Verpasste Praxisübung im angewandten Journalismus

Stefan Niggemeier berichtet eine neue Episode aus dem Wirken des enfant terrible der deutschen Blogosphäre Don Alphono: Kurz zusammengefasst: Der Blogger und Journalist wird zu einem Vortrag in vor Leipziger Journalistikstudenten eingeladen, lästert dort kräftig über Journalisten. Als sich die Studenten jedoch ein Beispiel am Stil ihres Referenten nehmen und in ihren eigenen Weblogs über den Vortrag berichten, reagiert der unsouverän, droht sogar mit Klage.

Ich habe keine Zeit, die Episode ausführlich nachzurecherchieren – aber angesichts der bei Stefan Niggemeier zusammengetragenen Fakten würde ich schätzen: die Journalismus-Studentin hatte recht – zumindest hatte sie kaum justiziabel unrecht. Was hätte also näher gelegen, den Fall durchzufechten? Natürlich mit Unterstützung der Universität und deren angestellten Justiziaren. Die eigenen Beiträge auf Fehler überprüfen. Die Abmahnung oder die Gegendarstellung abwarten, anhand Presserecht analysieren und demnach handeln. Wo bleibt der Professor, der den Referenten geladen hat und sehr wohl gehört hat, was der den Studenten gesagt hat? Wie will eine Uni Journalisten ausbilden, wenn die Lehre darin besteht vor Drohungen einfach wegzulaufen, einzuknicken?

Eine verpasste Chance.

(Kleine Anmerkung. Zu meiner Zeit hätte man als Schüler der Journalistenschule nur mit Ausnahmegenehmigung der Schulleitung bloggen dürfen. Wenn es damals denn Blogs gegeben hätte.)