaZaA folder?

[Howell]: No. That should not have ever happened. [...] because it should have only been sharing the shared folder
and in the shared folder was pornography and free to the public software, e-books.

Q: And why didn’t you place your music in your shared folder?

[Howell]: Because that’s not where it belongs. It belongs in my music folder.

Andere hätten wohl die Strafe bezahlt, statt zuzugeben, eine Porno-Ordner auf der Festplatte zu haben.

Wir brauchen mehr Anwaltswitze

Demnächst in einem Büro des Landgerichts in Berlin. Am Telefon.


Dönnerwege… Ja, Guten Tag, Herr Anwalt…

Ja, da sind Sie eigentlich bei mir richtig…

Nein. Von dem Vorgang ist mir nichts bekannt. Wie ist denn das Aktenzeichen..?

Eine Berufung sagen Sie? Rechtsmittel fristgerecht eingelegt..?

Nein, hier ist nichts eingegangen. Ich hab die Akte hier…

Ja, wissen Sie - hier ist manchmal so ein Chaos…

Nein, ich glaube, die Frist abgelaufen. Da können Sie leider gar nichts tun…

Ich bitte Sie, das kann doch jedem mal passieren…

Hallo? Hallo?…. Einfach aufgelegt…

Frisch vom Lastwagen gefallen

Manchmal hört man ja von merkwürdigen Urteilen: So entschied das Amtsgericht Pforzheim kürzlich, dass ein Kunde wegen Hehlerei zu belangen sei, da er wegen des günstigen Preises der ersteigerten Ware davon hätte ausgehen müssen, dass die Ware gestohlen sei. Die Empörung war groß: Hatte die Richterin das Prinzip von Startpreis und Endpreis schlichtweg nicht verstanden?

Nun - offenbar ist auch Ebay selbst mit dieser kleinen Unterscheidung überfordert, wenn man diese Anzeige betrachtet: Alle Staffeln der Serie 24 für unter 17 Euro? Das kann ja nur frisch vom Laster gefallen sein.

Ebay 24 Staffeln billig

Man könnte Ebay auch zu Gunsten halten, dass die zuständige Werbeabteilung die deutsche Sprache nur unzureichend beherrscht und die Wörter “alle” und “jede” verwechselt hat. Und selbst dann wäre es gelogen: denn zu dem günstigen Preis gibt es höchstens die erste Staffel.

Nachtrag: Atze Schröder

Vorgestern habe ich über die juristischen Auseinandersetzungen über den bürgerlichen Namen des TV-Comedians Atze Schröder berichtet. Die kuriose Situation: Obwohl die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dem Comedian eine eindeutige Abfuhr erteilt hat, liegt dort kein Urteil zur Sache selbst vor.

Ein solches Urteil liegt hingegen in Berlin vor. Das Landgericht Berlin bewertet die selbst gewählte Anonymität des TV-Prominenten als höchst schützenswert und hat einem Bremer Zeitungsverlag per Einstweiliger Verfügung verboten, den öffentlich längst bekannten Namen zu erwähnen. Dieser Verlag hat nun die juristischen Waffen gestreckt und will nicht länger gegen das Urteil vorgehen.

Sprich: die Rechtssicherheit wird es auf absehbare Zeit nicht geben, bis sich mal wieder ein Verlag sich entschließt elementare Arbeitsgrundlagen auch juristisch zu verteidigen. Privatsphäre in allen Ehren, aber wenn schlichtweg jeder öffentlich bekannte Fakt mit diesem Argument weggeklagt werden kann, können Journalisten nicht mehr ernsthaft über solche Personen berichten. Denn im Nachhinein kann irgendein Detail eines Berichts ja wieder Grund für Klagen und Einstweilige Verfügungen werden.

SCO, mach Platz - hier kommt Amiga Inc.

Bei Amiga-News gibt es Neuigkeiten zum Rechtsstreit zwischen Amiga Inc und Hyperion.

Im Detail vermochte das Gericht bisher keinen Nachweis für die Übertragung der Amiga-Rechte von Amiga Inc. (Washington, AIW) an Itec LLC zu finden, weshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht beurteilt werden könne, ob der Kläger, also Amiga Inc. (Delaware), die behaupteten Rechte innehabe. Und auch ein vorgebrachtes Dokument über die Weiterveräußerung von Itec an KMOS werfe Fragen auf, da es auf den 7. Oktober 2003 datiert sei, aber auf einen Brief von Amiga Inc. vom 10. Oktober verweise, welcher selbst wiederum aber dem Gericht nicht vorgelegt wurde. Zudem sei nicht klar, wer oder was “Amiga Inc.” zu jenem Zeitpunkt war bzw. ob oder in welcher Form “Amiga Inc.” damals überhaupt existierte. Des weiteren sei auch keine schriftliche Einverständniserklärung der Parteien des ursprünglichen Lizenzvertrages von 2001 - d.h. von Hyperion, Eyetech und Amiga Inc. - zu der Rechteübertragung von AIW an Itec oder von Itec an KMOS vorhanden.