Missverständnisse um StudiVZ

Welt Online war das erste Medium, das über die neuen AGB von StudiVZ berichtet hatte. Am 14. Dezember brachte das Online-Portal eine Meldung, die dann noch für viel Wirbel sorgen sollte. Dafür war weniger der Artikelinhalt als die Überschrift verantwortlich: „studivz verkauft Kundendaten“ titelte Welt Online und sorgte damit für viel Aufregung.

Kurz danach hat die Redaktion die vergeigte Überschrift entdeckt – die durch nichts im Artikel gedeckt war – und stillschweigend durch eine neue ersetzt. Der Artikel steht nun unter dem Titel „Heftige Kritik an Datenplänen des StudiVZ“ – lediglich in der URL kann man noch den Original-Titel sehen.

Vielleicht hatte es ja sein Gutes. ohne den Lapsus der Redaktion wäre die Gegenwehr gegen die unmissverständlich kritikwürdigen Passagen bestimmt nicht so heftig gewesen.

Doch jetzt legt Welt Online nach:

Seit Mitte Dezember fordert StudiVZ von seinen Mitgliedern, dass sie aufgeweichte Datenschutzbestimmungen akzeptieren. Die waren in der ersten Fassung äußerst missverständlich. Datenschützer deuteten sie so, dass StudiVZ die Kundenprofile an andere Unternehmen verkaufen könnte. StudiVZ dementierte heftig, strich jedoch die zweifelhaften Passagen.

Nein. Datenschützer kritisierten allerhand, aber nicht den geplanten Verkauf von Kundenprofilen. Hätte der in den AGB gestanden, hätten sie ihn sicher kritisiert. Aber er stand nirgends in den AGB, sondern nur in der Überschrift bei Welt Online. Die gestrichenen Passagen betrafen ganz andere Regelungen.