Die Grenze zum Überwachungsstaat

Thomas Stadler kritisiert das Eckpunkte-Papier von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Man muss die Diskussion daher anders führen und auf die zentralen Fragen zuspitzen, die lauten: Wollen wir dem Staat erlauben, die Verbindungsdaten aller Bürger – und zwar ohne jeden konkreten Anlass – für längere Zeit zu speichern, damit er anschließend die Möglichkeit hat, diese Daten für strafrechtliche Ermittlungen zu benutzen. Oder wird damit vielmehr die Grenze zum Überwachungsstaat bereits überschritten?

Was mich etwas verwundert, ist die Entweder-Oder-Haltung. Denn wenn wir uns zehn Jahre zurückerinnern in eine Zeit, in der es keine Flatrates gab, war die IP-Speicherung beim Provider zu Abrechnungszwecken Pflicht der Provider — aus Gründen des Kundenschutzes. Schließlich sollte der Anbieter nachweisen können, was er seinem Kunden in Rechnung stellt. Im Mobilmarkt gibt es auch heute keine Flatrates ohne Volumenbegrenzung. Auch hier muss daher gespeichert werden und auch hier kann der Staat Auskunft verlangen. Netcologne nutzt die kurzfristig gespeicherten IP-Daten dazu, Kunden zu warnen, deren Rechner von einer Schadsoftware übernommen wurde. Die Einführung von IPv6 wird das Ganze nochmal wesentlich verändern. Die Grenze, die viele Datenschützer derzeit in den Sand zeichnen, wird rechts und links überschritten ohne dass sich irgendwer daran zu stören scheint.

Die Konzentration auf IP-Adressen verdeckt auch den Blick auf noch brisantere Wunschzettel der Strafverfolger: Bewegungsprofile stehen ganz oben auf der Liste. Für Ermittler mag das furchtbar praktisch sein, auf Anfrage herauszubekommen welche Bürger auch nur in der Nähe eines Tatorts waren. Wenn die Datenschutzbewegung das Thema entdeckt wird wahrscheinlich das Meme wahrscheinlich „Die Fußfessel für alle Deutschen“. Nicht zu Unrecht. Ich persönlich habe kein Zutrauen zu Menschen, die ohne ausreichende Überwachung an gigantischen Datenbanken herumspielen — egal ob sie Beamte oder Mark Zuckerberg sind.

Die widerstreitenden Interessen zu Überwachung und Datenschutz sind kein Paradox, sondern eins der vielen Spannungsfelder der Politik. Umweltschutz oder Arbeitsplätze? Sozialstaat oder Marktwirtschaft? Der Staat kann keine Entweder-Oder-Entscheidungen treffen, er muss sich zwischen den Extremen platzieren. Jedes Grundrecht hat seine Schranken. Ab und an muss man zwei Schritte Abstand nehmen, um zu erkennen, wo das eine Grundrecht aufhört und das nächste anfängt, wie sich ein Gesetz auswirkt. Das hier soll weiß Gott kein Plädoyer für die Vorratsdatenspeicherung sein – eher eine Aufforderung gelegentlich die Perspektive zu erweitern. Wir brauchen eine Diskussion, die sich nicht nur auf den Ist-Zustand konzentriert, die nicht von einem Extrem ins andere umschlägt. Eine Diskussion, die eine Technikgeneration überleben kann.