Alt und neu
Online-Archive haben einen Vor/Nachteil: hier sind jederzeit auch alte Artikel und damit auch alte Fehler verfügbar. Selbst wenn nicht etwas völlig schief geht kann man natürlich die Frage stellen: stimmt das noch?
Während die alte Print-Zeitung höchstens in einem Archiv hinmodert, ist die Online-Ausgabe immer frisch wie am ersten Tag. Muss man also ständig 50 Jahre nach Fehlern und Persönlichkeitsrechten durchsuchen, die mit Jahren plötzlich an Relevanz gewinnen?
Spiegel Online hat sich zu einem solchen Schritt entschieden. Nachdem an einem von vielen Medien immer wieder gerne zitierten Institut ernsthafte Zweifel aufkamen hat die Redaktion selbst recherchieren lassen und Artikel aus dem Archiv entfernt.

(via)
Da scheint aber nur in einem Einzelfall reagiert worden zu sein, oder?
Eine systematische Überprüfung eines Archivs kann keine Redaktion, kann kein Verlag leisten. Und in einem Einzelfall reagiert man doch immer – egal, ob es um eine aktuelle Berichterstattung oder um einen Text im Archiv geht.
Guter Übersichtsartikel zum gleichen Thema in US-Medien:
http://www.ojr.org/ojr/stories/070822Zwerling/ (Geschiedene Ehepaare verlangen von der New York Times die Löschung des Artikels über ihre Hochzeit… aber auch gravierendere Beispiele)
Dabei sind dort die einschlägigen Gesetze meist um einiges liberaler – in Deutschland ist in dem Lebach-Urteil von 1973 die Flüchtigkeit der “aktuellen Berichterstattung” ja sozusagen höchstrichterlich festgeschrieben worden.