Das Internet und die Konsequenzen
Bundesanwältin Monika Harms hat dem Spiegel ein Interview gegeben und sich dabei argumentativ relativ gut geschlagen. Allerdings haben die Argumentationsketten durchaus große Löcher.
Islamistische Terroristen kommunizieren über das Internet, und deshalb sollten wir in bestimmten Fällen heimlich in die Computer schauen dürfen.
Also für mich bedeutet es zunächst einmal, dass man Beamte braucht, die erstens mit Computern umgehen können und zweitens die entsprechende Ausstattung haben. Als ich das letzte Mal ein Polizeirevier betreten habe, wurde die Anzeige noch mit Schreibmaschine aufgenommen, weil der historisch durchaus interessante Rechner mal wieder den Dienst versagte.
Auch eine andere Stelle weckt Bedenken:
Deshalb bin ich überzeugt davon, dass die Online-Durchsuchung notwendig ist – nicht, um etwa Wirtschaftsstraftaten aufzuklären, sondern in einem engumgrenzten Deliktfeld wie beispielsweise dem islamistischen Terrorismus.
Klingt beruhigend – aber wie soll man das denn gesetzlich beschränken? Weiter oben hat Harms noch ausgeführt, dass die Brandstifter und Farbbeutelwerfer von Hamburg und Berlin gesetzlich nicht so einfach von den Mördern der Al Quaida zu trennen sind. Hofft Frau Harms etwa auf eine freiwillige Selbstbeschränkung der Ermittlungsbehörden und Innenpolitiker?
Nein, die Dame hofft auf eine Webcam an jedem Rechner, womit die Datenschnüffler dann erkennen, ob der Besitzer/Benutzer in die Vorgaben der Rasterfahndung passt. Dann entscheiden sie, welche der Ordner auf der Festplatte sie als erstes untersuchen.
Und danach hofft sie wohl darauf, das ehrliche Menschen (die keine Attentate planen) das Internet nicht mehr nutzen. Und von Computern sollten sie eigentlich auch generell die Finger lassen, mit denen kann man nämlich die Wirkung von Atombomben und die Flugbahnen von Raketen berechnen…