BKA-Vorfreude

Grade schwappt die Botschaft durch Twitter, dass ein Gericht dem BKA die Umsetzung der Sperrverträge mit Providern verboten habe. Ich muss schon wieder Spielverderber spielen: Denn das ist offenbar falsch.

In dem im zu Grunde liegenden Blogbeitrag ist der Schriftsatz verlinkt, der eine ganz andere Sprache spricht. Hier wird lediglich auf eine unzureichende eidesstattliche Versicherung des BKA vom April verwiesen. Legt das BKA eine nachgebesserte Erklärung vor, ist das Verwaltungsgerichtsverfahren hinfällig. Legt das BKA keine ausreichende Erklärung vor, beschäftigt sich das Verwaltungsgericht überhaupt erst Mal mit der Frage, inwieweit diese Sperrverträge gegen die Rechte des Klägers verstoßen.

Natürlich ist es spannend, wie das BKA nun unter den neuen Voraussetzungen reagieren wird – war man im Frühjahr doch davon ausgegangen, dass das Gesetz jetzt schon in Kraft getreten wäre. Aber ein Verbot hat das Verwaltungsgericht nicht ausgesprochen – zumindest ist davon nichts in dem Schriftsatz zu entdecken.