Fließbandurteile zu P2P?

Michael Seidlitz macht auf eine interessante Variante der Filesharing-Rechtsprechung aufmerksam. Ein Familienvater wurde von einer Spielefirma auf Unterlassung verklagt, weil von seinem Anschluss aus ein Computerspiel in eine P2P-Börse hochgeladen worden sei. Der verteidigt sich damit, dass er so etwas in seiner Familie ausdrücklich verboten habe und außerdem nur Port 80 an seinem Modem freigegeben habe (was auch effektiv Online-Banking und E-Mail-Clients blocken würde).

Das Landgericht Köln meinte jedoch, dass diese Maßnahme nicht ausreichte, der Mann war schlichtweg nicht sorgfältig genug:

Er hätte auch weiterhin wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzungen ergreifen müssen. Hierzu war er als Inhaber des Internetanschlusses auch unzweifelhaft in der Lage. So hätte ein eigenes Benutzerkonto mit beschränkten Rechten eingeräumt werden können. Des Weiteren wäre auch die Einrichtung einer wirksamen „firewall“ möglich und zumutbar gewesen, durch die die Nutzung einer Filesharing-Software verhindert werden kann (vgl. auch LG Hamburg ZUM 2006, 661). Auch andere technische Möglichkeiten, wie die Nutzung bestimmter Modems hat der Beklagte nicht dargelegt (vgl. hierzu insgesamt bestätigend, zuletzt, OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, Az. 6 W 95/09). Der Vortrag des Beklagten, es sei lediglich der Port 80 des Modems freigegeben gewesen, führt ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis, da der Beklagte nicht hinreichend dargelegt hat, dass diese Freigabe lediglich durch ihn zu ändern gewesen wäre.

Wie sorgfältig das Landgericht Köln den Fall geprüft hat, offenbart auch eine nur flüchtige Lektüre des Urteils:

Am 15.12.2009 um 10:08:14 Uhr MEZ ermittelte die von der Klägerin beauftragte Firma L… AG – nach dem bestrittenen Vortrag der Klägerin -, dass das Computerspiel „R… o…“ durch einen Nutzer mit der IP-Adresse … im Rahmen eines Filesharing-Systems im Internet zum Herunterladen verfügbar gemacht wurde. Hierbei ermittelte die Firma L…, insoweit ebenfalls nach dem streitigen Vortrag der Klägerin, dass aufgrund eines Abgleichs des Hash-Wertes der Originalspielfilm zum Abruf bereit gestellt wurde.

Hiernach hätte es dem Beklagten nicht nur oblegen, den zugangsberechtigten Dritten ausdrücklich und konkret zu untersagen, Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterzuladen.

Aber wer will es den Richtern verübeln, dass sie bei einer solchen Schwemme von P2P-Verfahren ihre Urteile aus Textbausteinen zusammensetzen? Es wäre aber nett, wenn die Bausteine auf den Tatbestand passen.

P.S.: Noch ein schönes Beispiel findet sich bei Anwalt24 um den Urheberrechtsstreit über das Filesharing eines Produktes des Brockhaus-Verlags.

Das Amtsgericht Magdeburg machte mit dem Anschlussinhaber kurzen Prozess: Es gab der Klage der Rechteinhaberin mit Urteil vom 12.05.2010 in vollem Umfang statt (Az. 140 C 2323/09) und verurteilte diesen zur Zahlung von insgesamt 4.128,58 € zuzüglich Prozesszinsen. Der zuständige Richter gab dabei für die Bemessung des hohen Streitwertes eine wenig überzeugende Begründung ab. Er verwies lediglich darauf, dass das Werk hier einer unbegrenzt großen Personenzahl zur Verfügung gestellt worden sei, ohne auf die näheren Umstände des Einzelfalles einzugehen. Hinsichtlich der Schadensersatzforderung in Höhe von über 3.000,- € hatte er keine Bedenken. Es sei aufgrund der Verbreitung an eine unbestimmt große Personenzahl nicht zu beanstanden, dass die Rechtsinhaberin den doppelten Verkaufspreis als Schadensersatz fordert.

4128,58 Euro sind für eine doppelte Brockhaus-Enzyklopädie wahrhaftig günstig. Die 30-bändige Ausgabe kostet immerhin 3270 Euro. Jedoch ging es nicht um diese Luxus-Print-Ausgabe, sondern eine vergleichsweise billige DVD-Ausgabe „„Der Brockhaus multimedial 2006“. Die aktuelle Premium-Ausgabe kostet gerade einmal 99,95 Euro.

Beteiligung um der Beteiligung willen?

Für die SPD-Fraktion ist es ein Schwarzer Tag für mehr Demokratie im 21. Jahrhundert, die Opposition macht einstimmig — wie soll es auch anders sein? — die CDU verantwortlich, Christian Scholz, der sich wohl am ehesten als „18. Sachverständiger“ verdient gemacht hat, sieht den Tag gekommen, an dem die Internet-Enquete baden ging. Was ist passiert? Nun, die “Kommission für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und -medien“ hat den Einsatz des Tools Adhocracy abgelehnt.

In Wahrheit ist diese Initiative schon vor Monaten gestorben. Wie ich höre, begründet die IuK-Kommission die Ablehnung damit, dass die Software nicht in Gang gesetzt werden kann, bevor die Enquete-Kommission ihren Zwischenbericht schreibt. Sprich: Selbst wenn ganz plötzlich die gesamte Netzgemeinde plötzlich ihre Leidenschaft für konstruktive Arbeit in politischen Gremien entdecken würde, statt per Twitter darüber zu lästern – in ihrer begrenzten Laufzeit könnte die Enquete-Kommission mit den einströmenden Vorschlägen nicht mehr viel anfangen.

Ein wesensfremdes und kaum erprobtes Tool wie Adhocracy in die Parlamentsarbeit zu integrieren, wäre ein politischer Kraftakt gewesen. Dazu hätte es politischer Schwergewichte gebraucht, die der Enquete-Kommission angehören und sich dieser Lösung verpflichten. Das Tool hätte innerhalb von wenigen Wochen stehen müssen, um irgendeine Traktion zu gewinnen. Zehn Monate nach der Einsetzung der Enquete ist jedoch noch keine greifbare Lösung vorhanden. Es ist nicht mal eine Lösung in Sicht, wie sich die Nutzer identifizieren sollten, um die vorgesehenen Abstimmungen durchzuführen. Nicht die IuK-Kommission hat den Einsatz verhindert, sie haben es schlichtweg offen ausgesprochen: das direktdemokratische Feigenblatt wird nicht kommen.

Man kann nun die CDU und die Bundestagsverwaltung der Verzögerungstaktik beschuldigen, die allein aus dem sinistren Grund den Bürger dumm und machtlos zu halten, die Initiative sabotieren. Doch wer jemals in einer Talkshow mit Spitzenpolitikern war, kennt die Claqueure aus den Orts- und Jugendverbänden, die ihre eigenen Parteikameraden öffentlich hochleben lassen. Ob Vorratsdatenspeicherung oder Websperren – es wären mit Leichtigkeit möglich gewesen Bürger zu organisieren die den Konsens der kleinen deutschen netzpolitischen Gemeinde ablehnen und den vermeintlich sicheren Triumph in eine bittere Niederlage verwandeln. Nein, diese Erklärung ist mir zu einfach.

Was mir bisher fehlte, war die positive Vision von Adhocracy. Ich nutze gerne soziale Tools um Hinweise zu geben, um Fragen zu stellen – doch hätte ich einen relevanten Teil Lebenszeit investiert, um der Enquete-Kommission bei der Erstellung eines Papiers zu helfen, das im Nachhinein umgedeutet und ignoriert wird? Ein großer Teil der Leute, die sich so engagieren, sitzen bereits in der Kommission oder haben einen direkten Draht zu ihnen.

Die Frage, die ich mir stelle: hätte Adhocracy beigetragen, diese Arbeit wirklich nachhaltig zu bereichern? Es gibt einige Gründe, die dagegen sprechen:

  • Nur ein sehr kleiner Teil der Bürger käme mit einem solchen neuen Tool zurecht. Nicht Mal die Piratenpartei schafft es eine wirklich breite Basis zur Mitarbeit in Liquidfeedback zu bewegen – wie sieht es dann erst aus, wenn weniger netzaffine Menschen für etwas arbeiten sollen, was keinerlei konkrete Auswirkungen hat? Letztlich wäre Adhocracy ein Tool für eine sehr kleinen Gruppe von Menschen – diese Gruppe hat aber auch so kaum Probleme, die Sachverständigen zu erreichen.
  • Netzpolitische Fragen sind hoch komplex, wenn man tiefer greift als „Gegen Zensur“ oder „Pro Netzneutralität“. Eine der Aufgaben der Kommission ist herauszufinden: Was bedeuten diese Worte konkret? Und: wie könnte man sie implementieren? Die Anzahl der Beiträge, die dazu pro Jahr erscheinen, kann man bisher ohne Probleme mit einem Fax in die Bundestagsverwaltung schicken.
  • Wenig genutzte Systeme sind anfällig für unfreundliche Übernahmen. Wieder etwas Polemik: Würde ein Esoteriker-Kreis das Bundestags-Adhocracy entdecken, stände nachher im Enquete-Bericht vielleicht ein Kapitel zu Mineralien, die gegen Bildschirmstrahlung helfen sollen.
  • Bestehende Projekte sind nicht ermutigend. Der Showcase von Adhocracy zeigt eine Menge Karteileichen, aber kein funktionierendes Vorzeige-Projekt. Wäre es nicht besser, erst einmal eines der vielen Bürgerhaushalte-Projekte zu implementieren, als direkt im Bundestag anzufangen und darauf zu hoffen, dass es hier schon irgendwie klappen wird?
  • Bestehende Projekte wie Wikipedia oder Mailinglisten zeigen: die Netzcommunity ist prima darin sich gegenseitig zu blockieren. Wenn es darum geht, schwammig geschriebene Manifeste zu unterschreiben oder Millionen auszugeben, ist jeder gerne dabei, es fehlt aber an Leuten, die es auch umsetzen, die Prinzip A gegen Prinzip B abwägen und daraus Konsequenzen ziehen.
  • Die Enquete ist schlichtweg nicht brisant genug: das Abschlussdokument hat keine direkten Auswirkungen auf Realpolitik. Dass die EIDG ein nutzbares Konzept, einen Rahmen, eine gemeinsame Vision hervorbringen wird, glaubt in meinen Augen niemand. Ein Kommission zur Erschaffung warmer Worte. Mit Arbeitsgruppen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Mehr Bürgerbeteiligung ist dringend wünschenswert. Das Problem: wir haben derzeit weder wirklich nutzbare Software-Tools noch die gesellschaftlichen Strukturen, die ein solches Experiment ausgerechnet im Deutschen Bundestag zum Erfolg werden lassen können.