Über die Vorstellung hinaus

Bei der Bundestags-Debatte zu den Access-Blockaden wegen Kinderpornografie ist mir besonders der Redebeitrag von Michaela Noll aufgefallen:

Und wenn ich – das sag ich jetzt mal als Familienpolitikerin – wenn ich mir dieses Tatort Internet angucke und wenn ich mir vorstelle, was dort an Missbrauch tatsächlich sichtbar ist, dann übersteigt das jede Vorstellung. Es sind die Kinder, es sind die Kleinsten…

Die Polemik ist einfach zusammengereimt: Was sich Frau Noll vorstellt, übersteigt jede Vorstellung. Aber es hat einen ganz realen Hintergrund. Diese Politiker wurden – gezielt oder nicht gezielt – mit etwas Unvorstellbaren konfrontiert. Und nun reimen sie sich den Rest zusammen: Die Leute, die den Kindern das antun, das können keine normalen Menschen sein – nein, das sind organisierte Banden. Zuhälter. Mörder. Schänder. Und sie haben es aufs Geld abgesehen.

Diese Vorstellung steckt hinter dem Ansatz der Kinderporno-Sperren: ein kommerzieller Markt existiert, den man zerschlagen oder zumindest behindern kann. Aber diesen einen Markt gibt es wohl schon lange nicht mehr. Zwar wird Kinderpornografie zweifellos gehandelt – aber die Hersteller bekommen von dem Geld wohl gar nichts ab. Und die Händler sind dem World Wide Web schon längst drei Schritte voraus.

Fazit: Es wird die Vorstellung von Kinderpornografie bekämpft, nicht die Realität.

Vorbild Türkei

Wer sich fragt, wo denn der Unterschied zwischen den willkürlichen Internet-Sperren in der Türkei und den hiesigen geplanten Access-Blockaden liegt: die Türken lassen die Sperren zumindest ab und an von Richtern absegnen.

Reporter ohne Grenzen meint nun, die türkische Regierung müsse ihre Gesetzgebung zur Regulierung der Internet-Nutzung überarbeiten, statt willkürlich Inhalte zu zensieren. Laut Gesetz kann die Staatsanwaltschaft Webseiten innerhalb von 24 Stunden blockieren lassen, falls sie befindet, der Inhalt befördere Selbstmorde, Pädophilie, Drogenmissbrauch, enthalte obszöne bzw. pornografische Szenen oder verletze das Gesetz, das Angriffe auf die Erinnerung an Atatürk verbietet.

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In der vom Bundesfamilienministerium verbreiteten Weltkarte zur Kinderpornographie-Gesetzgebung erreicht die Türkei damit immerhin ein blasses Rosa – das steht für „inadeguate laws“(sic!). Bemängelt wird nicht das Übermaß an Zensur, sondern der Mangel an noch weiter gehenden Gesetzen.

Passenderweise fehlt bei den Hintergrund-Materialien der Bundesregierung Angaben darüber, welche Mängel das sein mögen. Aufklärung bringt die ICMEC, die sich in einer vergleichenden Studie auf Interpol-Angaben stützt. Und siehe da: die Türkei landet in der unteren Kategorie, weil das Land keine spezifische Definition von Kinderpornografie habe, keine Meldepflicht der Provider existiere und weil in der Gesetzgebung „computer facilitated offenses“ nicht genug gewürdigt werden – das bedeutet: es gab keine Sondergesetze für Vergehen, die irgendwie mit Computern zusammenhängen.

In order to qualify as a computer‐facilitated offense, we were looking for specific mention of a computer, computer system, Internet, or similar language (even if such mention is of a “computer image” or something similar in the definition of “child pornography”).

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Die Studie stammt aus dem Jahr 2006, das Datenmaterial ist schon älter – es sieht so aus, als ob die Türkei mindestens in zwei entscheidenden Punkten nachgebessert hat. Damit verdient das Land das etwas sattere Violett, das auch den westeuropäischen Ländern Ehre macht.

PS: In der Studie wurde auch Deutschland als Land identifiziert, das nicht alle gesetzlichen Kriterien erfüllt. Allerdings wurden nicht etwa fehlende Access-Sperren bemängelt, es hakte einzig am Punkt „ISP reporting“:

While some countries may have general reporting laws (i.e., anyone with knowledge of any crime must report the crime to the appropriate authorities), only those countries that specifically require ISPs to report suspected child pornography to law enforcement (or another mandated agency) are included as having ISP reporting laws. Note that there are also provisions in some national laws (mostly within the European Union) that limit ISP liability as long as an ISP removes illegal content once it learns of its presence; however, such legislation is not included in this section.

Eine solche Vorschrift ist nicht Gegenstand der aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.