Der Schein trügt… nicht
Auf der Webseite des Bundeskriminalamts bin ich über eine Personenfahndung gestolpert:
Geburtsdatum: 20.03.1965
Personenbeschreibung:
Größe: 160 cm
Äußere Erscheinung:* scheinbares Alter: ca. 40 Jahre
Offensichtlich eine ganz gerissene Betrügerin. Sie scheint zirka 40 Jahre alt zu sein, in Wahrheit beträgt ihr faktisches Alter aber schon 42 Lebensjahre. Gerissen…
Klar stutzt man im ersten Moment. Aber was hätten sie sonst schreiben sollen? ‘Sieht so jung/alt aus, wie sie ist’?
Ganz einfach: “Alter: 42 Jahre”. Oder das Geburtsdatum für sich sprechen lassen.
Und wie drückt man aus, dass jemand nicht so alt aussieht, wie er ist? Okay, das ist in dem Beispiel jetzt nicht der Fall, aber ich halte es bei einer Fahndung für eine wichtige Information, wie alt jemand aussieht.
In dem Fall fehlt bei all den meist gesuchten Personen, nach dem das BKA derzeit auf bka.de fahndet, eine wirklich wichtige Angabe.
Generell würde ich sagen, man kann in einer Fahnung nur angeben, was der Zeuge angegeben hat in seiner Beschreibung. Da diese Dame hier ja nun bereits verurteilt wurde, sollte ihr Alter bekannt sein. Allerdings sieht sie auf dem Foto auch nicht aus wie Anfang 40 sondern älter, schwierig …