Strafanzeige gegen das Bundesinnenministerium?
Verknüpfen wir mal zwei Dinge aus den letzten Wochen:
Fakt1: Vor kurzem trat der Paragraph 202c StGB in Kraft. Ein Gesetz gegen Hackerprogramme.
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Fakt 2: Das Bundesinnenministerium hat eingestanden, ein solches Programm hergestellt zu haben. Ohne gesetzliche Befugnis.
Möchte vielleicht jemand Strafanzeige erheben?
Natürlich ginge das aus wie das Hornberger Schießen. Denn die “Module” des Onlinetrojaners sollen ja schon vor Inkrafttreten des § 202c erstellt worden und weitere Entwicklungen seit April gestoppt worden sein. Obwohl: Herr Wiefelspütz sieht da wenn ich mich recht erinnere in dieser Frage noch Aufklärungsbedarf. Und sollte man den Ausführungen eines potenziell Verdächtigen vorbehaltlos Glauben schenken?
So sehr ich den ganzen Anti-Terror-Hype verachte und für schädlich empfinde, aber das ist doch eigentlich sinnlos, was Du da schreibst. Also, hey, echt nicht böse gemeint oder so, aber dann kannst Du auch das GG und die Unantastbarkeit der eigenen Wohnung zitieren und nachfolgend den Paragraphen, daß es Hausdurchsuchungen gibt (…, wenn halt der und der Grund vorliegt). Es steht ja in §202c drin “wer eine Straftat im Sinne von Bla und Bla vorbereitet…”. Das ist ja beim Staat erst recht nicht der Fall, also, klar, zumindest laut seiner Ansicht nach.
Auch dieser Paragraph ansich ist gar nicht so bescheuert, wie er (unter anderem auch von mir selbst) dargestellt wurde. Wie gesagt, da steht “Wer eine Straftat vorbereitet…” und wer keine Straftat vorbereitet, dem kann dieses Gesetz am Allerwertesten vorbeigehen. So wurde es von einigen staatlichen Stellen sinngemäß formuliert und darauf werde ich mich berufen, wenn mir irgendwer an den Karren fahren will, weil ich weiterhin, bzw in Zukunft noch mehr über Sicherheitslücken uä berichten werde/will und auch weiterhin meine Links setze, wohin es mir passt.
Du musst das in einem anderen Kontext sehen: wieviel Gehabe wurde in den letzten Tagen gemacht, weil eine Strafanzeige gegen Youtube auch nur “erwägt” wurde.
Jaaa, so kann man das auch sehen, aber da fehlt mir da ein wenig der Bezug zu eben diesem Kontext, den Du ansprichst. Selbst mir als gestörtem Nörd tat sich da keine Verbindung auf. Das kommt aber vielleicht auch daher, daß ich ehrlich gesagt nach dem Gejammer vor dem ZDJ die Schnauze wiedermal gestrichen voll hatte und mich nicht mehr weiter damit beschäftigt hab.
Trotzdem bleibt der Gedankengang für mich ein wenig suspekt, aber man muß ja nicht alles verstehen. ;)