Online-Durchsuchung

Es ist nicht immer einfach zu verstehen, wie Juristen ticken, da sie eine eigene Sprache sprechen. Wenn Sie denn mal ins Trivial-Deutsch ausweichen, ist es manchmal erhellend, manchmal auch schmerzhaft. So auch hier:

Warum sich um eine Aufnahme in ein Trainingslager bemühen, wenn das Internet den “verdrahteten Krieger” als eine Art “Universität des Dschihad” alles bietet. Deshalb wirbt Al-Qaida im Internet wie folgt: “O Mudschaheddin-Bruder, um die großartigen Ausbildungslager zu absolvieren, musst du nicht in andere Länder reisen. Allein zu Haus oder mit einer Gruppe von Brüdern, kannst du mit dem Trainingsprogramm beginnen.” (Theveßen S. 86). Täglich schicken die Internetabteilungen diverser Organisationen neue Botschaften ins Web (vgl. Theveßen S. 98). Wer den möglichen Ernstfall vermeiden will, kann auf die Online-Durchsuchung nicht verzichten.

Da fallen mir zwei Dinge ein:

Punkt 1: Wer einen Online-Kurs zum Gottes-Krieger macht, sprengt sich im Erfolgsfalle selbst in die Luft, bevor er einen Anschlagsplan zusammen hat.

Punkt 2: „Online-Durchsuchungen“ sind gegen Online-Straftaten so sinnvoll wie eine gesetzliche gesicherte heimliche Durchsuchung von Fahrzeugen in voller Fahrt auf der Überholspur. Die Durchführung ist verdammt schwer und wenn das Auto steht, dürfte man erheblich mehr finden.

Natürlich gibt es bei „Online-Durchsuchung“ und „Online-Straftat“ eine große Begriffsverwirrung – das gemeinsame Präfix „Online“ sollte aber zu keinen falschen Schlüssen verleiten. Gegen die meisten Online-Übel hilft die Online-Durchsuchung nichts – und wenn man vorher Geheimdienstausschüsse und Ministererlaubnisse durchexerzieren muss, ist die Erfolgswahrscheinlichkeit gleich Null. Nicht Mal Spammer sind mit solchen Methoden zu fangen.